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Jahresbericht
Editorial
Jahresrückblick
Unternehmen
Auftrag
Strategie 2027
Finanzbericht
Lagebericht
Jahres­rechnung Swiss GAAP FER
Erfolgsrechnung
Bilanz
Geldflussrechnung
Entwicklung des Eigenkapitals
Anhang
Bericht des Wirtschaftsprüfers
Statutarische Jahresrechnung
Erfolgsrechnung
Bilanz
Geldflussrechnung
Anhang
Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns
Bericht der Revisionsstelle
Corporate Governance
Nachhaltigkeitsbericht
Nachhaltigkeit bei Swissgrid
Planet
People
Purpose
Partnership
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Partnership

Dieses Kapitel beinhaltet die Themen Nachhaltige Lieferkette, Integre Unternehmensführung sowie Stakeholder Engagement.

Integre Unternehmensführung

Der Betrieb des Übertragungsnetzes hat eine hohe gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung. Entsprechend wichtig ist für Swissgrid die verantwortungsvolle Unternehmensführung, das Handeln nach ethischen Geschäftspraktiken und das Einhalten von gesetzlichen Verpflichtungen und internen Standards. Das integre und faire Verhalten ist für Swissgrid die Basis für den Austausch mit ihren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. 

Ambition und Ziele

Der Verhaltenskodex von Swissgrid legt die Ambition und die Grundsätze der integren Unternehmensführung fest mit dem Ziel, dass Swissgrid und ihre Mitarbeitenden stets verantwortungsbewusst, professionell und glaubwürdig handeln für eine sichere und nachhaltige Stromversorgung von heute und morgen. Zur Operationalisierung dieser Ambition ist die Compliance mit dem Verhaltenskodex, den gesetzlichen Vorschriften sowie den Statuten, internen Reglementen und Weisungen zentral. Entsprechend hat sich Swissgrid zum Ziel gesetzt, dass alle Mitarbeitenden die relevanten Grundlagen kennen, danach handeln und es zu keinen wesentlichen Compliance-Verstössen kommt.

Managmentansatz

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse von Swissgrid wurden folgende Unter-Themen der integren Unternehmensführung berücksichtigt und analysiert: Corporate Governance, Korruption und Interessenskonflikte, Compliance sowie politisches Engagement und Lobbying. Die Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit der nicht-Einhaltung von Gesetzen sowie Korruptionsrisiken im Rahmen von Beschaffungen wurden als wesentlich eingestuft. Dies aufgrund potenzieller Auswirkungen auf die Qualität und Kosten der von Swissgrid bereitgestellten Netzinfrastruktur und der Systemdienstleistungen sowie rechtliche, finanzielle und/oder Reputationsrisiken für Swissgrid. 

Governance und Verantwortlichkeiten

Der Verwaltungsrat von Swissgrid trägt die Oberaufsicht über die integre Unternehmensführung als Teil seiner Gesamtverantwortung. Er verfügt im Rahmen der Corporate-Governance-Struktur über verschiedene Überwachungs-, Kontroll- und Prüfungsfunktionen, um die Compliance mit regulatorischen und internen Vorschriften sicherzustellen (siehe Kapitel «Nachhaltigkeit bei Swissgrid»). Ein funktionierendes Compliance-System im Unternehmen ist essenziell, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, internen Richtlinien und ethischen Standards kontrollieren bzw. sicherstellen zu können und damit die Risiken rechtlicher oder finanzieller Konsequenzen zu minimieren sowie die Reputation des Unternehmens zu schützen. 

Die Verantwortlichkeiten, Strukturen und Prozesse im Bereich der integren Unternehmensführung und Compliance richten sich nach dem «Drei-Linien-Modell» (siehe Kapitel «Nachhaltigkeit bei Swissgrid»). Als eine der Governance Domänen der zweiten Linie unterstützt die Compliance-Funktion – durch den Aufbau und den Betrieb eines Compliance-Management-Systems – den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung dabei, sicherzustellen, dass der geltende Rechtsrahmen eingehalten und ethischen Grundsätzen nachgelebt werden. Das Compliance-Management-System von Swissgrid lehnt sich an ISO 37301:2021-11 an. Es umfasst Tätigkeiten und Massnahmen in den drei Hauptbereichen Prävention, Aufdeckung und Reaktion. Gestützt auf eine regelmässige Compliance-Risikobeurteilung definiert das Compliance-Konzept die Zuständigkeiten und Schwerpunkte (Rechtsgebiete). Zudem erstattet die Compliance-Funktion regelmässig Bericht über die Tätigkeiten und Massnahmen an die Geschäftsleitung sowie den FPA des Verwaltungsrats.

Verhaltenskodex von Swissgrid

Der vom Verwaltungsrat verabschiedete Verhaltenskodex bildet die Grundlage für eine integre und ethische Unternehmensführung. Dieser rechtliche Wegweiser beschreibt die zentralen Grundsätze und Werte, die das Handeln von Swissgrid und ihren Mitarbeitenden leiten. Dazu gehören auch die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie externe Mitarbeitende aus dem Personalverleih.

Die folgenden im Verhaltenskodex (aktuelle Fassung vom 1. Juli 2023) festgehaltenen zehn Grundsätze und Werte sind zentraler Bestandteil der Geschäftskultur von Swissgrid:

  • Ethische Grundsätze: Wahrung der persönlichen Integrität, Nichtdiskriminierung, Fairness, Professionalität und Transparenz zur Förderung eines verantwortungsvollen und fairen Handelns.
  • Einhaltung von Vorgaben: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und interner Regelungen.
  • Interessenkonflikte: Vermeidung von sowie Umgang mit Konflikten zwischen persönlichen und geschäftlichen Interessen.
  • Vertraulichkeit von Unternehmensinformationen: Schutz bzw. vertraulicher und verantwortungsvoller Umgang mit sensiblen und vertraulichen Daten.
  • Information nach innen und nach aussen: Rechtzeitige, transparente und verantwortungsvolle Kommunikation innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber externen Stakeholdern.
  • Professionelle und finanzielle Integrität: Schutz bzw. angemessene, geschäftliche Nutzung der Unternehmensvermögenswerte durch die Mitarbeitenden.
  • Bestechung und Korruption: Klare Position gegen und Meldepflicht jeder Form von Bestechung oder korruptem Verhalten und Umgang mit Geschenken und Einladungen.
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Förderung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes, insbesondere durch Prävention und Weiterbildung und Information.
  • Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung: Engagement für Energieeffizienz und schonenden Umgang mit der Umwelt sowie gesellschaftliche Verantwortung und Dialog mit Interessengruppen.
  • Meldung von und Umgang mit Fehlverhalten: Prozesse zur Erkennung, Meldung und Handhabung von Regelverstössen sowie Schutz von Hinweisgebenden.

Der Verhaltenskodex steht den Mitarbeitenden im Rahmen einer umfassenden Informationsseite zur Bedeutung von Compliance und ihrer Ausgestaltung bei Swissgrid zur Verfügung. Alle Mitarbeitenden von Swissgrid absolvieren eine Schulung zum Verhaltenskodex und müssen dessen Kenntnisnahme bestätigen. Zuwiderhandlungen gegen die Prinzipien des Verhaltenskodex und gegen die Vorgaben werden als Fehlverhalten nicht toleriert und von Swissgrid geahndet. 

