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Jahresbericht
Editorial
Jahresrückblick
Unternehmen
Auftrag
Strategie 2027
Finanzbericht
Lagebericht
Jahres­rechnung Swiss GAAP FER
Erfolgsrechnung
Bilanz
Geldflussrechnung
Entwicklung des Eigenkapitals
Anhang
Bericht des Wirtschaftsprüfers
Statutarische Jahresrechnung
Erfolgsrechnung
Bilanz
Geldflussrechnung
Anhang
Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns
Bericht der Revisionsstelle
Corporate Governance
Nachhaltigkeitsbericht
Nachhaltigkeit bei Swissgrid
Planet
People
Partnership
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Partnership

Unter Partnership fasst Swissgrid die wesentlichen Themen «Governance, Compliance, Antikorruption und Risikominimierung», «Nachhaltigkeit in der Lieferkette», «Stakeholder Engagement» und «Transparenz» zusammen. Mit ihrem gesetzlichen Auftrag ist für Swissgrid eine verantwortungsvolle Unternehmensführung selbstverständlich. Ebenso ist es für Swissgrid zentral, sich gut vernetzen und konstruktive Partnerschaften eingehen zu können und eine nachhaltige Lieferkette sicherzustellen

Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Vision und Ziele

Swissgrid verfolgt das Ziel, eine qualitativ hochwertige, innovative und nachhaltige öffentliche Beschaffung der benötigten Produkte, Arbeiten und Dienstleistungen sicherzustellen. Dazu hat Swissgrid im Rahmen ihrer Strategie 2027 folgende Stossrichtungen verabschiedet:

  • Swissgrid entwickelt das Managementsystem für Beschaffungen stetig weiter, um die Sorgfaltspflicht entlang der Wertschöpfungskette zu stärken.
  • Swissgrid erweitert die obligatorischen Nachhaltigkeitskriterien für Lieferanten.
  • Swissgrid integriert Ökobilanzierungen systematisch bei der Beschaffung verschiedener Warengruppen.

Im Rahmen der Unternehmensziele für das Jahr 2023 hat sich Swissgrid zudem das Ziel gesetzt, Nachhaltigkeit für die Mehrheit der öffentlichen Beschaffungen mitzuberücksichtigen und neue Sourcing-Strategien unter Einbezug von CO2-Reduktionen zu erarbeiten.

Managementansatz

Das Schweizer Übertragungsnetz gehört zu den sichersten und stabilsten der Welt. Dies kann Swissgrid nur dank ihrer Lieferanten erreichen, die sie in vielfältiger Weise unterstützen. Deshalb nehmen Lieferanten für Swissgrid eine besondere Stellung ein. Eine hohe Qualität und Verlässlichkeit, Innovationsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und eine nachhaltige Ausrichtung stehen bei deren Auswahl im Vordergrund.

Swissgrid untersteht als nationale Netzgesellschaft dem schweizerischen Beschaffungsrecht. Bei Ausschreibungen berücksichtigt das Unternehmen die Ziele des öffentlichen Beschaffungswesens, zu denen insbesondere der wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltige Einsatz der Mittel zählt. Als Vergabestelle mit einem zugeschlagenen Beschaffungsvolumen von über CHF 400 Mio. im Jahr 20231 ist sich Swissgrid ihrer besonderen volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst und fördert daher auch den wirksamen und fairen Wettbewerb unter den Anbietern. Swissgrid hat seit Januar 2023 ihren Beschaffungsprozess komplett digitalisiert und informiert gemäss den regulatorischen Anforderungen einmal jährlich über ihre dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellten Aufträge ab CHF 50 000 (siehe Swissgrid Website).

1 Alle Beschaffungskennzahlen in diesem Kapitel beziehen sich auf die Monate Januar bis November 2023, ausser jene Kennzahlen, die explizit per 31. Dezember 2023 erhoben wurden.

Lieferantenportfolio von Swissgrid

Swissgrid beschafft eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen. Mit CHF 257 Mio. führten im Jahr 2023 Arbeiten im Hoch- und Tiefbau sowie technische Komponenten für die Netzinfrastruktur das Vergabevolumen an. Dazu gehören beispielsweise Transformatoren, Hochspannungsschaltanlagen und -komponenten, Leiterseile und Hochspannungskabel sowie Stahl für Masten. Die restlichen Ausgaben betreffen die Kategorien IT- und andere Betriebsprodukte (15%) sowie diverse Serviceleistungen (22%). Rund CHF 371,6 Mio. bzw. über 90% des Vergabevolumens von Swissgrid entfielen auf lokale Lieferanten mit Hauptsitz in der Schweiz, gefolgt von Lieferanten aus Deutschland und Österreich (5%).

Insgesamt hat Swissgrid im Jahr 2023 Aufträge an 282 Lieferanten vergeben. Davon waren im vergangenen Geschäftsjahr rund 30 Lieferanten als kritisch kategorisiert: dies in Bezug auf das Auftragsvolumen, die Wichtigkeit der beschafften Produkte und/oder Dienstleistung sowie auf den Umfang und die Komplexität des Engagements mit dem Lieferanten.

Verhaltenskodex für Lieferanten

Swissgrid berücksichtigt Nachhaltigkeit massgeblich im Auswahlverfahren von Lieferanten. Im Jahr 2022 hat die Geschäftsleitung die Sustainability Charter (siehe Swissgrid Website) verabschiedet, die zentraler Bestandteil des Qualifizierungsprozesses und verbindlich ist für alle Lieferanten ab einem Auftragsschwellenwert von CHF 150 000. Die Charter umfasst 13 Nachhaltigkeitsprinzipien – dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Menschenrechte, das Verbot von Kinderarbeit, von Zwangsarbeit und von Diskriminierung, die Vereinigungsfreiheit, die faire Entschädigung, Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitenden, die Umsetzung von Antikorruptionsmassnahmen sowie der Schutz der Umwelt. Darüber hinaus verlangt Swissgrid von ihren Lieferanten, dass sie auch ihre Subunternehmer dazu verpflichten, diese Nachhaltigkeitsprinzipien einzuhalten.

Die Sustainability Charter gibt zudem vor, dass Lieferanten jegliche Zwischenfälle, Verhaltensweisen oder sonstigen Umstände melden müssen, die einen Verstoss gegen die Nachhaltigkeitsprinzipien darstellen, so betrachtet werden oder dazu führen könnten. Unter anderem müssen Unfälle wie auch Beinaheunfälle und Umweltereignisse in Zusammenhang mit der Leistungserfüllung für Swissgrid gemeldet werden. Die Einhaltung der Sustainability Charter kann durch Swissgrid oder durch von ihr beauftragte Dritte geprüft werden, einschliesslich durch Vor-Ort Kontrollen (siehe Tabelle «Inspektionen von Lieferanten» im Kapitel «Massnahmen für eine nachhaltige Lieferkette»). Bei Verstoss gegen die Prinzipien der Sustainability Charter kann Swissgrid zudem Schritte gemäss vertraglicher Regelung einleiten.

Risikoanalyse und Beurteilung

Risiken der Lieferkette werden im Rahmen des unternehmensweiten Enterprise Risk Management (ERM) System erfasst. Als generell «sehr hoch» wurden Arbeitssicherheitsrisiken aufgrund von potenziellen Personenunfällen auf Anlagen eingestuft – sowohl für Mitarbeitende von Swissgrid wie auch für externe. Eine detaillierte Beschreibung der Risiken und des Managementansatzes im Bereich Arbeitssicherheit ist im entsprechenden Kapitel zu finden.

Weitere identifizierte Risiken im Rahmen des ERM mit Bezug auf die Lieferkette von Swissgrid umfassen Verzögerungen von Netzprojekten durch qualitativ mangelhafte Lieferungen oder signifikante Kostenüberschreitungen, reduzierte Netzkapazität ausgelöst aufgrund von Engpässen bei Materiallieferungen und beim Erbringen von Dienstleistungen sowie Reputationsrisiken aufgrund unzureichender Nachhaltigkeitspraktiken der Lieferanten. Letzteres umfasst auch Risiken im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz (siehe Unterkapitel im Bericht). Diese drei Risikokategorien werden als «niedrig» bis «mittel» qualifiziert unter Einbezug ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, des Schadensausmasses und der umgesetzten Risikomitigationsstrategien. Um entsprechende Risiken frühzeitig zu erkennen, führt Swissgrid unter anderem ein regelmässiges Monitoring der Preisentwicklungen und Engpassrisiken für alle Beschaffungskriterien durch.

Darüber hinaus lässt Swissgrid seit Anfang 2023 die Nachhaltigkeitsleistung ihrer Lieferanten und Anbieter durch eine unabhängige und spezialisierte Agentur bewerten. Die Teilnahme ist freiwillig. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden 72 Lieferanten und Anbieter von Swissgrid hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung beurteilt. Mehr als 86% der bewerteten Unternehmen verfügen über im Gesamtschnitt gute oder fortschrittliche Nachhaltigkeitsleistungen. Bei zehn Firmen (rund 14%) fiel die Nachhaltigkeitsbeurteilung als teilweise befriedigend aus. Sieben dieser zehn Unternehmen sind kleine bis mittlere Dienstleister aus dem IT-Bereich, die Aufholbedarf insbesondere in Bezug auf das Nachhaltigkeitsmanagement ihrer eigenen Lieferkette aufweisen. Dies umfasst beispielsweise fehlende Richtlinien und Risikoanalysen für eine nachhaltige Beschaffung sowie fehlende Überprüfungsmechanismen entlang der Lieferkette wie Audits.

