Inhalt
Meine Favoriten
Jahresbericht
Editorial
Jahresrückblick
Unternehmen
Auftrag
Strategie 2027
Finanzbericht
Lagebericht
Jahres­rechnung Swiss GAAP FER
Erfolgsrechnung
Bilanz
Geldflussrechnung
Entwicklung des Eigenkapitals
Anhang
Bericht des Wirtschaftsprüfers
Statutarische Jahresrechnung
Erfolgsrechnung
Bilanz
Geldflussrechnung
Anhang
Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns
Bericht der Revisionsstelle
Corporate Governance
Nachhaltigkeitsbericht
Nachhaltigkeit bei Swissgrid
Planet
People
Purpose
Partnership
Anhang
Als pdf exportieren
Jahresbericht
Editorial
Jahresrückblick
Unternehmen
Auftrag
Strategie 2027
Finanzbericht
Lagebericht
Jahres­rechnung Swiss GAAP FER
Erfolgsrechnung
Bilanz
Geldflussrechnung
Entwicklung des Eigenkapitals
Anhang
Bericht des Wirtschaftsprüfers
Statutarische Jahresrechnung
Erfolgsrechnung
Bilanz
Geldflussrechnung
Anhang
Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns
Bericht der Revisionsstelle
Corporate Governance
Nachhaltigkeitsbericht
Nachhaltigkeit bei Swissgrid
Planet
People
Purpose
Partnership
Anhang
Als pdf exportieren

1. Grundsätze der Rechnungslegung

Allgemeines

Die vorliegende Jahresrechnung der Swissgrid AG, Aarau, wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Die angewandten Bewertungsgrundsätze sind nachfolgend beschrieben.

Fremdwährungsumrechnung

Die Buchführung erfolgt in der Landeswährung Schweizer Franken (CHF). Sämtliche in Fremdwährung erfassten kurzfristigen monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Tageskurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Transaktionen in fremder Währung werden zum Tageskurs umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus Fremdwährungstransaktionen werden erfolgswirksam erfasst und in der gleichen Position ausgewiesen wie die zugrunde liegende Transaktion.

Geldflussrechnung

Der Fonds «Flüssige Mittel» bildet die Grundlage für den Ausweis der Geldflussrechnung. Der Geldfluss aus Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode berechnet.

Umsatzlegung

Die Umsatz- und Beschaffungspositionen ergeben sich aus den im Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) festgelegten Aktivitäten und umfassen Leistungen für den diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Übertragungsnetzes, insbesondere die Systemdienstleistungen sowie das Bilanz- und Engpassmanagement.

Umsatzerlöse werden bei der Leistungserfüllung erfolgswirksam gebucht. Bei den StromVG-Aktivitäten basiert die Bemessung der Leistung hauptsächlich auf direkt am Übertragungsnetz gemessenen beziehungsweise von nachgelagerten Netzebenen gemeldeten Energiemengen. Für einzelne Umsatz- und Beschaffungspositionen liegen erste Abrechnungswerte frühestens sechs Wochen nach Leistungserbringung vor, sodass für die Umsatzlegung dieser Positionen Abgrenzungen aufgrund von historischen und statistischen Daten sowie auf Basis von Schätzungen vorgenommen werden müssen.

Bei den in der Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve (WResV) festgelegten Aktivitäten handelt es sich gemäss den Bestimmungen der Rechnungslegung um Vermittlungsgeschäfte, weshalb im Segment Stromreserve nur der Wert der selbst erbrachten Leistungen ausgewiesen wird.

Aktivitäten nach StromVG / WResV

Deckungsdifferenzen (Über- und Unterdeckungen)

Laut Art. 14 StromVG sind die Kosten für die Netznutzung verursachergerecht auf die Nutzer umzulegen. Die Tarife für ein Geschäftsjahr werden auf Basis von Plankosten festgelegt. Der effektive Aufwand und der effektive Ertrag weichen aufgrund von Mengen- und Preisabweichungen sowohl auf der Absatz- als auch auf der Beschaffungsseite von der Tarifkalkulation ab, sodass Über- oder Unterdeckungen entstehen. Das heisst, die Tarifeinnahmen eines Geschäftsjahrs sind höher oder tiefer als der entstandene Aufwand im gleichen Zeitraum. Diese Deckungsdifferenzen werden in die Bilanz übernommen und in künftigen Tarifperioden kosten- bzw. ertragswirksam berücksichtigt. In der Bilanz wird der innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartete Abbau der Deckungsdifferenzen in den kurzfristigen Über- bzw. Unterdeckungen ausgewiesen.