Der Verhaltenskodex wird ergänzt durch interne Weisungen zu spezifischen Themen, die durch die Geschäftsleitung von Swissgrid genehmigt werden. Mit Bezug auf die integre Unternehmensführung gehören dazu die Weisung zu Geschenken und Einladungen (siehe unten), Datenschutz (siehe unten), Beschaffung (siehe Kapitel «Nachhaltige Lieferkette»), faires Verhalten und Transparenz im Energiegrosshandels- und im Finanzmarkt (siehe unten), Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz (siehe Kapitel «Arbeitgeberattraktivität») sowie internes Kontrollsystem bezüglich finanzieller Buchhaltung (siehe «Corporate Governance Bericht»).

Umgang mit Korruption

Als Eigentümerin des Schweizer Übertragungsnetzes vergibt Swissgrid beachtliche Auftragsvolumina und räumt der Korruptionsbekämpfung hohes Gewicht ein. Bei der Beurteilung des Korruptionsrisikos orientiert sich Swissgrid nach ISO 37001:2016 und berücksichtigt die identifizierten Risiken im Rahmen des ERM-Prozesses sowie risikobasierten Überprüfungen. Die Geschäftsleitung hat mit der Weisung zu «Geschenke und Einladungen» und zur «Beschaffung von Lieferungen, Dienst- und Bauleistungen» Vorgaben an alle Mitarbeitenden gemacht, um Korruptionsrisiken zu reduzieren. Die Einhaltung der Vorgaben im Bereich Korruption wird jährlich mittels Compliance Review geprüft, einschliesslich im Geschäftsjahr 2024. 

Im Rahmen von Beschaffungen wird die Vergabe von höherwertigen Aufträgen (ab CHF 50 000) durch Evaluationsteams gemeinsam geprüft, und die Beteiligten haben ihre Unbefangenheit zu deklarieren. Die Mitglieder des Evaluationsteams müssen dabei ihre Unbefangenheit bestätigen, Interessenkonflikte offenlegen und gegebenenfalls in Ausstand treten. Die höherwertigen Auftragsvergaben werden durch besonders geschulte Procurement Manager begleitet und bei Bedarf vom internen Rechtsdienst unterstützt. Ausschreibungen von Swissgrid beinhalten nebst Preiskriterien immer auch Qualitätskriterien. Preisverhandlungen (Abgebotsrunden) sind gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht nicht erlaubt. Das Unterschriftenreglement sieht die Kollektivunterschrift der Mitarbeitenden vor und knüpft für die Unterzeichnungsberechtigung auch an den Auftragswert an. Für die Auftragserteilung und die Auslösung von Zahlungen gilt mindestens ein Vieraugenprinzip.

Umgang mit Insiderhandel und Marktmanipulation

Swissgrid verfügt über sensible Geschäfts- und Marktdaten aus dem eigenen Betrieb sowie von Vertragspartnern. Um Insiderhandel und Marktmanipulation im Finanz- und Strommarkt zu verhindern, hat Swissgrid Massnahmen ergriffen und den Umgang mit Informationen und Insiderinformationen im Verhaltenskodex und in dedizierten Weisungen zur Informationsklassifizierung sowie zu fairem Verhalten und Transparenz im Energiegrosshandels- und im Finanzmarkt geregelt. Die betroffenen Mitarbeitenden werden zu diesen Vorgaben geschult und Kontrollen durch Compliance implementiert. Darüber hinaus bestehen Berechtigungskonzepte, Rollen und Informationsbarrieren. Mittels rascher Publikation und Transparenz reduziert Swissgrid zudem den Umfang potenzieller Insiderinformationen. 

Im Geschäftsjahr 2024 ist Swissgrid ausserdem dem FX Global Code beigetreten. Der FX Global Code ist ein internationaler Verhaltenskodex, der Prinzipien für Fairness, Transparenz und Integrität im Devisenhandel setzt. Mit dem Beitritt bekennt sich Swissgrid zu diesen Standards und stärkt das Vertrauen in ihre Handelspraktiken. Damit leistet das Unternehmen einen Beitrag zu einem verantwortungsvollen und stabilen Finanzmarkt.

Umgang mit Datenschutz

Bei Swissgrid bestehen verschiedene interne Vorgaben, wie mit Daten (Sach- und Personendaten) umzugehen ist. Dazu gehören insbesondere die Weisungen zu Data Governance, zur Informationssicherheit und zu Cyber Security, zur Informationsklassifizierung sowie die Weisung zum Datenschutz. Letzteres bildet die Grundlage für die Umsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG). Das DSG bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die Personendaten bearbeitet werden. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Datenarten und die anwendbaren Schutzregeln bei Swissgrid.

Swissgrid hat seit August 2023 eine dedizierte Datenschutzberaterin, die als Kontaktperson für Datenschutzfragen und -abklärungen agiert und als Anlaufstelle für betroffene Personen (einschliesslich Auskunfts-, Änderungs- und Löschbegehren) dient.

Whistleblowing Policy

Damit Meldungen zu schwerwiegenden Verstössen gegen externe und interne Vorgaben gemeldet werden können, hat der Verwaltungsrat von Swissgrid die Whistleblowing Policy erlassen. Grundlage für die Whistleblowing Policy stellt insbesondere die DIN ISO 37002:2021 dar. Die Whistleblowing Policy stellt sicher, dass Mitarbeitende einer vertraulichen Meldestelle allfällig schwerwiegende Verstösse melden können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Zudem legt sie fest, dass die bei Compliance angesiedelte Untersuchungsstelle diesen Hinweisen strukturiert und vertraulich nachgeht und sie untersucht. Damit Mitarbeitende die Möglichkeit haben, Meldungen anonym zu machen, besteht ein externer Meldekanal für Verstösse. Seit Mitte 2024 haben auch Drittpersonen/Externe die Möglichkeit, den öffentlich verfügbaren Kanal für Meldungen von Fehlverhalten zu nutzen. 

Verfolgen von Meldungen oder Hinweisen

Die Compliance-Funktion ist verpflichtet, allen Meldungen von schwerwiegenden Verstössen gegen interne oder externe Vorgaben, einschliesslich Whistleblowing-Meldungen, auf den Grund zu gehen. Zudem prüft sie Hinweise auf Verstösse aus den laufend durchgeführten Compliance Reviews. Zusammen mit dem Head of Legal, Regulatory & Compliance beurteilt sie jeweils in einer Voruntersuchung, ob ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt und ob beim CEO oder beim Präsidenten des Verwaltungsrats das Mandat für eine Untersuchung beantragt wird. Alle Informationen im Zusammenhang mit Untersuchungen müssen vertraulich behandelt und die durchgeführten Arbeiten sowie die Ergebnisse der Untersuchung dokumentiert werden.

Aufarbeitung von Verstössen

Verstösse müssen nach einer Untersuchung aufgearbeitet werden. Dies umfasst zwei Aspekte:

  • Verstösse haben Konsequenzen zur Folge. Diese hängen insbesondere von der Schwere der Verstösse und vom Grad des Verschuldens der bzw. des Mitarbeitenden ab. Das Ausmass der Konsequenzen wird von der Personalabteilung gemeinsam mit der bzw. dem Vorgesetzten im Einzelfall festgelegt.
  • Damit identische oder ähnlich gelagerte Verstösse verhindert werden können, müssen je nach Fall Weisungen angepasst, zusätzliche Kontrollmassnahmen eingeführt, Prozesse überarbeitet und/oder zusätzliche Schulungen durchgeführt werden. So wird das Compliance-Management laufend weiterentwickelt und den Bedürfnissen und Risiken angepasst.

Berichterstattung gegenüber dem Verwaltungsrat

Die Compliance-Funktion erstellt jährlich einen umfassenden Bericht zuhanden des CEO über ihre Tätigkeiten, wesentliche Beobachtungen sowie daraus abgeleitete Empfehlungen. Der Bericht deckt auch potenziell kritische Angelegenheiten ab, die als Teil des Compliance-Jahresberichts dem FPA des Verwaltungsrats zur Kenntnis gebracht werden. 