Bewertung ökologischer und sozialer Auswirkungen1Anzahl
Potenzielle Umweltauswirkungen2
Total Lieferanten und Anbieter, die auf Umweltauswirkungen überprüft wurden72
davon mit guter, fortschrittlicher oder überdurchschnittlicher Nachhaltigkeitsbeurteilung im Umweltbereich58
davon mit teilweise befriedigender Nachhaltigkeitsbeurteilung im Umweltbereich14
davon mit unbefriedigender Nachhaltigkeitsbeurteilung im Umweltbereich0
Identifizierte Bereiche mit Aufholbedarf (Beispiele)Fehlende Umwelt- und Biodiversitätsrichtlinien, fehlende ISO-14001-Zertifizierung, keine aussagekräftige Berichterstattung
Potenzielle soziale Auswirkungen im Bereich Arbeits- und Menschenrechte2
Lieferanten und Anbieter, die auf soziale Auswirkungen im Bereich Arbeits- und Menschenrechte überprüft wurden72
davon mit guter, fortschrittlicher oder überdurchschnittlicher Nachhaltigkeitsbeurteilung70
davon mit teilweise befriedigender Nachhaltigkeitsbeurteilung2
davon mit unbefriedigender Nachhaltigkeitsbeurteilung im Bereich Arbeits- und Menschenrechte0
Identifizierte Bereiche mit Aufholbedarf (Beispiele)Fehlende Richtlinien im Bereich Arbeitsbedingungen, sozialer Dialog und/oder Menschenrechte, keine aussagekräftige Berichterstattung

1 Per 31.12.2023
2 Die Beurteilung der potenziellen Auswirkungen basiert auf der Nachhaltigkeitsbewertung durch eine unabhängige Agentur und bezieht
verschiedene Aspekte mit ein. Dazu gehören Richtlinien, Umsetzungsprogramme und Kennzahlen sowie die öffentliche Berichterstattung zu nichtfinanziellen Belangen.

Um die mittel- und langfristigen Risiken und Herausforderungen hinsichtlich einer resilienten Lieferkette vertieft zu analysieren, hat Swissgrid in Zusammenarbeit mit fünf anderen europäischen Übertragungsnetzbetreibern im Jahr 2023 zudem eine Risikostudie mit Fokus auf fünf kritische Netzkomponenten (Transformatoren, Masten, Leiterseile und Hochspannungskabel, Schaltanlagen und Leistungselektronik) in Auftrag gegeben. Dabei werden Risiken in Bezug auf das internationale Angebots- und Nachfragegefälle, den Wettbewerb mit anderen Sektoren, die Marktkonzentration, Engpässe der nachgelagerten Wertschöpfungskette, die kritische Rohstoffabhängigkeit, die Fachexpertise und die Nachhaltigkeit untersucht. Die Resultate der Studien liegen voraussichtlich im Jahr 2024 vor.

Massnahmen für eine nachhaltige Lieferkette

Um die identifizierten Risiken ihrer Lieferkette zu adressieren und Nachhaltigkeit im Rahmen ihrer Beschaffungen zu fördern, integriert Swissgrid systematisch ökologische und/oder soziale Aspekte als Eignungs- und/oder Zuschlagskriterium bei der Beschaffung von Produkten, Arbeiten und Dienstleistungen. Die spezifischen Kriterien und deren Gewichtung werden abhängig von der Beschaffungskategorie und unter Einbezug der Marktsituation, des Volumens und potenzieller Risiken definiert und umfassen Anforderungen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

  • Zertifizierungen: Swissgrid verlangt bei relevanten Beschaffungen von Bauarbeiten, Netzkomponenten und/oder Ingenieurdienstleistungen international anerkannte Zertifizierungen, beispielsweise in den Bereichen Qualitätsmanagement (ISO 9001), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ISO 45001, Safety Culture Ladder und/oder Umweltschutz (ISO 14001); bei der Beschaffung von IT-Geräten werden international anerkannte Energieeffizienz- und Energiemanagement-Zertifikate verlangt (z.B. ISO 50001, TCO-Zertifizierungen, Energy Star oder Blue Angel).
  • Kapitalisierung quantitativer Nachhaltigkeitskriterien für Produkte: Bei der Beschaffung von ausgewählten Netzkomponenten wie beispielsweise Transformatoren verlangt Swissgrid standardmässig die Kapitalisierung der Wirkverluste, die als Eigenleistungen zum Angebotspreis addiert und damit berücksichtigt werden. Die kalkulierten Verluste werden im Rahmen der Werksabnahme (sogenannte «Factory Acceptance Test») vor Ort durch Swissgrid überprüft. Werden die vertraglich zugesicherten Verlustwerte über- oder unterschritten, kommt eine vertraglich geregelte monetäre Pönale bzw. ein Bonus zum Zug. Damit gewährleistet und vereint die Kapitalisierung von Wirkverlusten die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bei der Beschaffung. Ein ähnlicher Ansatz wird auch in Bezug auf Lärmemissionen von Produkten angewendet.
  • Nachhaltige Geschäftspraktiken: Swissgrid setzt Zuschlagskriterien zur Förderung nachhaltiger Geschäftspraktiken ein, variierend je nach Art der Warengruppe. Beispiele: der Anteil erneuerbarer Energie bei der Herstellung des zu beschaffenden Produkts (Leiterseile, Erdseile, Hochspannungskabel); Vorhandensein von Nachhaltigkeitsratings und/ oder -strategien, einschliesslich Massnahmen zur Emissionsreduktion, sozialen Inklusion und/oder zum Wohlergehen der Mitarbeitenden; Vorliegen von Berechnungen der Treibhausgasemissionen und/oder Emissionsreduktionsziele; Ökobilanzberechnungen nach ISO 140044:2006 oder ISO 14040:2006 von mindestens einer zu beschaffenden Komponente.

Im Jahr 2023 hat Swissgrid bei mehr als 98% der Ausschreibungen gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht (das heisst über CHF 150 000) mindestens ein Nachhaltigkeitskriterium mitberücksichtigt. Davon wurden bei 143 Ausschreibungen Anbieter nach ökologischen Nachhaltigkeitskriterien bewertet, während bei 135 durchgeführten Ausschreibungen soziale Nachhaltigkeitskriterien zur Bewertung der Anbieter verwendet wurden. In mehreren Ausschreibungen wurden sowohl ökologische wie auch soziale Anforderungen als Eignungs- und/oder Zuschlagskriterium verlangt.

Verwendung von Nachhaltigkeitskriterien Anzahl
Total durchgeführte Ausschreibungen (Auftragswert > CHF 150 000) 165
Davon Ausschreibungen1 mit ökologischen Nachhaltigkeitskriterien 143
Davon Ausschreibungen1 mit sozialen Nachhaltigkeitskriterien 135

1 Für jede Ausschreibung erhält mindestens ein Lieferant den Zuschlag. Je nach Art und Volumen der Ausschreibung kann es jedoch auch mehr als ein Lieferant sein.

Um Beschaffungsrisiken und -chancen proaktiv zu begegnen, erarbeitet und aktualisiert Swissgrid regelmässig ihre warengruppenspezifischen Beschaffungsstrategien. Seit Anfang 2021 werden dabei auch Nachhaltigkeitsrisiken, -chancen und -optionen miteinbezogen und seit 2023 systematisch integriert. Im Jahr 2023 hat Swissgrid die aktualisierte Beschaffungsstrategie für luftisolierte Schaltanlagen unter Einbezug des CO2-Reduktionspotenzials über den gesamten Lebenszyklus der Anlagen erarbeitet. Das Unternehmen hat zudem mit der Aktualisierung von Beschaffungsstrategien begonnen unter Einbezug von Nachhaltigkeitsaspekten in vier weiteren Warengruppen (Masten, Bau, Eigenbedarf und Brandbekämpfung). Für die aktualisierte Beschaffungsstrategie im Baubereich werden neben dem CO2-Reduktionspotenzial auch Optionen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft miteinbezogen (siehe Kapitel «Umweltschutz, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft»).

Swissgrid ist gemeinsam mit fünf europäischen Übertragungsnetzbetreibern Mitglied einer Initiative zur Unterstützung der industriellen Strategie für ein grünes und digitales Europa. Die Stärkung nachhaltiger Beschaffungspraktiken und -methoden mittels eines harmonisierten Vorgehens ist eines der strategischen Ziele dieser Partnerschaft. Dazu hat Swissgrid zusammen mit drei Mitgliedern der Initiative im Jahr 2023 einen gemeinsamen Katalog mit sozialen und ökologischen Kriterien für Produkte und Dienstleistungen entwickelt und sich verpflichtet, diese im Rahmen zukünftiger Beschaffungen einzuführen. Basierend auf einem umfassenden Erfahrungsaustausch haben die Übertragungsnetzbetreiber ausserdem Empfehlungen erarbeitet, um das Vorgehen und die Anforderungen an Lieferanten hinsichtlich der Ökobilanzierung über den Lebenszyklus von kritischen Netzkomponenten zu harmonisieren.

Im Rahmen des Vertragsmanagements führt Swissgrid zudem eine risikobasierte Überprüfung der Nachhaltigkeitsprinzipien durch und fokussiert sich entsprechend auf die Bereiche Arbeitssicherheit und Umweltschutz (siehe Unterkapitel im Bericht). Insgesamt hat Swissgrid im Jahr 2023 357 HSE-Inspektionen vorgenommen, einschliesslich Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie bei Arbeiten mit umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen, die durch Mitarbeitende von Lieferanten vorgenommen wurden. Ergänzend dazu veranstaltet Swissgrid mindestens einmal im Jahr Schulungsprogramme im Bereich Arbeitssicherheit für ihre Netzanlagenbetreiber.

Inspektionen von Lieferanten1 Anzahl
Anzahl durchgeführter HSE-Inspektionen 357
Anzahl Lieferanten, die geprüft wurden 105
Lieferanten, mit denen Korrekturmassnahmen vereinbart wurden 40
Lieferanten, deren Vertrag aufgrund von Verstössen aufgelöst wurden 0

1 Per 31.12.2023

Achtung der Menschenrechte

Vision und Ziele

Swissgrid verpflichtet sich zur Einhaltung der Menschenrechte bei all ihren Geschäftstätigkeiten gemäss Artikel 35 der Schweizer Bundesverfassung und den international anerkannten Standards. Dazu gehören namentlich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO, die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die damit verbundenen ILO-Kernarbeitsnormen sowie die 10 Prinzipien des UN Global Compact.

Die Verpflichtung von Swissgrid zur Achtung der Menschenrechte erfolgt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des vom Verwaltungsrat verabschiedeten Verhaltenskodex sowie der Sustainability Charter für Lieferanten (siehe Swissgrid Website) und mit internen Weisungen hinsichtlich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Schutz der persönlichen Integrität und umfasst insbesondere folgende fundamentale Prinzipien:

  • Swissgrid lehnt jegliche Form von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel und Schwarzarbeit ab.
  • Swissgrid anerkennt das Recht auf Versammlungsfreiheit, Kollektivvereinbarungen und freie Meinungsäusserung.
  • Swissgrid verpflichtet sich zu fairer und diskriminierungsfreier Vergütung.
  • Swissgrid anerkennt das Recht auf gerechte, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen.
  • Swissgrid schützt die persönliche Integrität der Mitarbeitenden.
  • Swissgrid lehnt jegliche Form von Diskriminierung, Mobbing, sexueller und nicht sexueller Belästigung ab.

Die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte wird von Swissgrid unternehmensweit verstanden. Dies umfasst sowohl alle internen Mitarbeitenden, Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats wie auch externe Mitarbeitende und Lieferanten von Swissgrid.

Managementansatz

Swissgrid hat 2023 die Risikoanalyse hinsichtlich Einhaltung der Menschenrechte aktualisiert. Diese erfolgte in Übereinstimmung mit dem Enterprise Risk Management System und berücksichtigt folgende Aspekte:

  • Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmass des Risikos aufgrund von Swissgrid Geschäftstätigkeiten sowie durch direkte Lieferanten (sogenannte Tier 1-Lieferanten). Im Fokus standen dabei die Einhaltung der in den Leitprinzipien aufgeführten Menschenrechtsbereiche, das heisst Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Schwarzarbeit, Versammlungsfreiheit, Kollektivvereinbarungen und freie Meinungsäusserung, faire und diskriminierungsfreie Vergütung, Arbeitsbedingungen, persönliche Integrität und Diskriminierung.
  • Risikoanalyse der potenziell gefährdeten Gruppen, insbesondere Frauen, Kinder, indigene Bevölkerungsgruppen, Migranten und lokale Bevölkerungsgruppen. Ebenso wurde die Analyse für die Swissgrid Mitarbeitenden durchgeführt.
  • Identifikation und Bewertung bestehender Massnahmen, um die potenziellen Menschenrechtsrisiken zu reduzieren.
  • Analyse des allenfalls notwendigen, zusätzlichen Handlungsbedarfs.

Ergebnis der Risikoanalyse und Massnahmen

Die Analyse ergab ein sehr tiefes Risiko hinsichtlich Verletzung der Menschenrechte aufgrund der eigenen Geschäftstätigkeiten. Dies aus mehreren Gründen: Swissgrid ist als nationale Netzgesellschaft nur in der Schweiz tätig mit Ausnahme von Kooperationen mit anderen Netzbetreibern in Europa zur Gewährleistung der netzseitigen Versorgungssicherheit. Swissgrid verfolgt keine Tätigkeiten in Gebieten mit anerkannten indigenen Bevölkerungsgruppen, deren Rechte verletzt werden können. Darüber hinaus führt Swissgrid gezielte Risikobeurteilungen und Massnahmen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Diversität und Inklusion sowie Personalwesen und Vergütungspolitik durch (siehe Unterkapitel im Bericht), um sicherzustellen, dass die Rechte der Mitarbeitenden gemäss den Menschenrechtsprinzipien gewährleistet sind.

Risiken mit Bezug zu Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten direkter Lieferanten werden als tief, Risiken hinsichtlich fairer Vergütung und angemessener Arbeitsbedingungen als mittel eingeschätzt. Folgende Aspekte beeinflussen die Risikoeinschätzung massgeblich:

  • Über 95% des Beschaffungsvolumens von Swissgrid werden von Firmen mit Sitz in der Schweiz (> 91%), Deutschland (3,6%) und Österreich (1,5%) abgedeckt. Diese Länder weisen ein hohes regulatorisches Schutzniveau hinsichtlich der untersuchten Menschenrechtsbereiche und potenziell gefährdeten Gruppen auf. Entsprechend besteht auch ein geringes Gefährdungspotenzial bezüglich Kinderarbeit.
  • Sogenannte Tier-1-Lieferanten von Swissgrid sind nicht direkt in den Abbau von Mineralien und anderen Rohstoffen involviert. Swissgrid hat zudem im Jahr 2023 die Anforderung für eine Copper-Mark-Zertifizierung als Zusatzkriterium bei der Beschaffung von ausgewählten Stromleitern getestet. Die Zertifizierung hat zum Ziel, dass die Lieferanten von kupferhaltigen Endprodukten verantwortungsvolle soziale und ökologische Betriebspraktiken entlang ihrer Wertschöpfungskette fördern und verlangen.
  • Um die identifizierten Risiken zu reduzieren, verwendet Swissgrid systematisch spezifische Eignungs- und Zuschlagskriterien in der Beschaffung (siehe Kapitel «Nachhaltigkeit in der Lieferkette»). Dies beinhaltet insbesondere Anforderungen an Lieferanten gemäss der Sustainability Charter, ISO-45001-Zertifizierungen, Safety-Culture-Ladder-Zertifizierungen sowie den Nachweis für Strategien und Massnahmen zum Wohlergehen und zur Mitwirkung von Mitarbeitenden. Ebenso führt Swissgrid Arbeitssicherheitsinspektionen während der Vertragsumsetzung durch (siehe Kennzahlen zu «Inspektionen von Lieferanten» im Kapitel «Massnahmen für eine nachhaltige Lieferkette»).
  • Das Sicherheitspersonal von Swissgrid, das über eine Drittfirma angestellt ist, wird im Rahmen der Grundausbildung zu ethischen Grundsätzen und Menschenrechten geschult. Dies trifft auf 100% der für Swissgrid fest angestellten Sicherheitskräfte zu.

Die Ergebnisse der Risikoanalyse werden durch die verfügbaren Nachhaltigkeitsbewertungen von 72 Tier-1-Lieferanten von Swissgrid validiert. Die Bewertungen werden durch eine unabhängige und spezialisierte Agentur durchgeführt und bestätigen, dass über 97% der untersuchten Swissgrid Lieferanten über Managementansätze im Bereich Arbeits- und Menschenrechte verfügen, die als gut oder fortgeschritten beurteilt werden. Nur zwei Lieferanten (3%) weisen teilweise befriedigende Managementansätze aus.

Verbesserungspotenzial besteht insbesondere hinsichtlich der Verabschiedung von Menschenrechtsrichtlinien sowie einer aussagekräftigen Berichterstattung. Die beiden Lieferanten, die am schlechtesten abschneiden, sind im IT-Bereich in Österreich bzw. in der Kabelherstellung in Italien tätig. Beide Lieferanten ergreifen infolge der Beurteilung ergänzende Massnahmen im Bereich Arbeits- und Menschenrechte in den verbesserungsbedürftigen Bereichen. Insgesamt schneiden die bewerteten Lieferanten von Swissgrid besser ab als das Referenzportfolio (Benchmark), das aus sämtlichen durch den Drittanbieter bewerteten Dienstleistern besteht.

