1. Grundsätze der Rechnungslegung
Allgemeines
Die Jahresrechnung 2024 der Swissgrid AG (im Folgenden: Swissgrid) wurde in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) erstellt. Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Änderung von Grundsätzen der Rechnungslegung
Per 1. Januar 2024 hat Swissgrid den neuen Standard Swiss GAAP FER 28 «Zuwendungen der öffentlichen Hand» erstmals angewendet.
Fremdwährungsumrechnung
Die Buchführung erfolgt in der Landeswährung Schweizer Franken (CHF). Sämtliche in Fremdwährung erfassten monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Tageskurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Transaktionen in fremder Währung werden zum Tageskurs umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus Fremdwährungstransaktionen werden erfolgswirksam erfasst und in der gleichen Position ausgewiesen wie die zugrunde liegende Transaktion.
Geldflussrechnung
Der Fonds «Flüssige Mittel» bildet die Grundlage für den Ausweis der Geldflussrechnung. Der Geldfluss aus Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode berechnet.
Umsatzlegung
Die Umsatz- und Beschaffungspositionen ergeben sich aus den im Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) festgelegten Aktivitäten und umfassen Leistungen für den diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Übertragungsnetzes, insbesondere die Systemdienstleistungen sowie das Bilanz- und Engpassmanagement.
Umsatzerlöse werden bei der Leistungserfüllung erfolgswirksam gebucht. Bei den StromVG-Aktivitäten basiert die Bemessung der Leistung hauptsächlich auf direkt am Übertragungsnetz gemessenen bzw. von nachgelagerten Netzebenen gemeldeten Energiemengen. Für einzelne Umsatz- und Beschaffungspositionen liegen erste Abrechnungswerte frühestens sechs Wochen nach Leistungserbringung vor, sodass für die Umsatzlegung dieser Positionen Abgrenzungen aufgrund historischer und statistischer Daten sowie auf Basis von Schätzungen vorgenommen werden müssen.
Bei den in der Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve (WResV) festgelegten Aktivitäten handelt es sich gemäss den Bestimmungen der Rechnungslegung um Vermittlungsgeschäfte, weshalb im Segment Stromreserve nur der Wert der selbst erbrachten Leistungen ausgewiesen wird.
Aktivitäten nach StromVG / WResV
Deckungsdifferenzen (Über- und Unterdeckungen)
Laut Art. 14 StromVG bzw. WResV sind die Kosten für die Netznutzung verursachergerecht auf die Nutzer umzulegen. Die Tarife für ein Geschäftsjahr werden auf Basis von Plankosten festgelegt. Der effektive Aufwand und der effektive Ertrag weichen aufgrund von Mengen- und Preisabweichungen sowohl auf der Absatz- als auch auf der Beschaffungsseite von der Tarifkalkulation ab, sodass Über- oder Unterdeckungen entstehen. Das heisst, die Tarifeinnahmen eines Geschäftsjahrs sind höher oder tiefer als der entstandene Aufwand im gleichen Zeitraum. Diese Deckungsdifferenzen werden in die Bilanz übernommen und in künftigen Tarifperioden kosten- bzw. ertragswirksam berücksichtigt. In der Bilanz wird der innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartete Abbau der Deckungsdifferenzen in den kurzfristigen Über- bzw. Unterdeckungen ausgewiesen.
EBIT nach StromVG
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) aus den StromVG-Aktivitäten ist für die anrechenbaren Kosten in Artikel 15 Stromversorgungsgesetz (StromVG) und für die Verzinsung von ab dem Geschäftsjahr 2024 entstehenden Deckungsdifferenzen neu in Artikel 18a Stromversorgungsverordnung (StromVV) festgelegt. Das EBIT entspricht der Verzinsung des betriebsnotwendigen Vermögens (BNV) mit dem Kapitalkostensatz des aktuellen Berichtsjahrs (= WACCt+0), der Verzinsung der ab dem Geschäftsjahr 2024 entstehenden Deckungsdifferenzen mit dem im WACCt+2 enthaltenen Fremdkapitalkostensatzt+2 und der Steuern. Gemäss der ElCom-Weisung 03/2024 sind die Deckungsdifferenzen bis und mit Ende Geschäftsjahr 2023 bis zu ihrem vollständigen Abbau unverändert mit dem WACCt+2 zu verzinsen, was das EBIT ebenfalls beeinflusst.
