Entschädigungen
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine feste Entschädigung (Honorar und Spesen), deren Höhe für die Präsidentin oder den Präsidenten, die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten, die Vorsitzenden der Ausschüsse und die weiteren VR-Mitglieder abgestuft ist. Die Entschädigung für die Mitglieder der Geschäftsleitung besteht aus Grundgehältern (inklusive Pauschalspesen) sowie variablen Lohnanteilen, die von der Erreichung unternehmerischer und persönlicher Ziele abhängig sind. Die Höhe der Entschädigung für die GL-Mitglieder wird durch den Personal- und Entschädigungsausschuss innerhalb des durch den Verwaltungsrat vorgegebenen Rahmens festgelegt. Die Vergütungen an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat sind im Anhang der Jahresrechnung Swiss GAAP FER in Ziffer 9 und 10 offengelegt und werden in dieser Form durch die Generalversammlung genehmigt, so auch ohne Einwände seitens der Aktionäre im vergangenen Berichtsjahr.