Kontext der nichtfinanziellen Berichterstattung
Der Verwaltungsrat der Swissgrid AG hat den integrierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht am 16. April 2026 zur Veröffentlichung am 20. April 2026 freigegeben und zur Abnahme an die Generalversammlung vom 20. Mai 2026 verabschiedet. Der integrierte Geschäftsbericht ist auf der Website von Swissgrid elektronisch publiziert (https://www.swissgrid.ch/de/home/newsroom/publications.html).
Die integrierte nichtfinanzielle Berichterstattung findet einmal im Jahr statt. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Stand per 31. Dezember 2025 und umfasst die Geschäftstätigkeiten der Swissgrid AG. Die Aktivitäten der Pronovo AG wurden gemäss Artikel 64 Absatz 5 des Energiegesetzes von der finanziellen und der nichtfinanziellen Konsolidierung ausgeschlossen.
Die nichtfinanzielle Berichterstattung von Swissgrid wurde in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen gemäss Artikel 964 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) erstellt. Dementsprechend gibt der vorliegende Bericht Rechenschaft über die Nachhaltigkeitsbelange gemäss Artikel 964b OR (Umweltbelange, einschliesslich Klimabelange, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption).
Der Nachhaltigkeitsbericht ist entlang der wesentlichen Themen gemäss der doppelten Wesentlichkeitsanalyse von Swissgrid strukturiert. Diese orientiert sich an den allgemeinen Anforderungen der European Sustainability Reporting Standard (ESRS 1) und berücksichtigt sowohl die wirkungsbezogene als auch die finanzielle und die operationelle Wesentlichkeit relevanter Nachhaltigkeitsthemen. Zur transparenten Berichterstattung rapportiert Swissgrid in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI), der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange und der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in Bezug auf Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr). Swissgrid importiert oder bearbeitet keine im Gesetz und in der Verordnung definierten Konfliktmineralien oder -metalle und ist daher von den Berichterstattungspflichten in Bezug auf Mineralien und Metalle befreit. Die Berichterstattung über die Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten bezüglich Kinderarbeit ist im Kapitel «Nachhaltige Lieferkette» integriert.
Zur Stärkung der Datenqualität hat Swissgrid im Geschäftsjahr 2025 bei ausgewählten Kennzahlen ihre Erfassungsmethoden verfeinert. Um die Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Werte zu gewährleisten, wurden in wesentlichen Fällen auch die im Bericht publizierten Vorjahreswerte rückwirkend angepasst. Die wesentlichen Änderungen (das heisst mit einer Auswirkung von +/– 5%) sind in den jeweiligen Kapiteln des Nachhaltigkeitsberichts erläutert. Die wichtigsten rückwirkenden Anpassungen sind auf neu bereitgestellte Emissionsfaktoren des Bundesamts für Umwelt (BAFU) sowie des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) zurückzuführen, die den Umfang der ausgewiesenen Treibhausgasemissionen über alle drei Scopes wesentlich beeinflussen. Ausserdem hat Swissgrid punktuell die Methodik zur Erhebung der Scope-3-Treibhausgasemissionen weiterentwickelt, um die Genauigkeit und die Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Daten zu verbessern.
Swissgrid hat eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit ausgewählter Kennzahlen gemäss Anhang «Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers» durch die PricewaterhouseCoopers AG durchführen lassen, um die Richtigkeit ausgewählter Kennzahlen in den Bereichen Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch, Arbeitssicherheit, Mitarbeitende und Diversität zu gewährleisten. Die extern geprüften Kennzahlen sind im Bericht entsprechend gekennzeichnet () und beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2025.
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