EBIT nach StromVG

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) aus den StromVG-Aktivitäten ist für die anrechenbaren Kosten in Artikel 15 Stromversorgungsgesetz (StromVG) und für die Verzinsung von ab dem Geschäftsjahr 2024 entstehenden Deckungsdifferenzen neu in Artikel 18a Stromversorgungsverordnung (StromVV) festgelegt. Das EBIT entspricht der Verzinsung des betriebsnotwendigen Vermögens (BNV) mit dem Kapitalkostensatz des aktuellen Berichtsjahrs (= WACCt+0), der Verzinsung der ab dem Geschäftsjahr 2024 entstehenden Deckungsdifferenzen mit dem im WACCt+2 enthaltenen Fremdkapitalkostensatzt+2 und der Steuern. Gemäss der ElCom-Weisung 03/2024 sind die Deckungsdifferenzen bis und mit Ende Geschäftsjahr 2023 bis zu ihrem vollständigen Abbau unverändert mit dem WACCt+2 zu verzinsen, was das EBIT ebenfalls beeinflusst.

Das betriebsnotwendige Vermögen besteht aus dem auf Monatsbasis ermittelten Nettoumlaufvermögen sowie dem Sachanlagevermögen und den immateriellen Anlagen per Ende Geschäftsjahr. Der verwendete Kapitalkostensatz basiert auf der aktuellen internationalen Praxis des Kapitalkostenkonzepts unter Einbezug des Capital Asset Pricing Model (CAPM). Neben der Berücksichtigung der finanzmarkttheoretischen Erkenntnisse wird auch den in der Schweiz geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen und der aktuellen Situation am Geld- und Kapitalmarkt Rechnung getragen. Der auf Basis dieser Berechnungs­methode behördlich festgelegter Kapital­kostensatz beträgt für 2024 (WACCt +0) 4,13% und der im WACCt+0 enthaltene Fremdkapitalkostensatzt+0 2,25%. Der für das Geschäftsjahr 2024 massgebende Kapitalkostensatz 2026 (WACCt+2) beträgt 3,43% und der im WACCt+2 enthaltene Fremdkapitalkostensatzt+2 2,0%.

EBIT nach WResV

Ab dem Geschäftsjahr 2024 werden die anrechenbaren Kosten der Stromreserve neu analog den StromVG-Aktivitäten gemäss Artikel 15 StromVG berechnet. Die Verzinsung der für die Stromreserve notwendigen Vermögenswerte erfolgt hingegen mit dem im WACCt+0 enthaltenen Fremdkapitalkostensatzt+0. Die ab dem 1. Januar 2024 entstehenden Deckungsdifferenzen nach Artikel 18a StromVV werden mit dem Fremdkapitalkostensatzt+2 verzinst. Die Deckungsdifferenzen bis und mit Ende Geschäftsjahr 2023 werden bis zu ihrem vollständigen Abbau weiterhin nicht verzinst. Das EBIT nach WResV resultiert aus den Verzinsungen der notwendigen Vermögenswerte und der ab dem 1. Januar 2024 entstehenden Deckungsdifferenzen.

Anrechenbarkeit der Betriebs- und Kapitalkosten

Die ElCom hat das Recht, die tarifliche Anrechenbarkeit der Betriebs- und Kapitalkosten von Swissgrid im Nachhinein (ex post) zu prüfen. Im Falle einer ex post verfügten Kostenanpassung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht mit Weiterzugsmöglichkeit ans Bundesgericht eingereicht werden. Sofern keine Beschwerde eingereicht wird, die Erfolgsaussichten einer eingereichten Beschwerde aufgrund einer Neueinschätzung unter 50% beurteilt werden oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, erfolgt eine Kostenanpassung mit Auswirkung auf das betriebliche Ergebnis von Swissgrid.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Bedeutende Ersatzteile, die voraussichtlich länger genutzt werden und deren Nutzung nur in Zusammenhang mit einem Gegenstand des Anlagevermögens erfolgt, werden im Anlagevermögen bilanziert und über die Restnutzungsdauer der zugehörigen Anlagen abgeschrieben.

Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode aufgrund der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer bewegt sich innerhalb folgender Bandbreiten:

  • Leitungen: 15 bis 60 Jahre
  • Unterwerke: 10 bis 35 Jahre
  • Gebäude und Gebäudeausbauten: 5 bis 50 Jahre
  • Übrige Sachanlagen: 3 bis 8 Jahre
  • Anlagen im Bau und Grundstücke: nur bei Wertminderung

Immaterielle Anlagen

Immaterielle Anlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode aufgrund der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

Die Nutzungsdauer bewegt sich innerhalb folgender Bandbreiten:

  • Nutzungsrechte: Vertragsdauer
  • Software: 3 bis 5 Jahre
  • Immaterielle Anlagen in Entwicklung: nur bei Wertminderung

Ebenfalls werden die aus den Fusionen per 3. Januar 2013 und per 5. Januar 2015 resultierenden Fusionsverluste (Goodwill) in dieser Position bilanziert. Der Goodwill wird linear über 20 Jahre abgeschrieben und die Werthaltigkeit jährlich überprüft.

Die Nutzungsrechte beinhalten vor dem 1. Juni 2019 einmalentschädigte Dienstbarkeiten und Nutzungsrechte an gemischt genutzten Anlagen.

Wertminderungen

Die Werthaltigkeit von Sach- und immateriellen Anlagen wird jährlich beurteilt. Liegen Anzeichen einer Wertminderung vor, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert, wobei die Wertminderung dem Periodenergebnis belastet wird.

Anlagen im Bau / Immaterielle Anlagen in Entwicklung

Bei Anlagen im Bau bzw. immateriellen Anlagen in Entwicklung handelt es sich um noch nicht fertiggestellte bzw. noch nicht betriebsbereite Anlagegüter. Als Anlagegüter gelten dabei alle Positionen des Sach- und des immateriellen Anlagevermögens inklusive der von Swissgrid Mitarbeitenden erbrachten Eigenleistungen. Jeweils am Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anlagen im Bau bzw. immaterielle Anlagen in Entwicklung bestehen, die nicht werthaltig sind. Diese werden im jeweiligen Realisierungsjahr als Wertminderungen erfasst. Die ordentliche Abschreibung dieser Vermögenswerte beginnt mit der Fertigstellung bzw. dem Erreichen des betriebsbereiten Zustands.

Finanzanlagen

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertminderungen bewertet. In den Finanzanlagen werden auch nicht mit Verwendungsverzichten belastete Arbeitgeberbeitragsreserven erfasst.

Beteiligungen

Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertminderungen bewertet. Dazu gehören Beteiligungen mit einem Kapitalanteil von über 20%, die jedoch ohne bedeutenden Einfluss auf die Jahresrechnung sind, sowie Beteiligungen mit einem Kapitalanteil von unter 20%, aber mit massgeblichem Einfluss.

Vorräte

Die Position Vorräte enthält Verbrauchs- und Verschleissmaterial für den Unterhalt der Netzanlagen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungswerten oder zu Marktpreisen, wenn Letztere tiefer sind.

Forderungen

Forderungen werden zu Nominalwerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertminderungen ausgewiesen.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel enthalten Kassenbestände, Bankguthaben sowie Geldanlagen bei Banken mit einer Laufzeit bis 90 Tage. Sie sind zu Nominalwerten bilanziert.

Anleihensobligationen

Am Kapitalmarkt beschaffte Anleihen werden zum Nominalwert bilanziert. Differenzen zum Nominalwert bei Unter- bzw. Über-pari-Emissionen werden als Rechnungsabgrenzungsposition erfasst und über die Laufzeit der Anleihe linear aufgelöst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund von in der Vergangenheit eingetretenen Ereignissen eine begründete wahrscheinliche Verpflichtung besteht, deren Höhe und Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar ist.

Eventualverpflichtungen

Eventualverpflichtungen werden am Bilanzstichtag bewertet. Falls ein Mittelabfluss ohne nutzbaren Gegenwert wahrscheinlich und abschätzbar ist, wird eine Rückstellung erfasst. Andernfalls erfolgt eine Offenlegung im Anhang.