Das betriebsnotwendige Vermögen besteht aus dem auf Monatsbasis ermittelten Nettoumlaufvermögen sowie dem Sachanlagevermögen und den immateriellen Anlagen per Ende Geschäftsjahr. Der verwendete Kapitalkostensatz basiert auf der aktuellen internationalen Praxis des Kapitalkostenkonzepts unter Einbezug des Capital Asset Pricing Model (CAPM). Neben der Berücksichtigung der finanzmarkttheoretischen Erkenntnisse wird auch den in der Schweiz geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen und der aktuellen Situation am Geld- und Kapitalmarkt Rechnung getragen. Der auf Basis dieser Berechnungsmethode behördlich festgelegter Kapitalkostensatz beträgt für 2024 (WACCt +0) 4,13% und der im WACCt+0 enthaltene Fremdkapitalkostensatzt+0 2,25%. Der für das Geschäftsjahr 2024 massgebende Kapitalkostensatz 2026 (WACCt+2) beträgt 3,43% und der im WACCt+2 enthaltene Fremdkapitalkostensatzt+2 2,0%.
EBIT nach WResV
Ab dem Geschäftsjahr 2024 werden die anrechenbaren Kosten der Stromreserve neu analog den StromVG-Aktivitäten gemäss Artikel 15 StromVG berechnet. Die Verzinsung der für die Stromreserve notwendigen Vermögenswerte erfolgt hingegen mit dem im WACCt+0 enthaltenen Fremdkapitalkostensatzt+0. Die seit dem 1. Januar 2024 entstandenen Deckungsdifferenzen nach Artikel 18a StromVV werden mit dem Fremdkapitalkostensatzt+2 verzinst. Die Deckungsdifferenzen bis und mit Ende Geschäftsjahr 2023 werden bis zu ihrem vollständigen Abbau weiterhin nicht verzinst. Das EBIT nach WResV resultiert aus den Verzinsungen der für die Stromreserve notwendigen Vermögenswerte und der seit dem 1. Januar 2024 entstandenen Deckungsdifferenzen.
Anrechenbarkeit der Betriebs- und Kapitalkosten
Die ElCom hat das Recht, die tarifliche Anrechenbarkeit der Betriebs- und Kapitalkosten von Swissgrid im Nachhinein (ex post) zu prüfen. Im Falle einer ex post verfügten Kostenanpassung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht mit Weiterzugsmöglichkeit ans Bundesgericht eingereicht werden. Sofern keine Beschwerde eingereicht wird, die Erfolgsaussichten einer eingereichten Beschwerde aufgrund einer Neueinschätzung unter 50% beurteilt werden oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, erfolgt eine Kostenanpassung mit Auswirkung auf das betriebliche Ergebnis von Swissgrid.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Bedeutende Ersatzteile, die voraussichtlich länger genutzt werden und deren Nutzung nur in Zusammenhang mit einem Gegenstand des Anlagevermögens erfolgt, werden im Anlagevermögen bilanziert und über die Restnutzungsdauer der zugehörigen Anlagen abgeschrieben.
Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode aufgrund der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer bewegt sich innerhalb folgender Bandbreiten:
- Leitungen: 15 bis 60 Jahre
- Unterwerke: 10 bis 35 Jahre
- Gebäude und Gebäudeausbauten: 5 bis 50 Jahre
- Übrige Sachanlagen: 3 bis 8 Jahre
- Anlagen im Bau und Grundstücke: nur bei Wertminderung
Immaterielle Anlagen
Immaterielle Anlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode anhand der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Die Nutzungsdauer bewegt sich innerhalb folgender Bandbreiten:
- Nutzungsrechte: Vertragsdauer
- Software: 3 bis 5 Jahre
- Immaterielle Anlagen in Entwicklung: nur bei Wertminderung
Die Nutzungsrechte beinhalten vor dem 1. Juni 2019 einmalentschädigte Dienstbarkeiten und Nutzungsrechte an gemischt genutzten Anlagen.
Wertminderungen
Die Werthaltigkeit von Sach- und immateriellen Anlagen wird jährlich beurteilt. Liegen Anzeichen einer Wertminderung vor, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert, wobei die Wertminderung dem Periodenergebnis belastet wird.
Anlagen im Bau / Immaterielle Anlagen in Entwicklung
Bei Anlagen im Bau bzw. immateriellen Anlagen in Entwicklung handelt es sich um noch nicht fertiggestellte bzw. noch nicht betriebsbereite Anlagegüter. Als Anlagegüter gelten dabei alle Positionen des Sach- und des immateriellen Anlagevermögens inklusive der von Swissgrid Mitarbeitenden erbrachten Eigenleistungen. Jeweils am Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anlagen im Bau bzw. immaterielle Anlagen in Entwicklung bestehen, die nicht werthaltig sind. Diese werden im jeweiligen Realisierungsjahr als Wertminderungen erfasst. Die ordentliche Abschreibung dieser Vermögenswerte beginnt mit der Fertigstellung bzw. dem Erreichen des betriebsbereiten Zustands.
Finanzanlagen
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertminderungen bewertet. Dazu gehören Beteiligungen mit einem Kapitalanteil von über 20%, die jedoch ohne bedeutenden Einfluss auf die Jahresrechnung sind, sowie Beteiligungen mit einem Kapitalanteil von unter 20%. In den Finanzanlagen werden auch nicht mit Verwendungsverzichten belastete Arbeitgeberbeitragsreserven erfasst.
Vorräte
Die Position Vorräte enthält Verbrauchs- und Verschleissmaterial für den Unterhalt der Netzanlagen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungswerten oder zu Marktpreisen, wenn Letztere tiefer sind.
Forderungen
Forderungen werden zu Nominalwerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertminderungen ausgewiesen.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel enthalten Kassenbestände, Bankguthaben sowie Geldanlagen bei Banken mit einer Laufzeit bis 90 Tage. Sie sind zu Nominalwerten bilanziert.
Anleihensobligationen
Am Kapitalmarkt beschaffte Anleihen werden zum Nominalwert bilanziert. Differenzen zum Nominalwert bei Unter- bzw. Über-pari-Emissionen werden als Rechnungsabgrenzungsposition erfasst und über die Laufzeit der Anleihe linear aufgelöst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund von in der Vergangenheit eingetretenen Ereignissen eine begründete wahrscheinliche Verpflichtung besteht, deren Höhe und Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar ist.
Eventualverpflichtungen
Eventualverpflichtungen werden am Bilanzstichtag bewertet. Falls ein Mittelabfluss ohne nutzbaren Gegenwert wahrscheinlich und abschätzbar ist, wird eine Rückstellung erfasst. Andernfalls erfolgt eine Offenlegung im Anhang.
Fremdkapitalzinsen
Die Fremdkapitalzinsen werden in der Periode als Aufwand erfasst, für die sie geschuldet sind.
Personalvorsorge
Swissgrid ist einer Branchensammeleinrichtung (PKE Vorsorgestiftung Energie) angeschlossen. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtung. Mitglieder dieser Vorsorgeeinrichtung sind sämtliche fest angestellten Mitarbeitenden der Gesellschaft ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Ebenfalls sind Mitglieder des Verwaltungsrats unter den im Vorsorgereglement der PKE Vorsorgestiftung Energie definierten Voraussetzungen in der Vorsorgeeinrichtung zu versichern. Alle der Vorsorgeeinrichtung angeschlossenen Personen sind für den Invaliditäts- und den Todesfall versichert. Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahrs sind sie auch für Altersleistungen versichert.