Durch die geringe Exposition und die bestehenden Massnahmen liegen alle identifizierten Risiken deutlich im Risikoappetit von Swissgrid. Daher wurde für das Jahr 2023 kein zusätzlicher Handlungsbedarf identifiziert.

Ergebnis und Prozess von Beschwerdeverfahren

Den Mitarbeitenden von Swissgrid stehen verschiedene interne und externe Kanäle zur Meldung von Verstössen gegen ihre Menschenrechte zur Verfügung. Dazu gehören eine externe Vertrauensstelle, die Smartphone-Applikation «RiskTalk» sowie die Abteilung Compliance, zusätzlich zu Linienvorgesetzten oder internen Ansprechpersonen aus der Personalabteilung. Direkte Lieferanten von Swissgrid haben eine Meldepflicht im Falle von Verstössen gegen Menschenrechte gemäss der verbindlichen Sustainability Charter für Lieferanten. Mitarbeitende von Lieferanten haben zudem die Möglichkeit, Meldungen von Verstössen hinsichtlich Arbeits- und Menschenrechten über den «RiskTalk»-Kanal oder über die Swissgrid Kontaktstellen einzubringen. Der direkte Austausch mit Mitarbeitenden von Dienstleistern wird zusätzlich proaktiv im Rahmen von Arbeitssicherheitsinspektionen gesucht. Personen, die auf potenzielle Verstösse gegen Arbeits- und Menschenrechte hinweisen, werden über die Whistleblowing Policy von Swissgrid (siehe swissgrid.integrityline.app/) gegen Vergeltung geschützt. Im Jahr 2023 wurden über die verfügbaren internen und externen Kanäle keine Verstösse gegen die Menschenrechte gemeldet.

Compliance und Antikorruption

Compliance

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Statuten, internen Reglemente und Weisungen ist für Swissgrid die Grundlage ihrer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Der Verwaltungsrat trägt dafür die Oberaufsicht und verfügt im Rahmen der Corporate-Governance-Struktur über verschiedene Überwachungs-, Kontroll- und Prüfungsfunktionen, die die Compliance mit regulatorischen und internen Vorschriften sicherstellen. Das «Drei-Linien-Modell»1 dient dabei als Ordnungsrahmen zur Festlegung von Strukturen und Prozessen, einschliesslich im Bereich Compliance, und teilt die Verantwortlichkeiten in drei Linien ein:


1Die vorliegende Visualisierung des «Drei-Linien-Modells» stellt eine Vereinfachung mit Fokus auf die Compliance-relevanten Funktionen bei Swissgrid dar.

Erste Linie: Die Einhaltung der internen und externen Vorschriften in der täglichen Arbeit obliegt allen Mitarbeitenden von Swissgrid. Sie alle sind Botschafterinnen und Botschafter für ein vorbildliches und ethisches Verhalten.

Zweite Linie: Die zweite Linie unterstützt die Mitarbeitenden in der Umsetzung der Compliance-Vorgaben. Dazu gehören unternehmensweite Governance-Domänen, die Vorgaben erlassen, Methodik und Struktur für das operative Geschäft definieren und die Umsetzung überwachen. Die Compliance-Funktion unterstützt durch den Aufbau und den Betrieb eines Compliance-Management-Systems den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung dabei, sicherzustellen, dass der geltende Rechtsrahmen eingehalten und ethischen Grundsätzen nachgelebt werden. Ergänzend unterstützen das HSE-Managementsystem als Bestandteil der integralen Sicherheit (siehe Kapitel «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz») und das Interne Kontrollsystem (siehe Corporate Governance Bericht) die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umwelt bzw. Korruption und Bestechung. Das Enterprise Risk Management System (siehe Kapitel «Riskobeurteilung») dient zudem der Identifikation und Mitigation Compliance-relevanter Risiken.

Dritte Linie: Internal Audit unterstützt den Verwaltungsrat, seine Ausschüsse und die Geschäftsleitung durch unabhängige und objektive Prüfungsdienstleistungen unter anderem darin, die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorschriften sicherzustellen.

Anwendungsbereich des Compliance-Management-Systems

Die Grundzüge des Compliance-Managements der zweiten Linie gibt der Verwaltungsrat in einem Anhang zum Organisationsreglement vor. Auf strategischer Ebene konkretisiert der CEO diese Vorgaben im Compliance-Konzept. Verantwortlich für die operative Umsetzung des Compliance-Managements nach den Vorgaben des Verwaltungsrats und des CEO ist der Head of Compliance.

Das Compliance-Management-System von Swissgrid lehnt sich an ISO 37301:2021-11 an. Es umfasst Tätigkeiten und Massnahmen in den drei Hauptbereichen Prävention, Aufdeckung und Reaktion. Gestützt auf eine regelmässige Compliance-Risikobeurteilung definiert das Compliance-Konzept die Zuständigkeiten und Schwerpunkte (Rechtsgebiete). Zudem erstattet die Compliance-Funktion regelmässig Bericht über die Tätigkeiten und Massnahmen an die Geschäftsleitung sowie den Finanz- und Prüfungsausschuss des Verwaltungsrats.

Prävention

Die Prävention umfasst unter anderem Massnahmen zur Stärkung der Compliance-Kultur, das Weisungswesen sowie Schulungen und Beratungen.

Das Fundament einer gelebten Compliance-Kultur schafft der Verhaltenskodex, den der Verwaltungsrat erlassen hat (siehe Swissgrid Website). Dieser rechtliche Wegweiser fasst die wichtigsten Compliance-Verpflichtungen zusammen, nach denen Swissgrid und ihre Mitarbeitenden handeln, einschliesslich Mitarbeitende aus Personalverleih sowie Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung.

Der Kodex umfasst Bestimmungen in den Bereichen ethische Grundsätze, Einhaltung von Vorgaben, Interessenkonflikte, Vertraulichkeit von Unternehmensinformationen, Information nach innen und aussen, professionelle und finanzielle Integrität, Bestechung und Korruption, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung sowie Meldung von und Umgang mit Fehlverhalten. Die im Verhaltenskodex festgehaltenen Grundsätze und Werte sind zentraler Bestandteil der Geschäftskultur von Swissgrid. Zuwiderhandlungen gegen die Prinzipien des Verhaltenskodex und gegen die Vorgaben werden als Fehlverhalten grundsätzlich nicht toleriert und von Swissgrid geahndet. Der Verhaltenskodex wurde im Jahr 2023 revidiert und an die aktuellen Standards angepasst.

Der Verhaltenskodex steht den Mitarbeitenden im Rahmen einer umfassenden Informationsseite zur Bedeutung von Compliance und ihrer Ausgestaltung bei Swissgrid zur Verfügung. Im Jahr 2023 wurden alle Swissgrid Mitarbeitenden zum revidierten Verhaltenskodex geschult.

Das Compliance-Management-System von Swissgrid umfasst ein einheitliches und rechtskonformes Weisungswesen. Diese Vorgaben stehen für alle Mitarbeitenden zentral zur Verfügung. Bei der Einführung neuer Weisungen oder bei Veränderungen führt die Compliance-Funktion und/oder die für die Weisung fachlich zuständigen Mitarbeitenden Schulungen durch. Diese werden nach pädagogischen Gesichtspunkten erarbeitet, um eine sachgerechte Vermittlung sicherzustellen.

Neu eintretende Mitarbeitende werden im Rahmen des Onboarding-Programms über die geltenden Normen, einschliesslich Verhaltenskodex und interner Weisungen, informiert. Die Kenntnisnahme bestehender, neuer oder veränderter Weisungen wird von allen betroffenen Mitarbeitenden über ein elektronisches Tool bestätigt.

Die Compliance-Funktion berät die Mitarbeitenden in Fragen der Einhaltung interner und externer Normen. Ebenso führt die Stelle für einzelne Teams spezifische Compliance-Schulungen zu den für sie besonders relevanten Weisungen und Themen durch. Von diesen teamspezifischen Schulungen wurden im Jahr 2023 rund 15% der Mitarbeitenden erfasst. Für die Herleitung und die Definition ihrer Schulungen pflegt die Compliance-Funktion ein Schulungskonzept, das sie laufend überprüft und verbessert.

Aufdeckung

In der Aufdeckung finden sich Instrumente, mit denen Fehlverhalten festgestellt werden kann. Dazu zählen unter anderem Compliance Reviews. Die revidierte Whistleblowing Policy legt das Fundament, damit Verstösse einfacher gemeldet werden können.

Damit Meldungen zu schwerwiegenden Verstössen gegen Vorgaben einfacher erfolgen können, hat der Verwaltungsrat von Swissgrid die Whistleblowing Policy im Jahr 2023 revidiert. Grundlage für die Whistleblowing Policy stellt insbesondere die DIN ISO 37002:2021 dar. Die Whistleblowing Policy stellt sicher, dass Mitarbeitende einer vertraulichen Meldestelle allfällig schwerwiegende Verstösse melden können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Zudem legt sie fest, dass die Untersuchungsstelle diesen Hinweisen strukturiert und vertraulich nachgeht und sie untersucht. Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 ein externer anonymer Meldekanal für Verstösse geschaffen und innerhalb des Unternehmens breit kommuniziert.

Die Compliance-Funktion führt im Auftrag des CEO regelmässig Compliance Reviews durch. Hierzu erstellt sie jährlich eine risikobasierte Planung. Mit diesen Reviews wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Weisungen überprüft und sichergestellt, dass die Massnahmen zur Verhinderung von Verstössen vorhanden und wirksam sind. Pro Jahr führt Swissgrid durchschnittlich ein bis zwei solcher Reviews durch.

Reaktion

Die Compliance-Funktion ist verpflichtet, auf Meldungen zu schwerwiegenden Verstössen oder auf Hinweise aus den Compliance Reviews zu reagieren.

Die Compliance-Funktion ist verpflichtet, allen Whistleblowing-Meldungen auf den Grund zu gehen. Zudem prüft sie Hinweise auf Verstösse aus den Compliance Reviews. Zusammen mit dem Head of Legal, Regulatory & Compliance beurteilt sie jeweils in einer Voruntersuchung, ob ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt und ob beim CEO oder beim Präsidenten des Verwaltungsrats das Mandat für eine Untersuchung beantragt wird. Alle Informationen im Zusammenhang mit Untersuchungen müssen vertraulich behandelt und die durchgeführten Arbeiten sowie die Ergebnisse der Untersuchung dokumentiert werden.

Verstösse müssen nach einer Untersuchung aufgearbeitet werden. Dies umfasst zwei Aspekte:

  • Verstösse haben Konsequenzen zur Folge. Diese hängen insbesondere von der Schwere der Verstösse und vom Grad des Verschuldens der bzw. des Mitarbeitenden ab. Das Ausmass der Konsequenzen wird von der Personalabteilung gemeinsam mit der bzw. dem Vorgesetzten im Einzelfall festgelegt.
  • Damit identische oder ähnlich gelagerte Verstösse verhindert werden können, müssen je nach Fall Weisungen angepasst, zusätzliche Kontrollmassnahmen eingeführt, Prozesse überarbeitet und/oder zusätzliche Schulungen durchgeführt werden. So wird das Compliance-Management laufend weiterentwickelt und den Bedürfnissen und Risiken angepasst.

Verstösse 2023

Im Jahr 2023 erfolgten keine wesentlichen Urteile gegen Swissgrid aufgrund von Compliance-Verstössen. Dies umfasst auch Urteile im Zusammenhang mit von Swissgrid verursachten negativen ökologischen oder sozialen Auswirkungen oder unlauteren Geschäftstätigkeiten. In diesem Zeitraum wurden auch keine wesentlichen monetären Bussen bezahlt. Als Grenzwert der Wesentlichkeit für die Berichterstattung wurde ein Betrag von CHF 25 000 definiert.

Die Compliance-Funktion erstellt jährlich einen umfassenden Bericht zuhanden des CEO über ihre Tätigkeiten, wesentliche Beobachtungen sowie daraus abgeleitete Empfehlungen. Der Bericht deckt auch potenziell kritische Angelegenheiten ab, die als Teil des Compliance-Jahresberichts dem Finanz- und Prüfungsausschuss des Verwaltungsrats zur Kenntnis gebracht werden. Im Jahr 2023 wurden keine kritischen Angelegenheiten aufgrund rechtlicher Urteile identifiziert.

Zusätzlich werden die Tätigkeiten von Compliance und ein Ausblick quartalsweise dem CEO rapportiert. Der Head of Compliance ist verpflichtet, den CEO umgehend zu informieren, falls Tatsachen oder Umstände aufgedeckt werden, die Swissgrid und/oder die Zielerreichung wesentlich gefährden. Der Head of Compliance erstattet dem CEO und dem Finanz- und Prüfungsausschuss Bericht über materielle Veruntreuungen oder Betrugsfälle. Ebenso ist er verpflichtet, den Präsidenten des Verwaltungsrats umgehend über Whistleblowing-Meldungen zu informieren, die das Verhalten des CEO und/oder von Mitgliedern der Geschäftsleitung betreffen.

Übersicht Compliance-Kennzahlen

Die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems von Swissgrid widerspiegelt sich in den wesentlichsten Compliance-Kennzahlen für die Jahre 2023 und 2022.

Compliance-Kennzahl 2023 2022
Wesentliche1 Verstösse gegen Gesetze und Verordnungen (einschliesslich monetärer und nichtmonetärer Sanktionen) 0 0
Bezahlte oder zurückgestellte Geldbussen für wesentliche1 Verstösse, die in früheren Jahren begangen wurden 0 0
Whistleblowing-Meldungen 2 1
Meldungen zum Thema Diskriminierung 0 0
Meldungen zum Thema Belästigung 0 0
Meldungen zum Thema Interessenskonflikte 1 0
Meldungen zur Vertraulichkeit von Informationen 1 0
Meldungen zur finanziellen Integrität 0 1
Meldungen in anderen Bereichen 0 0
Anzahl Fälle, in denen eine Untersuchung eingeleitet wurde2 0 0
Anzahl Fälle, die bestätigt wurden 0 0
Anzahl Fälle aus Whistleblowing, in denen disziplinarische Massnahmen ergriffen wurden 0 0

1 Als Grenzwert der Wesentlichkeit für die Berichterstattung wurde ein Betrag von CHF 25 000 definiert. Dies umfasst wesentliche Verstösse im Zusammenhang mit der Umwelt und sozialen Belangen.
2 Untersuchungen wurden nicht lanciert, weil kein Anfangsverdacht auf einen schwerwiegenden Rechtsverstoss durch Mitarbeitende vorlag.

Antikorruption

Swissgrid geht entschieden gegen Korruption vor. Korruption ist unvereinbar mit den ethischen Grundsätzen des Unternehmens. Da Swissgrid als Eigentümerin des Schweizer Übertragungsnetzes beachtliche Auftragsvolumina vergibt, wird der Korruptionsbekämpfung hohes Gewicht eingeräumt. Swissgrid verfügt entsprechend über ein Konzept zur Korruptionsbekämpfung und beurteilt dabei das Korruptionsrisiko nach ISO 37001:2016.

Swissgrid hat ihr Korruptionsrisiko im Rahmen ihres unternehmensweiten Entreprise Risk Management (siehe Kapitel «Riskobeurteilung») beurteilt. Als eine der Risikomitigationsmassnahmen wird das interne Kontrollsystem von Swissgrid jährlich auf seine Wirksamkeit überprüft. Verglichen mit den anderen Unternehmensrisiken gehört Korruption nicht zu den wesentlichen Risikofaktoren von Swissgrid und wird deshalb nicht gesondert in öffentlich publizierten Risikobeurteilung behandelt. Das Korruptionsrisiko und die Einhaltung der diesbezüglichen Vorgaben werden auch im Rahmen von risikobasierten Compliance Reviews regelmässig geprüft. Auch im Jahr 2023 erfolgte eine Compliance-Review zum Thema Korruption.

Swissgrid hat diverse Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergriffen.

Gemäss Verhaltenskodex toleriert Swissgrid weder Bestechung noch irgendeine andere Form von korruptem Geschäftsverhalten. Die Mitarbeitenden vermeiden Interessenkonflikte und Befangenheit und wahren das Unternehmensvermögen. Mit der Revision des Verhaltenskodex im Jahr 2023 wurden diese Vorgaben zusätzlich geschärft und die Mitarbeitenden für Korruption sensibilisiert.

Ebenfalls im Jahr 2023 wurde die Weisung zu Geschenken und Einladungen revidiert und an die aktuellen Standards angepasst. Für den Umgang mit Geschenken und Einladungen müssen unter anderem mehrere Grundsätze wie Wertigkeit, Zeitpunkt und Frequenz eingehalten werden. Diese Weisung stellt die zentrale Massnahme im Bereich der Korruptionsbekämpfung dar.

Alle Mitarbeitenden werden zur Korruptionsprävention mittels E-Learning geschult. Für alle neu eintretenden Mitarbeitenden beinhaltet die Compliance-Schulung Angaben dazu, in welchen Situationen Interessenkonflikte entstehen und wie diese festgestellt und vermieden werden können. Auch das korrekte Verhalten in einem beobachteten Fall von Korruption wird anhand von Beispielen anschaulich erklärt. Anlässlich der Revision des Verhaltenskodex fand für die Mitarbeitenden 2023 eine Schulung statt, die auch diese Thematik umfasste. Ergänzend dazu führt Swissgrid persönliche Compliance-Schulungen für einzelne Teams durch, in denen Ausprägungsformen von Korruption besprochen und die Grenzen für Geschenke und Einladungen beispielhaft erläutert werden.

Kenntnisnahme und Schulungen zu Korruption20232022
Anzahl%Anzahl%
Verwaltungsrat und Mitarbeitende, die über die Antikorruptionsrichtlinien und -verfahren in Kenntnis1 gesetzt wurden862100%745100%
– Verwaltungsrat9100%9100%
– Geschäftsleitung (GL)5100%5100%
– Führungskräfte ohne GL112100%93100%
– Mitarbeitende ohne Führungsfunktion681100%597100%
– Angestellte in Ausbildung oder Stundenlohn55100%41100%
Verwaltungsrat und Mitarbeitende, die eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben272784%11716%
– Verwaltungsrat300%222%
– Geschäftsleitung300%00%
– Führungskräfte ohne GL9787%44%
– Mitarbeitende ohne Führungsfunktion59287%10618%
– Angestellte in Ausbildung oder Stundenlohn3869%717%

1 Dies umfasst die Gesamtzahl der Mitarbeitenden und Verwaltungsratsmitglieder, die in Kenntnis gesetzt wurden, bis zum Berichtsjahr. Das heisst, der Zeitpunkt der Kenntnisnahme beschränkt sich nicht auf das Berichtsjahr.
2 Der Zeitpunkt der Schulung bezieht sich auf das Berichtsjahr 2023 oder 2022, dies im Gegensatz zur Kenntnisnahme (siehe 1).
3 Schulungen zur Korruptionsbekämpfung sind für 2024 geplant.

Durch die Revision der diesbezüglichen Policy und durch den neuen, externen Meldekanal wird Whistleblowing erleichtert, auch hinsichtlich Korruption. Eine unternehmensweite Kommunikation dieser Massnahmen fand ebenfalls statt. Im Jahr 2023 wurden keine Meldungen hinsichtlich Korruption über den Whistleblowing-Kanal gemacht.

Die Vergabe von höherwertigen Aufträgen (ab CHF 50 000) wird durch Evaluationsteams gemeinsam geprüft, und die Beteiligten haben ihre Unbefangenheit zu deklarieren. Interessenkonflikte müssen die Mitarbeitenden vermeiden respektive gegebenenfalls offenlegen und in den Ausstand treten. Die höherwertigen Vergaben einschliesslich der Nachträge werden durch besonders geschulte Procurement Manager begleitet. Ausschreibungen von Swissgrid beinhalten nebst Preiskriterien immer auch Qualitätskriterien. Preisverhandlungen (Abgebotsrunden) sind gemäss Bundesrecht nicht erlaubt. Das Unterschriftenreglement sieht die Kollektivunterschrift der Mitarbeitenden vor und knüpft für die Unterzeichnungsberechtigung auch an den Auftragswert an. Für die Auftragserteilung und die Auslösung von Zahlungen gilt mindestens ein Vieraugenprinzip.

Verstösse: Im Jahr 2023 erfolgten keine Urteile zu Korruptionsfällen bei Swissgrid. Die ergriffenen Massnahmen werden als wirksam erachtet.

Stakeholder Engagement und Transparenz

Stakeholder Engagement

Stakeholder Engagement und Transparenz

Swissgrid setzt auf aktive Beziehungspflege und den Dialog mit den Stakeholdern. Das Unternehmen kommuniziert offen und transparent mit Öffentlichkeit, Medien, Politik, Behörden, Verbänden und Branchenpartnern sowie benachbarten Übertragungsnetzbetreibern.

Swissgrid nutzt diverse eigene Plattformen für das Netzwerken, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Stakeholder abgestimmt sind: Dazu gehören persönliche Gespräche, digitale Kanäle, Medienarbeit, Branchenevents und Informationsveranstaltungen in Regionen, in denen Swissgrid Netzprojekte hat. Mögliche Kooperationen mit Partnern und Auftritte auf Drittplattformen werden systematisch geprüft.

Das Übertragungsnetz gehört zu den kritischsten Infrastrukturen der Schweiz und trägt wesentlich zu einer funktionierenden Gesellschaft und Wirtschaft bei. Swissgrid verfolgt mit ihrer Kommunikation das Ziel, Bevölkerung, Wirtschaft, Politik und Behörden laufend über ihre Aufgaben und ihre Herausforderungen zu informieren. Swissgrid sieht sich als Wissensvermittlerin und vertrauenswürdige Informationsquelle.

Die Weiterentwicklung des Stakeholder-Dialogs fand Eingang in die Strategie 2027. Swissgrid will zukünftig noch stärker in die Beziehung zu den Stakeholdern investieren. Insbesondere die Sensibilisierung für die Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern und bezüglich des regulatorischen Handlungsbedarfs in der Schweiz erachtet Swissgrid als wichtig. Hier werden zukünftig weitere Schwerpunkte gesetzt.

Managementansatz

Swissgrid bewegt sich als Übertragungsnetzbetreiberin in der Schweiz und in Europa in einem vielfältigen Interessenfeld. Aufgrund seines gesetzlichen Auftrags ist das Unternehmen von entsprechenden politischen und regulatorischen Veränderungen auch in der EU betroffen. Die europäische und die Schweizer Energiepolitik sowie das regulatorische Umfeld werden zunehmend komplexer und ambitiöser bzw. dynamischer und erhöhen den Handlungsdruck bei den Übertragungsnetzbetreibern.

Die durch die Politik angestossene Transformation des Energiesystems erfordert eine enge Kooperation sämtlicher Akteure des Stromsystems. Nur gemeinsam ist ein nachhaltiger Umbau des Systems möglich. Ein enger Austausch mit Schweizer und europäischen Stakeholdern in Politik, Behörden und in der Branche ist somit zentral für Swissgrid.

Für Bauvorhaben im Schweizer Übertragungsnetz ist Swissgrid bestrebt, eine breite Akzeptanz zu schaffen. Dafür steht Swissgrid nicht nur im engen Dialog mit den Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, sondern auch mit der betroffenen Bevölkerung, mit Interessengruppen, Verbänden und Medien.

Swissgrid hat eine umfassende Stakeholder-Analyse durchgeführt, um relevante Akteure und Gruppen zu identifizieren, zu priorisieren und entsprechende Engagement-Ansätze zu definieren. Die Analyse bezog verschiedene Aspekte mit ein, unter anderem, wie stark die Stakeholder von einem bestimmten Thema oder Projekt von Swissgrid betroffen sind und wie viel Einfluss die Stakeholder auf Swissgrid in einem bestimmten Thema oder Projekt haben.

Ein Engagement-Konzept bildet die Basis, um die strategischen Ziele in Bezug auf die Beziehungen zu den Stakeholdern zu erreichen. Darin werden die für Swissgrid wesentlichen Themen und entsprechende Massnahmen gezielt für die verschiedenen Stakeholder-Gruppen definiert. Das Konzept berücksichtigt die Unternehmensstrategie 2027 und die Unternehmensziele 2023. Es wird im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses auf Aktualität und Zielführung überprüft und bei Bedarf angepasst.

GruppeBeschreibung
MitarbeitendeDie Mitarbeitenden sind von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Erfüllung des gesetzlichen Auftrags von Swissgrid.
BrancheEigentümer und Betreiber von Netz- und Kraftwerkanlagen, Netznutzer von Swissgrid, Aktionäre, Marktteilnehmer
PolitikNationale, kantonale und kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger
BehördenNationale, kantonale und kommunale Ämter sowie Überwachungsbehörden wie das Bundesamt für Energie (BFE) oder das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI)
VerbändeVerbände, die direkt oder indirekt in der schweizerischen Energiebranche tätig sind wie der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE). Umweltverbände, mit denen Swissgrid unter anderem bei Netzprojekten im Kontakt steht.
RegulatorDie Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) überwacht die Kosten und Tarife von Swissgrid.
FinanzenKreditgeber, Darlehensgeber, Investoren und Versicherungen
Research & Development (R&D)Universitäten, Fachhochschulen, Unternehmen und Start-ups
LieferantenHersteller und Lieferanten von Netzkomponenten und Dienstleister im Bereich Informatik und Beratung
ÖffentlichkeitAnwohnerinnen und Anwohner von bestehenden Anlagen sowie Betroffene von Netzprojekten, Grundeigentümer
MedienGrosse Fachmedien der Schweiz, Massenmedien
Benachbarte Systembetreiber (BSYB)Eigentümer und Betreiber von Netzanlagen in den Bereichen Bahn, Gas und Telekommunikation (z.B. SBB)
EuropaAusländische Übertragungsnetzbetreiber und europäische Gremien wie der Verband europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) und die EU-Kommission sowie die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)
Ereignis- und Krisenmanagement EKMKrisenstäbe der Partnerunternehmen und nationale Krisenorganisationen wie die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL)

Massnahmen

Swissgrid hat verschiedene Schwerpunkte festgelegt, die in Bezug auf das Stakeholder Engagement besondere Aufmerksamkeit erfordern.

Auf europäischer Ebene sind in erster Linie ENTSO-E und die europäischen Übertragungsnetzbetreiber wichtige Stakeholder, in zweiter Linie die EU-Behörden (EU-Kommission, ACER).

Derzeit gibt es kein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Das führt zu einem fortschreitenden Ausschluss der Schweiz aus europäischen Prozessen, Plattformen, Gremien und Kooperationen. Swissgrid engagiert sich für eine enge Zusammenarbeit mit den europäischen Übertragungsnetzbetreibern, um die negativen Auswirkungen für die Schweiz abzufedern. Das Unternehmen hat verschiedene Massnahmen ergriffen: Swissgrid setzt alle durch die europäischen Behörden vorgegebenen regulatorischen Vorgaben für den sicheren Systembetrieb um. Zudem hat das Unternehmen privatrechtliche Verträge mit den Übertragungsnetzbetreibern der Kapazitätsberechnungsregion «Italy North» abgeschlossen, um bei der grenzüberschreitenden Kapazitätsberechnung mitberücksichtigt zu sein. Diese privatrechtlichen Verträge stellen aber langfristig keinen adäquaten Ersatz für ein Stromabkommen dar, unter anderem, weil sie durch Änderungen im EU-Recht übersteuert werden können und Fragen politischer Natur beinhalten, die ausserhalb des Kompetenzbereichs von Swissgrid sind. Eine Übernahme von EU-Recht ist entscheidend, um unter anderem an der regionalen Koordination der Betriebssicherheit (ROSC) und den unterschiedlichen Regelenergieplattformen – TERRE, MARI und PICASSO1 – teilnehmen zu können. Von einem Teil dieser Kooperationen und Plattformen droht aus politischen Gründen derzeit der Ausschluss, wogegen Swissgrid bezüglich ihrer Teilnahme an den vorgenannten Regelenergieplattformen Rechtsmittel vor EU-Gerichten eingelegt hat. Um im stetigen Austausch mit den europäischen Partnern zu bleiben und die Interessen der Schweiz einzubringen, ist Swissgrid in zahlreichen europäischen technischen Gremien und Arbeitsgruppen (siehe Kapitel «Mitgliedschaften») vertreten, wobei auch hier für den Fall, dass kein Stromabkommen zustande kommt, ein Ausschluss droht.

1 MARI, PICASSO und TERRE sind digitale Plattformen, auf denen in Zukunft Regelenergie innerhalb des europäischen Strombinnenmarkts auktioniert, verrechnet und überwacht werden soll. Es handelt sich um zeitlich definierte Standardprodukte im Regelenergiebereich.

Kraftwerks- und Verteilnetzbetreiber gehören in der Schweiz zu den wichtigen Stakeholdern. Gemeinsam mit diesen Branchenpartnern setzt Swissgrid die für den sicheren Netzbetrieb notwendigen regulatorischen Vorschriften der EU in der Schweiz um: So wurden bzw. werden der neue Transmission Code, das Balancing Concept sowie weitere Verträge wie Betriebsvereinbarungen und das Schnittstellenhandbuch Betriebsführung überarbeitet und neu lanciert. Mit der Umsetzung des Beobachtungsgebiets verfolgt Swissgrid gemeinsam mit den Verteilnetzbetreibern das Ziel, einen Datenaustausch für die Netzbetriebsplanung und -führung aufzusetzen.

Auch für die Umsetzung der Schweizer Gesetze und Vorschriften arbeitet Swissgrid eng mit der Branche zusammen. Die «Strategie Stromnetze», die der Bund von 2019 bis 2021 schrittweise eingeführt hat, fordert beispielsweise eine engere Zusammenarbeit der Netzbetreiber bei der langfristigen Netzplanung. In diesem Zusammenhang konnte Swissgrid 2023 gemeinsam mit einer Branchenarbeitsgruppe die Regionalisierung abschliessen, die die Grundlage für das Strategische Netz 2040 von Swissgrid bildet (siehe Swissgrid Website).

Swissgrid führt zudem diverse Projekte mit der Branche durch, beispielsweise zur Integration dezentraler Energieressourcen in Netz- und Systemdienstleistungen (siehe Kapitel «Strategie 2027»). Eine enge Zusammenarbeit erfolgt auch bei alltäglichen Geschäftsaktivitäten, sei es für die Planung des Netzbetriebs, im Echtzeitbetrieb oder für die Beschaffung und den Abruf von Regelreserven. Um den Kontakt auch ausserhalb des Tagesgeschäfts zu pflegen, organisiert das Unternehmen verschiedene Branchenevents wie das Netzforum, das Bilanzgruppenmanagement Partner Meeting sowie die Infotagung Netznutzung (siehe Swissgrid Website).

Als nationale Netzgesellschaft mit einem gesetzlichen Auftrag ist Swissgrid in Kontakt mit Behörden auf Bundesebene, unter anderem mit dem BFE, dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), dem ESTI sowie der ElCom. Die Zusammenarbeit erfolgt oft im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung neuer gesetzlicher sowie regulatorischer Vorgaben wie beispielsweise der operativen Umsetzung der Stromreserve. Ein weiteres Beispiel ist die Planung des Strategische Netzes 2040, die Swissgrid bis 2024 erarbeitet und die unter anderem auf dem Szenariorahmen Schweiz des BFE basiert.

Zu den wichtigsten Stakeholdern im Schweizer Parlament gehören die Mitglieder der beiden Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) sowie der beiden Aussenpolitischen Kommissionen (APK) und der EFTA/EU-Delegation. Swissgrid pflegt seit Jahren einen aktiven und transparenten Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik. Swissgrid setzt sich dafür ein, die Parlamentsmitglieder für ihre Anliegen zu gewinnen und politische Spannungsfelder frühzeitig zu erkennen. Ebenso ist es Swissgrid ein Anliegen, Allianzpartner zu gewinnen, um gemeinsame Interessen zu vertreten. So führte Swissgrid 2023 zusammen mit Partnern aus der Strombranche wiederum einen Sessionsanlass durch.

Swissgrid macht keine finanziellen Zuwendungen an politische Parteien oder Organisationen. Als gesetzlich geschaffene Monopolistin trägt Swissgrid eine besondere Verantwortung bezüglich Unabhängigkeit und Reputation. Entsprechend erhält Swissgrid auch keine Zuwendungen durch die öffentliche Hand.

Bei der Planung und der Umsetzung des Netzausbaus setzt Swissgrid einen umfassenden Dialog- und Beteiligungsansatz um. Die Einbindung der relevanten Anspruchsgruppen spielt für einen nachhaltigen Netzausbau eine besondere Rolle. Mit den zuständigen Ämtern auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden steht Swissgrid im Rahmen der Netzprojektkommunikation in allen Phasen der Bauvorhaben in engem Kontakt. Der Austausch und der Einbezug von Behörden und Politik sind im Überblick «Das Genehmigungsverfahren» enthalten.

Im Rahmen von Netzprojekten sucht Swissgrid den engen Kontakt nicht nur mit Behörden und Politik, sondern mit der Öffentlichkeit, mit Interessengruppen und Umweltverbänden. Eine mögliche Beteiligung von Anspruchsgruppen und deren umfassende Information in den mehrere Phasen dauernden Genehmigungsverfahren ist für Swissgrid wichtig. Dafür hat das Unternehmen einen speziellen Leitfaden erarbeitet, mit dem die jeweiligen Massnahmen systematisch umgesetzt werden. 2023 fanden unter anderem folgende Veranstaltungen im Rahmen von Netzprojekten statt: Informationsveranstaltungen zur Vorstellung des Planungskorridors im Maggiatal, Spatenstich im Unterwerk Bonaduz, Tag der offenen Tür zur Verkabelung im Gotthard-Strassentunnel. Zudem war Swissgrid an Publikumsmessen in wichtigen Netzbauregionen im Kanton Wallis und in der Zentralschweiz präsent.

In der Wahrnehmung der Bevölkerung ist die Modernisierung des Übertragungsnetzes als zentrales Thema wichtig und notwendig. Swissgrid ist es ein Anliegen, noch mehr Verständnis für ihre wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit und für ihren Beitrag zur Transformation des Energiesystems zu schaffen. Zur Steuerung neuer Themen hat Swissgrid verschiedene Massnahmen ergriffen: 2023 hat das Unternehmen einen Newsroom etabliert und die Inhalte auf den digitalen Kanälen ausgebaut. Um den persönlichen Austausch zu stärken, erhöhte Swissgrid ihre Auftritte bei verschiedenen Veranstaltungen, ebenso präsentiert sich das Unternehmen zusätzlich zu eigenen Besucherausstellungen neu auch in der Ausstellung «Experience Energy» im Verkehrshaus Luzern.

Das Genehmigungsverfahren auf einen Blick – Einbezug und Information der Behörden und der Öffentlichkeit

Der Netzausbau – wie insbesondere für Netzbauprojekte aus dem Strategischen Netz – folgt einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren (siehe Swissgrid Website). Dieses besteht aus mehreren Phasen. In allen Phasen werden die Behörden und die Öffentlichkeit informiert und können sich aktiv beteiligen.

PhaseDetailsBeteiligung diverser Stakeholder am gesetzlich vorgegebenen VerfahrenStakeholder Behörden / PolitikStakeholder ÖffentlichkeitSwissgrid Massnahmen Behörden/PolitikSwissgrid Massnahmen Öffentlichkeit
BedarfsanalyseDie Analyse für den zukünftigen Netzentwicklungsbedarf erfolgt im Rahmen der Mehrjahresplanung, Strategisches Netz genannt. Die Planung des Strategischen Netzes basiert auf dem Szenariorahmen Schweiz.Der Szenariorahmen Schweiz wird vom BFE erarbeitet und vom Bundesrat genehmigt.Behörden auf Bundesebene, nationale und kantonale PolitikUmweltverbände, Interessengruppen, Forschung, Medien, Öffentlichkeit• Branchenarbeitsgruppe Regionalisierung unter Leitung von Swissgrid
• Information über die Szenarien und die Methodik der Mehrjahresplanung sowie die notwendigen Projekte über diverse Kommunikationskanäle
Das Strategische Netz von Swissgrid wird vor Veröffentlichung durch den Regulator ElCom geprüft.
VorbereitungIn dieser Phase erarbeitet Swissgrid für jedes Netzprojekt verschiedene Erdkabel- und Freileitungskorridore für das Gebiet, in dem eine Leitung geplant ist.Swissgrid und die vom Projekt betroffenen Kantone schliessen in dieser Phase eine Koordinationsvereinbarung ab. Diese stellt sicher, dass die Anliegen der Kantone früh in die Planung miteinbezogen werden.Behörden und Politik auf kantonaler Ebene, Gemeinderäte, lokale PolitikUmweltverbände, Interessengemeinschaften, Direktbetroffene, Medien• Austausch mit betroffenen Kantonen• Sensibilisierung der Öffentlichkeit via regionale Medien und Gemeindepublikationen
• Information des BFE über das Vorgehen und die geplante Einreichung des Gesuchs für den Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL)• Publikation aktueller Informationen auf der Netzprojekt-Website
• Referat vor Kantonsparlamentarier/- innen der involvierten Kantone
• Anlässe mit Gemeinderäten und Interessengruppen entlang der zur Diskussion stehenden Leitung
Aufnahme in den Sachplan Übertragungsleitungen des Bundes (SÜL)Swissgrid reicht das Gesuch für das SÜL-Verfahren ein. Dieses ist das übergeordnete Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für den Aus- und Neubau von Übertragungsleitungen. Am Ende dieser Phase setzt der Bundesrat den Korridor für die Leitung und die Technologie (Freileitung, Erdkabel oder Kombination) fest.Eine vom BFE eingesetzte Begleitgruppe mit Vertretern von Bund, Kantonen, Umweltschutzorganisationen und Swissgrid diskutiert die vorgeschlagenen Varianten und gibt eine Empfehlung ab. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung, organisiert durch das BFE, können Betroffene Stellung nehmen (Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren nach Art. 19 der Raumplanungsverordnung).Behörden auf Bundesebene, kantonaler Ebene und Gemeinde, lokale Politik• Vor Einreichen des Gesuchs: persönliche Gespräche mit den Gemeinden• Persönliche Gespräche mit organisierter Öffentlichkeit (Interessengruppen, Verbände)
• Initialkommunikation beim Einreichen des Gesuchs über diverse Kanäle
• Medienmitteilungen sowie Flyer an die Haushalte
• Informationsveranstaltungen bei Entscheiden für ein Planungsgebiet und einen Korridor
BauprojektSwissgrid arbeitet im Rahmen des vom Bundesrat festgesetzten Planungskorridors das konkrete Bauprojekt aus.In dieser Phase werden unter anderem die Verhandlungen über Dienstbarkeiten geführt und das genaue Leitungstrassee festgelegt. Swissgrid setzt dabei einen sogenannten Projektbeirat ein, in dem idealerweise auch Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Gemeinden Einsitz nehmen. Der Projektbeirat hat die Aufgabe, die Anliegen der Bevölkerung sowie weiterer Stakeholder einzubringen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, um vorhandene Gestaltungsfreiräume optimal zu nutzen.Gemeinden, lokale PolitikUmweltorganisationen, Interessengruppen, Direktbetroffene, Medien• Organisation des Projektbeirats und regelmässige Sitzungen• Organisation des Projektbeirats und regelmässige Sitzungen
• Laufende Information über die Aktivitäten des Projektbeirats• Flyer an Haushalte
Plangenehmigungsverfahren (PGV)Swissgrid reicht bei den zuständigen Behörden ein Plangenehmigungsgesuch ein. Am Ende dieser Phase erteilen die Behörden – entweder das ESTI oder das BFE – Swissgrid die Plangenehmigungsverfügung, und erlassen unter Umständen zusätzliche Auflagen, die in die Projektplanung miteinbezogen werden müssen.In dieser Phase findet die öffentliche Auflage des Projekts statt und Beteiligte und Betroffene können Beschwerde einreichen. Können die Differenzen durch das ESTI nicht ausgeräumt werden, führt das BFE die Verhandlungen weiter. Die Verantwortung für die Verhandlungen liegt bei den Behörden. Die Beschwerden können an die Gerichte weitergezogen werden.Behörden auf BundesebeneUmweltorganisationen, Interessengruppen, Direktbetroffene, Medien• Information zum Start des PGV• Medien- und Informationsanlässe zum Start des PGV
• Flyer an Haushalte
• Auftritte an Messen
BauNach Erteilung der rechtskräftigen Plangenehmigung beginnen die Bauarbeiten. Swissgrid beschafft die nötigen Lieferungen und Dienstleistungen nach den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts.Gemeinden, lokale PolitikUmweltorganisationen, Interessengruppen, Direktbetroffene, Medien• Informationsveranstaltungen für lokale und regionale Behörden• Medienanlässe und -begehungen zu wichtigen Meilensteinen
• Flyer an Haushalte über den Stand der Arbeiten
• Umfangreiche Informationen auf der Netzprojektwebsite
• Auftritte an Messen
• Bauschilder vor Ort

Mitgliedschaften

Um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, vertritt Swissgrid in rund 120 nationalen und europäischen Gremien1 ihre Anliegen und Interessen. Bestimmte Gremien werden von der Geschäftsleitung als hochrelevant eingestuft und durch ein Gremienmanagement koordiniert. Für diese Gremien werden jährliche Gremienziele auf Basis der Swissgrid Unternehmensziele definiert. Darüber hinaus finden Briefings und Debriefings für die Sitzungen statt, an denen die jeweilige Position von Swissgrid mit allen technischen, wirtschaftlichen, juristischen bzw. regulatorischen sowie strategischen Aspekten entwickelt und anstehende Aufgaben intern verteilt werden. 18 Gremien werden derzeit von der Geschäftsleitung als hochrelevant eingestuft (siehe Kapitel «Mitgliedschaften»).

1Swissgrid versteht unter dem Begriff «Gremium» jegliche Zusammenarbeit in einer definierten Gruppe aus mehreren internen und externen Stakeholdern, die sich zum Zweck des Austauschs, der Beratung oder der Beschlussfassung über einen speziellen und klar definierten Themenkomplex während eines längeren Zeitraums bildet (in der Regel mindestens sechs Monate) und einer internen Abstimmung bedarf.

Transparenz

Transparenz ist die Basis für die Glaubwürdigkeit von Swissgrid und damit ein wichtiger Pfeiler in der Kommunikation mit den verschiedenen Stakeholdern. Swissgrid sieht es als ihre Aufgabe, einer breiten Öffentlichkeit präzise, leicht zugängliche und verständliche Informationen zu ihrer Geschäftstätigkeit zur Verfügung zu stellen. Ihrer gesetzlichen Pflicht in finanziellen und nichtfinanziellen Belangen kommt Swissgrid mit der Publikation des Geschäftsberichts nach.

Auch bei ihren Aktivitäten im Finanz- und Strommarkt kommt Swissgrid den Anforderungen an Transparenz nach. So hält sie alle Vorgaben des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) ein. Im FinfraG festgelegte Regeln sollen sicherstellen, dass die Finanzmärkte für alle Anlegerinnen und Anleger fair und transparent funktionieren und die Stabilität des Finanzsystems gewährleistet ist. Die Regeln verbieten unter anderem Insiderhandel und Marktmanipulation und legen Meldungs- und Risikominderungspflichten im Handel mit Derivaten fest. Ebenso stellt Swissgrid faires Verhalten und Transparenz in den europäischen Energiegrosshandelsmärkten sicher. Die dafür relevanten Rechtsnormen, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (EU-REMIT-Verordnung) und die Verordnung (EU) Nr. 543/2013 (Fundamentaldatenverordnung), verbieten unter anderem Insiderhandel und Marktmanipulation und verpflichten Swissgrid zur Veröffentlichung bestimmter Informationen.

Swissgrid hat im laufenden Berichtsjahr die unternehmensinternen Grundlagen für die Umsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG) aktualisiert. Das DSG bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die Personendaten bearbeitet werden. Im vergangenen Berichtsjahr wurden keine Beanstandungen von Verletzungen des Datenschutzes oder Fälle von Datendiebstahl und -verlusten im Zusammenhang mit Kundendaten an die Datenschutzberaterin herangetragen oder durch diese festgestellt.

Ein hohes Mass an Transparenz verfolgt Swissgrid bei der Publikation ihrer Netzdaten. Auf ihrer Website sind Kennzahlen und Daten abrufbar wie Frequenz, Import und Export, ebenso das Wide Area Monitoring oder die Energieübersicht Schweiz. Eine höhere Transparenz im Datenaustausch mit den Verteilnetzbetreibern für die Netzbetriebsplanung und -führung und damit eine noch höhere Betriebssicherheit hat die Umsetzung des Beobachtungsgebiets zum Ziel. Dieses Grossprojekt setzt Swissgrid derzeit mit der Branche um.