Der Head of Compliance ist verpflichtet, den CEO umgehend zu informieren, falls Tatsachen oder Umstände aufgedeckt werden, die Swissgrid und/oder die Zielerreichung wesentlich gefährden. Der Head of Compliance erstattet dem CEO und dem FPA Bericht über materielle Veruntreuungen oder Betrugsfälle. Ebenso ist er verpflichtet, den Präsidenten des Verwaltungsrats umgehend über Whistleblowing-Meldungen zu informieren, die das Verhalten des CEO und/oder von Mitgliedern der Geschäftsleitung betreffen.

Auch im Berichtsjahr 2024 hat eine Compliance-Review zum Thema Korruption in der Betriebsstätte von Swissgrid (100%) stattgefunden. Es gab keine besonderen Feststellungen (d.h. keine potenziellen oder bestätigten Korruptionsvorfälle) oder Folgemassnahmen beispielsweise in Form von Abmahnungen oder Entlassungen von Mitarbeitenden oder Kündigungen von Verträgen mit Geschäftspartnern. 

Per 1. Februar 2024 ist die revidierte und an aktuelle Standards angepasste Weisung zu Geschenken und Einladungen in Kraft getreten. Für den Umgang mit Geschenken und Einladungen müssen mehrere Grundsätze wie Wertigkeit, Zeitpunkt und Frequenz eingehalten werden. Diese Weisung stellt eine zentrale Massnahme im Bereich der Korruptionsbekämpfung dar.

Alle Mitarbeitenden wurden im Geschäftsjahr 2024 zur Korruptionsprävention bzw. der revidierten Weisung zu Geschenken und Einladungen mittels eines umfassenden E-Learning geschult. Ergänzend dazu führte Swissgrid persönliche Compliance-Schulungen für einzelne Teams durch, in denen Ausprägungsformen von Korruption besprochen und die Grenzen für Geschenke und Einladungen beispielhaft erläutert werden.

Schulungen und Kenntnisnahme in Bezug auf Korruption 2024 2023 2022
Anzahl % Anzahl % Anzahl %
Verwaltungsrat und Mitarbeitende, die über die Antikorruptionsrichtlinien und -verfahren in Kenntnis1 gesetzt wurden 936 100% 862 100% 745 100%
Verwaltungsrat 9 100% 9 100% 9 100%
Geschäftsleitung (GL) 5 100% 5 100% 5 100%
Führungskräfte ohne GL 114 100% 112 100% 93 100%
Mitarbeitende ohne Führungsfunktion 740 100% 681 100% 597 100%
Angestellte in Ausbildung oder Stundenlohn  68 100% 55 100% 41 100%
Verwaltungsrat und Mitarbeitende, die eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben2 925 99% 727 84% 119 16%
Verwaltungsrat 9 100% 0 0% 2 22%
Geschäftsleitung 5 100% 0 0% 0 0%
Führungskräfte ohne GL 114 100% 97 87% 4 4%
Mitarbeitende ohne Führungsfunktion 740 100% 592 87% 106 18%
Angestellte in Ausbildung oder Stundenlohn 57 84% 38 69% 7 17%

1 Dies umfasst die Gesamtzahl der Mitarbeitenden und Verwaltungsratsmitglieder, die bis zum Berichtsjahr in Kenntnis gesetzt wurden. Das heisst, der Zeitpunkt der Kenntnisnahme beschränkt sich nicht auf das Berichtsjahr.
2 Der Zeitpunkt der Schulung bezieht sich auf das Berichtsjahr; dies im Gegensatz zur Kenntnisnahme (siehe Fussnote 1).

Keine Meldungen und Verstösse im Bereich Korruption und Datenschutz: Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten keine Meldungen oder Urteile zu Korruptionsfällen bei Swissgrid. Des weiteren wurden keine Beanstandungen von Verletzungen des Datenschutzes oder Fälle von Datendiebstahl und -verlusten im Zusammenhang mit Kundendaten an die Datenschutzberaterin herangetragen oder durch diese festgestellt.

Keine wesentlichen Compliance-Verstösse: Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten keine wesentlichen Urteile gegen Swissgrid aufgrund von Compliance-Verstössen. Entsprechend gab es auch keine Urteile im Zusammenhang mit Verstössen aufgrund von negativen ökologischen oder sozialen Auswirkungen oder von unlauteren Geschäftstätigkeiten, einschliesslich Korruption. In diesem Zeitraum wurden auch keine wesentlichen monetären Bussen bezahlt. Als Grenzwert der Wesentlichkeit für die Berichterstattung wurde ein Betrag von CHF 10 000 definiert. Auch wurden im Jahr 2024 keine kritischen Angelegenheiten aufgrund rechtlicher Urteile identifiziert und somit wurden dem Verwaltungsrat auch keine solchen zur Kenntnis gebracht.

Compliance-Kennzahlen 2024 2023 2022
Wesentliche1 Verstösse gegen Gesetze und Verordnungen (einschliesslich monetärer und nicht-monetärer Sanktionen)  0 0 0
Bezahlte oder zurückgestellte Geldbussen für wesentliche1 Verstösse, die in früheren Jahren begangen wurden 0 0 0
Whistleblowing-Meldungen  1 2 1
Meldungen zum Thema Diskriminierung 0 0 0
Meldungen zum Thema Belästigung 0 0 0
Meldungen zum Thema Interessenkonflikten 0 1 0
Meldungen zur Vertraulichkeit von Informationen 0 1 0
Meldungen zur finanziellen Integrität 1 0 1
Meldungen zur Korruption  0 0 0
Meldungen zu anderen Bereichen  0 0 0
Anzahl der Fälle, in denen eine Untersuchung eingeleitet wurde  02 0 0
Anzahl der Fälle, die bestätigt wurden 0 0 0
Anzahl der Fälle aus Whistleblowing, in denen disziplinarische Massnahmen ergriffen wurden 0 0 0

1 Als Grenzwert der Wesentlichkeit für die Berichterstattung wurde ein Betrag von CHF 10 000 definiert. Dies umfasst wesentliche Verstösse im Zusammenhang mit der Umwelt und mit sozialen Belangen.
2 Untersuchungen wurden nicht lanciert, weil es sich um einen Bagatellfall handelte ohne ausreichenden Anfangsverdacht auf einen Rechtsverstoss durch Mitarbeitende.

Nachhaltigkeit in der Lieferkette

In der global vernetzten Wirtschaft stehen Unternehmen zunehmend in der Pflicht den verantwortungsvollen Umgang mit Mensch und Umwelt nicht nur im eigenen Betrieb, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen. Der Einbezug von sozialen und ökologischen Aspekten bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ist ein wichtiger Hebel, um dieser Verantwortung nachzukommen. Als bedeutende Auftraggeberin in der Schweiz mit öffentlichem Auftrag ist sich Swissgrid ihrer besonderen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und legt grossen Wert auf eine nachhaltige Lieferkette. Daher berücksichtigt Swissgrid im Rahmen ihres Beschaffungsprozesses neben Preis und Qualität auch ökologische und soziale Kriterien.

Ambition und Ziele

Verankerung von Nachhaltigkeit in der Beschaffung

Swissgrid nimmt ihre ökologische, soziale und wirtschaftliche Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette wahr. Dazu integriert Swissgrid Nachhaltigkeit in den Beschaffungsprozessen und nimmt die Sorgfaltspflicht zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt entlang der Lieferkette wahr. Swissgrid konkretisiert diese Ambition im Rahmen ihrer jährlichen Unternehmensziele: Für das Geschäftsjahr 2024 hat sich Swissgrid zum Ziel gesetzt, Nachhaltigkeit bei mehr als 80% der öffentlichen Beschaffungen von Waren und Dienstleistungen miteinzubeziehen und neue Sourcing-Strategien unter Einbezug von THG-Reduktionen zu erarbeiten. 

Achtung der Menschenrechte bei Swissgrid und entlang der Lieferkette

Swissgrid verpflichtet sich zur Achtung der Menschenrechte bei all ihren Geschäftstätigkeiten gemäss Artikel 35 der Schweizer Bundesverfassung und den international anerkannten Regelwerken. Dazu gehören namentlich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO, die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und die damit verbundenen ILO-Kernarbeitsnormen sowie die 10 Prinzipien des UN Global Compact. 

Für Swissgrid umfasst die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte folgende fundamentalen Grundsätze: 

  • Swissgrid lehnt jegliche Form von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel und Schwarzarbeit ab.
  • Swissgrid anerkennt das Recht auf Versammlungsfreiheit, Kollektivvereinbarungen und freie Meinungsäusserung. 
  • Swissgrid verpflichtet sich zu fairer und diskriminierungsfreier Vergütung. Swissgrid anerkennt das Recht auf gerechte, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen. 
  • Swissgrid schützt die persönliche Integrität der Mitarbeitenden.
  • Swissgrid lehnt jegliche Form von Diskriminierung, Mobbing, sexueller und nicht sexueller Belästigung ab. 

Die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte wird von Swissgrid unternehmensweit und entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette erwartet. Dies umfasst alle Mitarbeitenden von Swissgrid, Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates, externe Mitarbeitende sowie Lieferanten. Das heisst, Swissgrid erwartet auch von ihren Lieferanten, dass sie sich zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten und ihre Sorgfaltspflichten entlang der vorgelagerten Lieferkette wahrnehmen (siehe dazu Swissgrid Sustainability Charter). 

Managementansatz

Swissgrid untersteht als nationale Netzgesellschaft dem Bundesgesetz und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungsrecht (BöB/VöB). Dementsprechend berücksichtigt das Unternehmen bei Ausschreibungen die Ziele des öffentlichen Beschaffungswesens, zu denen insbesondere der wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltige Einsatz der öffentlichen Mittel zählt. Die gesetzlichen Bestimmungen werden durch interne Weisungen und Regelungen zur Durchführung von Beschaffungen operationalisiert. Dazu gehören auch Vorgaben zur Vermeidung von Interessenskonflikten, unzulässigen Wettbewerbsabreden und Korruption (siehe Kapitel «Integre Unternehmensführung»). 

Swissgrid hat die nachhaltigkeitsbezogenen Erwartungen an Lieferanten und die Managementgrundsätze zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Sustainability Charter, der Lieferkettenpolitik zur Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte und dem Nachhaltigkeitsleitbild definiert.

Verhaltenskodex für Lieferanten

Swissgrid verlangt von Anbietern in der Qualifizierungsphase (d.h. vor Angebotseinreichung), dass sie sich zu den Grundsätzen der Swissgrid Sustainability Charter verpflichten und diese unterzeichnen. Das ist eine Voraussetzung, um an einer Ausschreibung für Aufträge über CHF 150 000 teilnehmen zu dürfen. Damit bekennen sich die Lieferanten von Swissgrid zur Einhaltung der Menschenrechte, zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit sowie zu einer fairen Entschädigung ihrer Mitarbeitenden, zur Antikorruption und zum Schutz der Umwelt. Dazu gehört, dass die Lieferanten ihre THG-Emissionen und Abfälle reduzieren und sich für den Erhalt der Biodiversität und der natürlichen Ressourcen einsetzen. Darüber hinaus verlangt Swissgrid von ihren Lieferanten, dass sie ihre Subunternehmer dazu verpflichten, die 13 Nachhaltigkeitsprinzipien gemäss der Charter einzuhalten. Im Geschäftsjahr 2024 haben 97% der 119 Lieferanten, die einen Vertrag während der Berichterstattungsperiode eingegangen sind, die Sustainability Charter verbindlich unterzeichnet. Für die ausstehenden 3% ist die Unterzeichnung anfangs Geschäftsjahr 2025 vorgehsehen. 

Die Sustainability Charter gibt zudem vor, dass Lieferanten jegliche Zwischenfälle, Verhaltensweisen oder sonstigen Umstände melden müssen, die einen Verstoss gegen die Nachhaltigkeitsprinzipien darstellen, so betrachtet werden oder dazu führen könnten. Unter anderem müssen Unfälle wie auch Beinaheunfälle und Umweltereignisse in Zusammenhang mit der Leistungserfüllung für Swissgrid gemeldet werden. Die Einhaltung der Sustainability Charter kann durch Swissgrid oder durch von ihr beauftragte Dritte geprüft werden, einschliesslich durch Vor-Ort Kontrollen. Bei Verstoss gegen die Prinzipien der Sustainability Charter kann Swissgrid zudem Schritte gemäss vertraglicher Regelung einleiten.

Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte

Ergänzend zur Sustainability Charter hat der Verwaltungsrat anfangs Geschäftsjahr 2025 die Lieferkettenpolitik zur Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte genehmigt. Ziel der Lieferkettenpolitik ist es, potenzielle und tatsächliche Risiken in Bezug auf Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette zu identifizieren, bewerten, vermeiden und minimieren. Die Lieferkettenpolitik gilt für Swissgrid und ihre wesentlichen Lieferanten und wird im Laufe des Geschäftsjahrs 2025 neu verbindlich eingeführt. 

Die Lieferkettenpolitik erfüllt die Vorgaben der schweizerischen «Verordnung über Sorgfaltspflicht und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr)». Entsprechend Art. 11 Abs. 3 VSoTr orientiert sich die Lieferkettenpolitik an den ILO-Übereinkommen Nrn. 138 und 182, dem ILO-IOE Child Labour Guidance Tool for Business vom 15. Dezember 2015, und dem OECD-Leitfaden vom 30. Mai 2018 für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln bzw. den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Die Grundlage für die Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht bildet das risikobasierte Managementsystem mit den folgenden Kernelementen: 

Gemäss der Lieferkettenpolitik führt Swissgrid regelmässige sowie anlassbezogene Risikoanalysen durch, um potenzielle und tatsächliche Risiken in Bezug auf Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten, zu priorisieren und zu überprüfen. Dabei bewertet Swissgrid potenzielle Risiken anhand der Schwere des potenziellen Schadensausmasses sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Risikoanalyse und das Monitoring werden unter Berücksichtigung mehrerer Informationsquellen durchgeführt, einschliesslich: Datenbanken mit relevanten Indikatoren, wie z.B. der UNICEF Children’s Right in the Workplace Index, Informationen von Lieferanten, unabhängige Beurteilungen des Engagements im Bereich nachhaltige Lieferkette durch Fachexperten, interne oder externe Hinweise oder Meldungen im Rahmen des Meldeverfahrens, Fachliteratur und Informationen von Behörden, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft. 

Swissgrid setzt risikobasierte Massnahmen zur Prävention, Vermeidung oder Minderung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette ein. Die Massnahmen werden basierend auf der Risikoanalyse konzipiert unter Berücksichtigung der Wirksamkeit, der Effizienz, der Einflussmöglichkeit und des Beteiligungsgrades. Swissgrid setzt sowohl auf Präventions- wie auch Abhilfemassnahmen. Instrumente mit denen Swissgrid potenzielle Risiken beseitigen oder mindern kann umfassen unter anderem: Zertifizierungen, Schulungen, aktives Lieferanten Management, Zusammenarbeit mit den Lieferanten sowie Partnerschaften mit relevanten Stakeholdern und Fachexperten. Bei konstatierten menschenrechtlichen Verstössen entlang der Lieferkette ist eine Sistierung oder vorzeitige Beendigung der Geschäftsbeziehung möglich.

Über das öffentlich zugängliche «Hinweisgebersystem von Swissgrid» haben Lieferanten, Geschäftspartner, Mitarbeitende und andere externe Personen die Möglichkeit, Bedenken oder Verdachtsmomente in Bezug auf Menschenrechte, einschliesslich Kinderarbeit, innerhalb der Lieferkette zu melden. Weitere Ausführungen zum Meldeverfahren sind im Kapitel «Integre Unternehmensführung» zu finden. 

In Zukunft wird die Wirksamkeit des Managementsystems regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst. Dazu gehört die Dokumentation und Prüfung der Wirksamkeit umgesetzter Massnahmen sowie die Einbettung der Erfahrungswerte in die regelmässig durchgeführten Risikoanalysen. 

Identifizierte potenzielle Auswirkungen und Risiken entlang der Lieferkette

Im Geschäftsjahr 2024 hat Swissgrid die Analyse der potenziellen direkten und indirekten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt entlang ihrer Lieferkette sowie die daraus entstehenden Risiken für Swissgrid im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, des ERM-Prozesses sowie einer auf die Einhaltung der Menschenrechte fokussierten Analyse überprüft und aktualisiert. Während Swissgrid verschiedene soziale und ökologische Risikobereiche entlang ihrer Lieferkette identifiziert hat, gibt es auf der Basis der durchgeführten Sorgfaltspflicht-Prüfungen und der Auswertung der eingegangenen Meldungen im «Hinweisgebersystem von Swissgrid» keinen begründeten Verdacht auf eine Verletzung der Menschenrechte (inklusiv Kinderarbeit) im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen, die von Swissgrid beschafft wurden.

Potenzielle negative Auswirkungen auf die Umwelt: Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe dazu Kapitel «Nachhaltigkeit bei Swissgrid»), der Stoffflussanalyse (siehe dazu Kapitel «Kreislaufwirtschaft») und der Erhebung der Scope-3 THG-Emissionen hat Swissgrid die wichtigsten Produktegruppen identifiziert mit Blick auf ihren ökologischen Fussabdruck entlang des gesamten Lebenszyklus. Dazu gehören Transformatoren, Leiterseile, Kabel, Schaltanlagen, Beton und Stahl. Ergänzend hat Swissgrid potenzielle negativen Externalitäten identifiziert und bewertet in Bezug auf den vorgelagerten Herstellungsprozess der eingekauften Produkte und Dienstleistungen. Als wesentlich wurde das Risiko unzureichender Umweltmanagementsysteme der direkten und indirekten Lieferanten identifiziert, die zu negativen Umweltexternalitäten führen können. Dazu gehören beispielsweise der Austritt umweltgefährdender Stoffe in Luft, Wasser oder Boden, hohe THG-Emissionen oder der Energieverbrauch aus nicht erneuerbaren Quellen, die nicht-fachgerechte Entsorgung von Abfällen sowie der Abbau abiotischer und biotischer Rohstoffe.

Potenzielle negative Auswirkungen auf Mensch und Gesellschaft: Im Rahmen des ERM-Prozesses hat Swissgrid das Risiko von Personenunfällen auf Anlagen als sehr hohes Unternehmensrisiko bewertet. Dies betrifft sowohl Mitarbeitende von Swissgrid wie auch von externen Dienstleistern (siehe dazu Kapitel «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz»).

Zudem hat Swissgrid im Geschäftsjahr 2024 die Risikoanalyse in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette aktualisiert. Diese erfolgte auf der Basis von Länder-Risiken der Produktionsstätten für die wichtigsten Netzkomponenten von Swissgrid sowie der wichtigsten Exportländer für kritische Rohmaterialien, die in diesen Komponenten verwendet werden. Dazu gehören namentlich Kupfer, Aluminium, Stahl, Zink, Nickel, Kobalt und andere. Der Fokus der Risikoanalyse lag auf Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Versammlungsfreiheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Diskriminierung, Entlöhnung und Arbeitsstunden und wurde mittels qualitativer Expertenbewertung und quantitativen Daten durchgeführt.

Das Ergebnis zeigt, dass die potenziellen Risiken in Bezug auf die direkten Lieferanten von Swissgrid für die Mehrheit der Netzkomponenten tief ausfällt mit Ausnahme von einem Produktions-Standort in Latein Amerika für eine der Sub-Komponenten. Im Rahmen der durchgeführten Länder-Risikoanalyse wurden potenzielle Risiken im Bereich Arbeitsbedingungen (Entlöhnung und Arbeitsstunden) am höchsten bewertet. Weitere, branchen-agnostische Länderrisiken betreffen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Versammlungsfreiheit und Arbeitssicherheit. Entsprechend empfiehlt der UNICEF Children’s Rights Index für das betroffene Land eine erhöhte Sorgfaltspflicht, um die Risiken vertiefter zu analysieren und zu mitigieren. Die potenziellen Risiken werden zumindest teilweise dadurch mitigiert, dass der betroffene Lieferant über fortschrittliche Nachhaltigkeitssysteme, einschliesslich im Bereich Arbeits- und Menschenrechte verfügt, gemäss den Ergebnissen einer extern durchgeführten Bewertung. Swissgrid plant zudem eine detaillierte Risikoanalyse ihrer Lieferkette für das Geschäftsjahr 2025 mit dem Ziel weitere risikobasierte Massnahmen festzulegen. 

Insgesamt wurden die ökologischen und sozialen Risiken in Bezug auf die direkten Lieferanten von Swissgrid tiefer bewertet als die potenziellen Risiken ausgehend von vorgelagerten, indirekten Lieferanten. Dies in erster Linie aufgrund der Prävalenz von Lieferanten aus der Schweiz und benachbarten EU-Ländern mit hohem Schutzniveau, strenger Regulierung und entsprechend tiefer ausfallenden Länderrisiken.

Massnahmen und Kennzahlen

Swissgrid setzt auf risikobasierte Massnahmen zur Prävention, Vermeidung oder Minderung negativer sozialer und ökologischer Auswirkungen entlang ihrer Lieferkette mit Fokus auf Lieferanten ab einem Vergabewert von CHF 150 000. Die Massnahmen werden basierend auf den Ergebnissen der Risikoanalysen konzipiert, unter Berücksichtigung der Wirksamkeit, der Effizienz, der Einflussmöglichkeit und des Beteiligungsgrades von Swissgrid. Swissgrid setzt sowohl auf risikobasierte Präventions-, und Abhilfemassnahmen wie auch Massnahmen, um den ökologischen Fussabdruck von eingekauften Produkten zu reduzieren. 

Lieferantenportfolio von Swissgrid

Für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags hat Swissgrid im Geschäftsjahr 2024 Waren und Dienstleistungen mit einem Vergabevolumen von CHF 375 Mio. beschafft. Dazu wurden neue Aufträge an 119 Lieferanten vergeben, wovon 22 Lieferanten zum ersten Mal mit Swissgrid zusammenarbeiten. In Bezug auf das Vergabevolumen 2024 machten Dienstleistungen und Komponenten für die Netzinfrastruktur rund 61% aus. Um den steigenden Anforderungen des sicheren Netzbetriebs in einem immer komplexeren und volatileren Umfeld zu begegnen, sind auch Erneuerungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen und Daten unerlässlich. Entsprechend machten Vergaben für Dienstleistungen und Komponenten im ICT-Bereich rund 28% des zugeschlagenen Beschaffungsvolumens im Jahr 2024 aus. Die übrigen Vergaben entfielen auf diverse Dienstleistungen, die für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags von Swissgrid notwendig sind. 

Rund 95% des Vergabevolumens, d.h. über CHF 354 Mio., entfielen auf 105 lokale Lieferanten mit Sitz in der Schweiz, gefolgt von Lieferanten aus Deutschland, Österreich und Italien (3% des Vergabevolumens). 

Swissgrid verfügt über einen Qualifikationsprozess, um eine erste Prüfung neuer Lieferanten durchzuführen. Dabei prüft Swissgrid risikobasiert auch die Verfügbarkeit von relevanten Zertifizierungen in den Bereichen Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und/oder Energiemanagement (ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001, Safety Culture Ladder). Die erforderliche Zertifizierung ist abhängig von der Warengruppe und kann eine Voraussetzung für die Teilnahme an Swissgrid Ausschreibungen nach offenem Verfahren sein. 

Prüfung neue Lieferanten nach ökologischen und/oder sozialen Kriterien im Geschäftsjahr 2024 Anzahl Anteil
Total neuen Lieferanten* 119 100%
Davon geprüft nach ökologischen Kriterien  65 55%
Davon geprüft nach sozialen Kriterien  46 39%

* Neue Lieferanten sind Lieferanten, die während des Geschäftsjahrs 2024 einen Vertrag mit Swissgrid abgeschlossen haben.

Überprüfung von Lieferanten auf potenzielle negative Umwelt- und soziale Auswirkungen

Als Teil ihrer Risikoanalyse lässt Swissgrid seit Anfang 2023 die Nachhaltigkeitsleistung ihrer Lieferanten und Anbieter durch eine unabhängige und spezialisierte Agentur bewerten. Dabei werden die vier Bereiche Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik sowie nachhaltige Beschaffung beurteilt. Die Teilnahme an diesem Bewertungsprozess erfolgt auf freiwilliger Basis, wird jedoch teilweise im Rahmen des offenen Auswahlverfahrens der Anbieter mitberücksichtigt. Per Dezember 2024 haben insgesamt 127 Lieferanten von Swissgrid eine aktuelle Nachhaltigkeitsbeurteilung durchführen lassen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde bei 98 der 127 Lieferanten mit einer Nachhaltigkeitsbewertung Bestellungen im Umfang von CHF 153 Mio. platziert. Das entspricht rund einem Drittel des gesamten Bestellwerts aus dem Geschäftsjahr 2024. 

Von den 98 bewerteten Lieferanten mit einer Bestellung im Geschäftsjahr 2024 verfügen 56% über eine gute, fortschrittliche oder überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsbewertung, während 35% eine teilweise befriedigende und 9% eine nicht befriedigende Beurteilung ausweisen. Die Anzahl und der Anteil Lieferanten mit einer unbefriedigenden Beurteilung im Bereich Umwelt ist höher als im Bereich Arbeits- und Menschenrechte. Eine unbefriedigende Beurteilung heisst nicht, dass sich erhebliche negative Auswirkungen materialisieren. Jedoch ist das Risiko potenzieller negativer Auswirkungen bei solchen Unternehmen deutlich höher. 

Zu den identifizierten Umwelt-Aspekten mit Aufholbedarf gehören beispielsweise die Umsetzung von Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen, die Berichterstattung und/oder Dokumentation hinsichtlich des Managementsystems für Abfall, Materialien und/oder Chemikalien oder die Erarbeitung von Umweltrichtlinien. Aufholbedarf hinsichtlich Arbeits- und Menschenrechte wurde beispielsweise identifiziert in Bezug auf die Veröffentlichung dokumentierter Richtlinien, Massnahmen und/oder Kennzahlen zu Arbeitsbedingungen, Menschenrechten und/oder Diversität, Gleichstellung und Inklusion.

Kennzahlen zu durchgeführten Beurteilungen im Bereich Umwelt im Geschäftsjahr 2024:

Beurteilung potenzieller Umweltauswirkungen  Anzahl Lieferanten* Anteil der bewerteten Lieferanten 
Lieferanten, die nach Umweltauswirkungen beurteilt wurden 98 100%
Davon mit guter, fortschrittlicher oder überdurchschnittlicher Beurteilung im Umweltbereich 76 78%
Davon mit teilweise befriedigender Beurteilung im Umweltbereich  10 10%
Davon mit unbefriedigender Nachhaltigkeitsbeurteilung im Umweltbereich  12 12%
Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche negative Umweltauswirkungen ermittelt wurden  0 0%
Lieferanten, bei denen erhebliche potenzielle negative Umweltauswirkungen ermittelt wurden 12 12%
Lieferanten, mit denen Verbesserungen vereinbart wurden (aufgrund der Bewertungen) 0 0%
Lieferanten, mit denen die Geschäftsbeziehung beendet wurde (aufgrund negativer Bewertungen) 0 0%

* Lieferanten, die im Geschäftsjahr 2024 eine Bestellung von Swissgrid erhalten haben und über eine aktuelle Nachhaltigkeitsbeurteilung verfügen.

Kennzahlen zu durchgeführten Beurteilungen im Bereich Arbeits- und Menschenrechte im Geschäftsjahr 2024

Beurteilung potenzieller soziale Auswirkungen  Anzahl Lieferanten* Anteil der bewerteten Lieferanten 
Lieferanten, die nach Auswirkungen im Bereich Arbeits- und Menschenrechte beurteilt wurden 98 100%
Davon mit guter, fortschrittlicher oder überdurchschnittlicher Beurteilung im Bereich Arbeits- und Menschenrechte 84 86%
Davon mit teilweise befriedigender Beurteilung im Bereich Arbeits- und Menschenrechte 11 11%
Davon mit unbefriedigender Nachhaltigkeitsbeurteilung im Bereich Arbeits- und Menschenrechte 3 3%
Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche negative Auswirkungen im Bereich Arbeits- und Menschenrechte ermittelt wurden  0 0%
Lieferanten, bei denen erhebliche potenzielle negative Auswirkungen im Bereich Arbeits- und Menschenrechte ermittelt wurden 3 3%
Lieferanten, mit denen aufgrund der Bewertungen Verbesserungen vereinbart wurden 0 0%
Lieferanten, mit denen die Geschäftsbeziehung aufgrund negativer Bewertungen beendet wurde 0 0%

* Lieferanten, die im Geschäftsjahr 2024 eine Bestellung von Swissgrid erhalten haben und über eine aktuelle Nachhaltigkeitsbeurteilung verfügen.

Risikobasierte Inspektionen von Lieferanten-Tätigkeiten in Bereich Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Im Rahmen des Vertragsmanagements führt Swissgrid zudem risikobasierte Inspektionen von Dienstleistern durch, die Arbeiten auf Swissgrid Anlagen durchführen. Der Fokus der Inspektionen liegt auf der Einhaltung von Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Umweltschutz, um entsprechende Risiken zu ermitteln und zu beheben. Ergänzend dazu veranstaltet Swissgrid jährlich Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit für ihre externen Netzanlagebetreiber.

HSE-Inspektionen und Schulungen von Dienstleistern auf Swissgrid Anlagen im Geschäftsjahr 2024 Anzahl 
HSE-Inspektionen von Arbeiten, die von Lieferanten/Dienstleistern ausgeführt wurden 370
Dienstleiter, deren Arbeiten geprüft wurden  103
Dienstleister, bei denen HSE-Verstösse festgestellt wurden 32
Dienstleister, mit denen Korrekturmassnahmen vereinbart wurden 32
Dienstleister, deren Vertrag aufgrund der Verstösse aufgelöst wurde 0
Durchgeführte dedizierte Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit mit externen Netzanlagenbetreibern (Dienstleister) von Swissgrid  3

Einbezug von Nachhaltigkeitskriterien zur Verbesserung des ökologischen und sozialen Fussabdrucks

Im Einklang mit ihrer Ambition und den Zielen integriert Swissgrid ökologische und soziale Aspekte als Eignungs- und/oder Zuschlagskriterium bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen. Die spezifischen Kriterien und deren Gewichtung werden abhängig von der Warengruppe und unter Einbezug der Marktsituation, des Volumens und potenzieller Risiken definiert. Zu den angewendeten Kriterien gehören beispielsweise:

Swissgrid setzt bei der Beschaffung von ausgewählten Komponenten und Betriebsmittel Energieeffizienzkriterien ein. Dazu gehören die Kapitalisierung der Wirkverluste bei der Auswahl von Transformatoren, einschliesslich die Anwendung eines Bonus-/Malus-Anreizsystems, die Bewertung der Verluste bei der Beschaffung von Freileitungen, das Festlegen von maximalen Verlustraten für Betriebsmitteln mit SF6 und von maximal zulässigen Energieverbrauchswerten für SAS-Geräte sowie die Verfügbarkeit von Energieeffizienz-Zertifikaten bei der Beschaffung von IT-Produkten (z.B. Energy Star oder Blue Angel). Wo möglich, wird die Einhaltung der kalkulierten Energieeffizienzangaben für Netzkomponenten im Rahmen der Werksabnahme (sogenannte «Factory Acceptance Test») vor Ort durch Swissgrid überprüft.

Swissgrid berücksichtigt bei der Bewertung ausgewählter Netzkomponenten die Verfügbarkeit von Ökobilanzberechnungen nach anerkannten internationalen Standards. Ziel ist es zukünftig den CO2-Fussabdruck der angebotenen Produkte systematisch für wesentliche Produkte von den Lieferanten zu verlangen und mittels einer vergleichbaren Bewertungsmethodik zu berücksichtigen. Weitere Zuschlagskriterien, die Swissgrid einsetzt mit Relevanz für die THG-Emissionen der Lieferkette sind: Anteil erneuerbarer Energie bei der Herstellung des zu beschaffenden Produkts (Leiterseile, Erdseile, Hochspannungskabel); Vorhandensein von Massnahmen zur Emissionsreduktion; und das Vorliegen von Berechnungen der THG-Emissionen und/oder -reduktionsziele.

Swissgrid hat für Beschaffungen, die im Geschäftsjahr 2024 abgeschlossen wurden, u.a. folgende soziale Zuschlagskriterien mitberücksichtigt: Anzahl und Schwere von Arbeitsunfällen mit Ausfalltagen, Vorhandensein von Leitbildern und Gefährdungsbeurteilungen im Bereich Arbeitssicherheit sowie die Umsetzung von Massnahmen zur Wahrnehmung der sozialen Verantwortung und Förderung von Mitarbeitenden. Ausserdem wird auch die Copper-Mark-Zertifizierung als Zusatzkriterium bei der Beschaffung von ausgewählten Stromleitern verlangt. Die Zertifizierung hat zum Ziel, dass die Lieferanten von kupferhaltigen Endprodukten verantwortungsvolle soziale und ökologische Betriebspraktiken entlang ihrer Wertschöpfungskette fördern und verlangen.

Swissgrid hat ihr Unternehmensziel in Bezug auf die nachhaltige Beschaffung übertroffen: Im Geschäftsjahr 2024 hat Swissgrid bei mehr als 98% der Ausschreibungen im offenen Verfahren und Einladungsverfahren gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht mindestens ein Nachhaltigkeitskriterium mitberücksichtigt. Bei 150 Ausschreibungen wurden Anbieter nach ökologischen Nachhaltigkeitskriterien bewertet, während bei 144 durchgeführten Ausschreibungen soziale Nachhaltigkeitskriterien verwendet wurden. In mehreren Ausschreibungen wurden sowohl ökologische wie auch soziale Anforderungen als Eignungs- und/oder Zuschlagskriterium verlangt.

Verwendung von Nachhaltigkeitskriterien bei Ausschreibungen Anzahl
Total durchgeführte Ausschreibungen* (Auftragswert > CHF 150 000) 153
Davon Ausschreibungen* mit ökologischen Nachhaltigkeitskriterien 150
Davon Ausschreibungen* mit sozialen Nachhaltigkeitskriterien 144

* Ausschreibungen im offenen Verfahren und Einladungsverfahren.

Partnerschaft mit anderen Übertragungsnetzbetreibern

Swissgrid ist gemeinsam mit neun europäischen Übertragungsnetzbetreibern Mitglied einer Initiative zur Unterstützung der industriellen Strategie für ein grünes und digitales Europa. Die Stärkung nachhaltiger Beschaffungspraktiken und -methoden mittels eines harmonisierten Vorgehens ist eines der strategischen Ziele dieser Partnerschaft. In diesem Zusammenhang hat Swissgrid zusammen den Mitgliedern der Initiative im Geschäftsjahr 2024 mögliche Ansätze zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im Rahmen von Beschaffungen für kritische Netzkomponenten erarbeitet. Um von Erfahrungswerten zu lernen und die Wirksamkeit von Nachhaltigkeitskriterien zu verbessern, wurden mehrere Workshops zum Austausch von «Lessons Learned», Erfahrungen und Empfehlungen veranstaltet.

Stakeholder Engagement

Für ihre Bauvorhaben rund um das Schweizer Übertragungsnetz ist Swissgrid bestrebt, eine breite Akzeptanz zu schaffen. Dafür steht Swissgrid nicht nur im engen Dialog mit den Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, sondern auch mit der betroffenen Bevölkerung, mit Interessengruppen, Verbänden und Medien.

Das Stakeholder-Engagement von Swissgrid umfasst einerseits das Management der Branchen-Stakeholder (siehe Swissgrid-Webseite) und andererseits das oben beschriebene Stakeholder-Engagement, dessen Ambitionen, Ziele und Massnahmen in diesem Kapitel beschrieben werden.

Ambition und Ziele

Bei der Planung und Umsetzung des Netzausbaus setzt Swissgrid einen vielseitigen Dialog- und Beteiligungsansatz um. Die Einbindung der relevanten Anspruchsgruppen spielt für einen nachhaltigen Netzausbau eine zentrale Rolle, weil Bauvorhaben Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Gemeinden und Kantone sowie auf die Landschaft, die Natur und die Biodiversität haben können. Durch eine proaktive Netzprojektkommunikation gewährleistet Swissgrid, dass die Anliegen der genannten Stakeholder in die Planungsprozesse einfliessen. So können Netzprojekte entwickelt werden, die die Auswirkungen auf Umwelt und Bevölkerung so gering wie möglich halten.

Swissgrid setzt sich dabei folgende Ziele:

  • Transparente Kommunikation aller relevanten Faktoren, die den Verlauf und die Dimension des Netzprojektes beeinflussen, wie zum Beispiel folgende:
    • Technische Grenzwerte und Grundlagen
    • Anforderungen von Bund, Kanton und Gemeinden
    • Notwendigkeit des Projekts aus Sicht des Netzbetriebs
  • Aktiver Einbezug der Bevölkerung, um die Bedürfnisse und Anliegen zu kennen, damit diese in die Kommunikation und diese so weit als möglich in den Planungsprozess miteinbezogen werden können.

Managementansatz

Die operative Verantwortung für die Umsetzung des Stakeholder-Managements sowie des Stakeholder-Engagements liegt bei der Geschäftsleitung. Die Strategie 2027, welche vom Verwaltungsrat genehmigt wurde, gibt dabei den Rahmen vor.

Einbezug der Öffentlichkeit: Politische Partizipation

Das Geschäftsmodell von Swissgrid ist politisch reguliert. Deshalb ist Swissgrid teilweise direkt von politischen Vorlagen betroffen. Ein Beispiel dazu ist die Netzexpress-Vorlage des Bundesrates. Sie hat das Ziel, die Planungsverfahren für Netzprojekte zu verkürzen. Ein weiteres ist das Stromabkommen mit der EU, welches Mitte 2025 in den parlamentarischen Prozess übergehen soll. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Schweizer Öffentlichkeit, über das Parlament und über Instrumente der direkten Demokratie, in den Gesetzgebungsprozess miteinbezogen wird.

Einbezug der Öffentlichkeit: Stakeholder Engagement von Swissgrid

Für das Stakeholder-Engagement, also der Einbezug der Bevölkerung in Netzprojekte, und die Netzprojektkommunikation hat Swissgrid einen spezifischen Leitfaden definiert, mit dem eine systematische Umsetzung der Massnahmen sichergestellt wird. Beim Stakeholder-Engagement stellt Swissgrid eine glaubwürdige und aktive Beziehungspflege ins Zentrum. Voraussetzung dafür ist eine kontinuierliche Kommunikation, die so früh als möglich die Bevölkerung und andere relevante Stakeholder über anstehende Netzprojekte informiert. Dies geschieht in den allermeisten Fällen, lange bevor eine konkrete Notwendigkeit für Kommunikation von Seiten der technischen Projektleitung erforderlich wäre.

Der Netzausbau folgt einem gesetzlich streng vorgegebenen Verfahren mit mehreren Phasen (verlinken mit Bewilligungsverfahren. Der Bedarf der Netzprojekte wird vorgelagert in einem separaten Prozess festgelegt. Die Netzprojektkommunikation ist integraler Bestandteil, sobald eine Höchstspannungsleitung neu gebaut oder erneuert wird. In allen Phasen werden die Behörden und die Öffentlichkeit informiert und in den Prozess mit einbezogen.

Massgebend für die Aktivitäten innerhalb des Stakeholder-Engagements sind nicht die technischen Meilensteine eines Projektes, sondern regelmässige kommunikative Massnahmen. Dies vor allem deshalb, weil die Planungsverfahren (v.a. das Sachplanverfahren Übertragungsleitung) oft mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Gerade in Planungsphasen, in denen nur wenige Entscheidungen mit zwingendem Kommunikationsbedarf gefällt werden, erachtet Swissgrid einen regelmässigen Austausch mit den betroffenen Stakeholdern als zentral. Grundsätzlich gilt, dass Swissgrid mindestens einmal im Jahr eine Massnahme im Bereich des Stakeholder-Engagement umsetzt.

Die Details zum Einbezug der Staeholder in den jeweiligen Planungsphasen sind in hier zusammengefasst. 

Swissgrid verfolgt zahlreiche Bauprojekte, die sich punkto strategischer Bedeutung, Ressourcenbedarf, Kosten und Komplexität unterscheiden. Technisch betrachtet sind Leitungs- und Unterwerksprojekte sowie Neubau-, Verstärkungs- und Sanierungsprojekte zu unterscheiden. Damit Swissgrid die relevanten Stakeholder mit den vorhandenen Ressourcen optimal erreichen kann, unterteilt sie die Projekte in folgende Kategorien: High, Medium, Low.

Massnahmen und Kennzahlen

Die Massnahmen von Swissgrid zum Einbezug der Bevölkerung orientieren sich an der oben dargestellten Kategorisierung der Projekte. Die möglichen Massnahmen sind wie folgt in die verschiedene Projektphasen eingeteilt:

Die wichtigsten Massnahmen entlang der Projektphasen umfassen: 

  • Vorprojekt: Vorinformation betroffener Gemeinden, Stakeholdergespräche, Medienmitteilungen, Informationsbroschüre, und Informationsanlässe. 
  • Bauprojekt und Bewilligungsverfahren: Projektwebseite, Infopoint, Social-Media-Aktivitäten, Medienmitteilungen, Projektbeirat, und Messen. 
  • Realisierung: Spatenstich, Einweihungen, Bilder/Videos, Infotafeln, und Informationsanlässe. Begleitend in allen Phasen: Stakeholdergespräche und Medienarbeit zur transparenten Kommunikation.

Low-Projekte werden nicht systematisch in den Stakeholder-Engagement-Prozess eingebunden. Die erforderlichen Massnahmen, wie Baustelleninformationen oder Gespräche mit Behörden und Grundeigentümern, werden eigenständig von den Projektverantwortlichen durchgeführt. Allerdings können auch bei Low-Projekten Situationen oder Entwicklungen auftreten, die einen erhöhten Kommunikationsbedarf erfordern und eine temporäre Einbindung in den Prozess notwendig machen.

Die Massnahmen umfassen in allen Projektphasen Gespräche mit Stakeholdern sowie regelmäßige Medienmitteilungen/Webnews und Informationsbroschüren. Im Vorprojekt werden betroffene Gemeinden frühzeitig informiert. Während der Realisierung stehen Informationsanlässe, Events, sowie visuelle Inhalte wie Bilder/Videos und Social-Media-Aktivitäten im Fokus, um die Kommunikation umfassend und transparent zu gestalten.

Projekt-Infobroschüren dienen dazu, alle Haushalte und Firmen im Einzugsgebiet eines Netzprojekts mit Informationen zu versorgen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Öffentlichkeit über Netzprojekte wie Niederwil-Obfelden, Marmorera-Tinizong, Nant de Drance, Oberwallis, Obfelden-Samstagern, und Mörel-Ernen mittels dedizierter Projektflyer informiert.

Neben der direkten Information der Bevölkerung (z.B. via Projektflyer) ist die Kommunikation mit den nationalen und lokalen Medien entscheidend für ein erfolgreiches Stakeholder-Engagement sowie eine kontinuierliche Projektkommunikation. Swissgrid setzt auf aktive Medienarbeit. Das heisst, dass der direkte Kontakt mit den Journalistinnen und Journalisten (hier Medieninformation genannt) klassische Medienmitteilungen ergänzen. 

Im Berichtsjahr hat Swissgrid im Bereich des Stakeholder Engagements folgende Medienmitteilungen zu Netzprojekten verschickt: Netzprojekt Chamoson–Chippis, Netzprojekt Mörel–Ernen, Thalwil–Sihlhalden (Leitungsrückbau), und Netzprojekt Morcote–Brusino (Seekabel Lago di Lugano).

Der Projektbeirat ist ein freiwilliges Gremium, das Swissgrid bei bestimmten Projekten während der Bauprojektphase einsetzt. Ziel ist es, den Dialog zwischen der Bevölkerung, den Behörden und Swissgrid zu fördern. Swissgrid lädt beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden, Umweltorganisationen und Interessengruppierungen in solche Gremien ein. Im Berichtsjahr fanden drei Sitzungen des Projektbeirats Niederwil–Obfelden statt (weitere Informationen hier). Da sich 2024 kein anderes Netzprojekt in der Bauprojektphase befand, konzentrierten sich alle Sitzungen auf dieses Netzprojekt.