Die Aktivierung eines wirtschaftlichen Nutzens aus Überdeckung in der Vorsorgeeinrichtung (beispielsweise in Form einer positiven Auswirkung auf zukünftige Geldflüsse) erfolgt nicht, da weder die Voraussetzungen dafür erfüllt sind noch die Gesellschaft beabsichtigt, diesen zur Senkung von Arbeitgeberbeiträgen einzusetzen. Ein sich aus frei verfügbaren Arbeitgeberbeitragsreserven ergebender Nutzen wird als Aktivum erfasst.
Eine wirtschaftliche Verpflichtung (beispielsweise in Form von negativen Auswirkungen auf zukünftige Geldflüsse infolge einer Unterdeckung in der Vorsorgeeinrichtung) wird erfasst, wenn die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung erfüllt sind. Die auf die Periode abgegrenzten Beiträge, die Differenz zwischen dem jährlich ermittelten wirtschaftlichen Nutzen aus Überdeckungen in der Vorsorgeeinrichtung und Verpflichtungen sowie die Veränderung der Arbeitgeberbeitragsreserven werden als Personalaufwand in der Erfolgsrechnung erfasst.
Transaktionen mit Nahestehenden
Nahestehende umfassen Organisationen und Personen, die direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheide von Swissgrid ausüben können. Aktionäre, die allein oder zusammen mit anderen Aktionären Stimmrechtsanteile von mindestens 20% an Swissgrid halten, gelten grundsätzlich als Nahestehende. Neben dem Stimmrechtsanteil werden bei den Aktionären weitere Kriterien berücksichtigt (unter anderem Vertretung in Gremien, Möglichkeit der Einflussnahme aufgrund der Aktionärsstruktur). Tochtergesellschaften von nahestehenden Aktionären werden ebenso zu den Nahestehenden gezählt wie Partnerwerksgesellschaften, deren Aktien zu 100% von nahestehenden Aktionären gehalten oder die von einem nahestehenden Aktionär beherrscht werden. Zu den Nahestehenden gehören weiter Unternehmen, auf die Swissgrid einen massgeblichen Einfluss ausübt. Ebenfalls zu den Nahestehenden zählen Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder. Beziehungen zu Nahestehenden werden, sofern vorhanden und wesentlich, im Anhang der Jahresrechnung offengelegt. Sämtliche Transaktionen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen.
Segmentinformation
Die Segmentierung basiert auf den im StromVG definierten Tarifgruppen, dem Segment Stromreserve (WResV) sowie den weiteren Aktivitäten und orientiert sich an der firmeninternen Reportingstruktur.
Ertragssteuern
Laufende Ertragssteuern werden auf dem steuerbaren Ergebnis berechnet und periodengerecht abgegrenzt. Die Abgrenzung der latenten Ertragssteuern basiert auf einer bilanzorientierten Sichtweise und berücksichtigt die zukünftigen ertragssteuerlichen Auswirkungen.
Derivative Finanzinstrumente
Swissgrid kann zur Absicherung von Währungs- und Marktpreisrisiken derivative Finanzinstrumente einsetzen. Sofern die Bedingungen erfüllt sind, wendet Swissgrid für die Absicherung von erwarteten, zukünftigen Cashflows Hedge Accounting an. Die dabei zum Einsatz kommenden Instrumente werden bis zur Realisierung des Grundgeschäfts im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Swissgrid kann im Rahmen der Modernisierung und des Unterhalts des Netzes vermögenswertbezogene oder erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand erhalten. Vermögenswertbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum Zeitpunkt des Zugangs mit dem Vermögenswert verrechnet. Erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfolgswirksam erfasst. Art und Umfang der erfassten Zuwendungen der öffentlichen Hand werden im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt.