26. Rechtliche Verfahren
Swissgrid entstehen aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags und ihrer Geschäftstätigkeit Kosten, die in Form von Tarifeinnahmen auf die tieferliegenden Netzebenen und die Endverbraucher überwälzt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn die ElCom die Kosten als tariflich anrechenbar qualifiziert.
Derzeit hat die ElCom keine Verfahren eröffnet, die die Prüfung der anrechenbaren Kosten von Swissgrid zum Gegenstand haben. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung von Swissgrid sind der Meinung, dass alle Ausgaben innerhalb des gesetzlichen Auftrags erfolgten und damit als anrechenbar zu qualifizieren sind. Aufgrund dieser Einschätzung hat Swissgrid alle Betriebs- und Kapitalkosten als anrechenbar angesetzt und damit in den Deckungsdifferenzen berücksichtigt.
Verfahren von Dritten
Die finanziellen Auswirkungen der Verfahren von Dritten, bei denen Swissgrid involvierte Partei ist, sind in der Jahresrechnung von Swissgrid enthalten, sofern die Kriterien für eine Erfassung erfüllt sind. Auf das Ergebnis von Swissgrid haben sie aber keinen direkten Einfluss, weil sie in die Deckungsdifferenzen eingerechnet werden.