Fremdkapitalzinsen

Die Fremdkapitalzinsen werden in der Periode als Aufwand erfasst, für die sie geschuldet sind.

Ertragssteuern

Laufende Ertragssteuern werden auf dem steuerbaren Ergebnis berechnet und periodengerecht abgegrenzt.

Derivative Finanzinstrumente

Swissgrid kann zur Absicherung von Währungs- und Marktpreisrisiken derivative Finanzinstrumente einsetzen. Sofern die Bedingungen erfüllt sind, wendet Swissgrid für die Absicherung von erwarteten, zukünftigen Cashflows Hedge Accounting an. Die dabei zum Einsatz kommenden Instrumente werden bis zur Realisierung des Grundgeschäfts im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt.

2. Schätzungsunsicherheiten

Die Rechnungslegung erfordert Einschätzungen und das Treffen von Annahmen, die die Jahresrechnung von Swissgrid massgeblich beeinflussen können. Bezogen auf die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, enthalten insbesondere die Rechnungsabgrenzungen und die Deckungsdifferenzen verschiedene Annahmen und Schätzungen, die bedeutende Anpassungen erforderlich machen können. Die Ursachen liegen in einzelnen Umsatz- und Beschaffungspositionen, bei denen die Mengenbasis zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht vorliegt, sowie in regulatorischen Unsicherheiten. Die Deckungsdifferenzen werden ausserdem beeinflusst von Einschätzungen bei der Aufteilung des Betriebsaufwands auf die Segmente.

Vergleiche dazu auch die Ausführungen in den Abschnitten «Umsatzlegung» und «Aktivitäten nach StromVG / WResV» in Erläuterung 1 sowie die Ausführungen in Erläuterung 25.

3. Nettoumsatz und Beschaffungsaufwand

Nettoumsatz

Im Geschäftsjahr 2024 beträgt der Nettoumsatz über alle Segmente CHF 1 825,1 Mio. und hat gegenüber dem Vorjahreswert von CHF 1 219,2 Mio. um CHF 605,9 Mio. zugenommen. Die Zunahme ist hauptsächlich auf die um CHF 417,8 Mio. bzw. CHF 156,2 Mio. höheren Nettoumsatz in den Segmenten Allgemeine Systemdienstleistungen und Wirkverluste zurückzuführen. Beide Segmente verzeichneten höhere Tariferträge und erhielten höhere anteilmässige Auktionserlöse zur Deckung der anrechenbaren Kosten des Übertragungsnetzes zugewiesen. Die Zunahme der Tariferträge ist durch den regulatorisch vorgegebenen Abbau der in den vergangenen Jahren resultierten Unterdeckungen begründet. Nebst höheren Tariferträgen und Auktionserlösen führten auch höhere Erträge aus der Bilanzgruppen-Ausgleichsenergie im Segment Allgemeine Systemdienstleistungen zu einem Anstieg des Nettoumsatzes.

Beschaffungsaufwand

Mit CHF 684,5 Mio. sinkt der Beschaffungsaufwand um CHF 215,4 Mio. gegenüber dem Vorjahreswert von CHF 899,9 Mio. Die Abnahme ist auf die um CHF 186,1 Mio. bzw. CHF 48,3 Mio. tieferen Kosten in den Segmenten Allgemeine Systemdienstleistungen und Wirkverluste zurückzuführen. Grund für die Abnahme im Segment Allgemeine Systemdienstleistungen sind die tieferen Kosten für die Regelleistungsvorhaltung. Die Abnahme im Segment Wirkverluste sind auf tiefere Beschaffungskosten für die benötigte Energie zur Kompensation der Wirkverluste zurückzuführen. Demgegenüber führten im Segment Netznutzung höhere nationale Redispatchkosten zu einem Anstieg des Beschaffungsaufwands um CHF 29,1 Mio. Die Kosten im Segment Blindenergie bewegen sich auf Vorjahresniveau.

Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Segmenten inklusive der Auswirkungen auf die Deckungsdifferenzen finden sich in der Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER in Erläuterung 4.

4. Übriger Betriebsertrag

Mio. CHF 2024 2023
Abwicklung Engpassmanagement 16,2 16,3
Sonstiges 2,5 3,6
18,7 19,9

5. Materialaufwand und Fremdleistungen

Mio. CHF 2024 2023
Netzunterhalt 23,9 25,1
Netzanlagensteuerung 0,5 0,4
Weitere Dienstleistungen im Netzbereich 19,4 23,5
Projekt-, Beratungs- und Sachleistungen 58,0 56,9
Wartung Hard- und Software 18,3 17,9
120,1 123,8

Die Weiteren Dienstleistungen im Netzbereich enthalten Entschädigungen für Dienstbarkeiten inklusive von Dritten erbrachte Leistungen für das Dienstbarkeitsmanagement und den Betriebsaufwand für gemischt genutzte Anlagen.

6. Personalaufwand

Mio. CHF 2024 2023
Gehälter, variable Vergütungen, Zulagen 116,9 105,5
Personalversicherungen 23,3 20,8
Sonstiger Personalaufwand 5,2 4,8
145,4 131,1

Der sonstige Personalaufwand enthält insbesondere die Kosten für Aus- und Weiterbildung, Rekrutierung, Pauschalspesen sowie Beiträge an die auswärtige Verpflegung für die Mitarbeitenden.

Die durchschnittliche Anzahl Vollzeitstellen lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr über 250.

7. Übriger Betriebsaufwand

Mio. CHF 2024 2023
Miet- und Raumaufwand 11,9 10,1
Baurechtszinsen 4,7 4,2
Miete von Kommunikationseinrichtungen / Telekommunikationsaufwand 2,3 3,4
VR-Honorare und -Spesen inklusive Sozialleistungen 0,9 0,8
Effektiver Reise- und Verpflegungsaufwand für Mitarbeitende und Dritte 2,5 2,4
Gebühren, Abgaben, Konzessionen 4,9 4,8
Versicherungen 2,5 2,4
Übriger Verwaltungsaufwand 10,5 10,8
40,2 38,9

Im Übrigen Verwaltungsaufwand sind Fremdfinanzierungskosten von CHF 6,2 Mio. (Vorjahr CHF 6,1 Mio.) enthalten, die in Zusammenhang mit den vom Bund an Swissgrid übertragenen Zusatzaufgaben im Segment Stromreserve entstanden sind und gemäss Art. 22 WResV anrechenbare Kosten darstellen.

Verwaltungsratshonorare und -spesen stellen fixe Bruttovergütungen inklusive allfällig in Abzug gebrachter Arbeitnehmerbeiträge an die Personalvorsorge dar. Die Vergütung an den Verwaltungsratspräsidenten betrug CHF 250 000 inklusive Pauschalspesen (Vorjahr CHF 250 000). Die weiteren Verwaltungsratsmitglieder erhielten 2023 pro rata temporis je eine Vergütung zwischen CHF 57 500 und CHF 77 500 inklusive Pauschalspesen (Vorjahr zwischen CHF 57 500 und CHF 77 500).

Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats befinden sich im Bericht zur Corporate Governance.

8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind per 31. Dezember 2024 CHF 107,2 Mio. (Vorjahr CHF 57,2 Mio.) gegenüber direkt oder indirekt an Swissgrid beteiligten Unternehmen enthalten.

9. Übrige Forderungen

In den Übrigen Forderungen ist die Forderung der Vollzugskosten 2024 für die Abwicklung des Engpassmanagements in der Höhe von CHF 16,2 Mio. (Vorjahr CHF 16,3 Mio.) enthalten.

10. Aktive Rechnungsabgrenzungen

Mio. CHF 31.12.2024 31.12.2023
Unverrechnete bereits erbrachte Leistungen 97,1 93,4
Sonstige 15,6 18,5
112,7 111,9

Die sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungen enthalten insbesondere das Disagio aus Anleihensemissionen sowie Finanzierungs- und Emissionskosten, die über die Laufzeit des Finanzierungsinstruments amortisiert werden.

11. Treuhänderisch gehaltene Positionen

Mit Genehmigungsschreiben vom 7. Februar 2023 konnten im Geschäftsjahr vereinnahmte Auktionserlöse des Jahres 2024 in der Höhe von CHF 324,8 Mio. (Vorjahr CHF 351,7 Mio.) an Swissgrid ausbezahlt werden. Mit CHF 98,1 Mio. liegt der Bilanzbestand um CHF 64,2 Mio. über dem Vorjahreswert von CHF 33,9 Mio. Verantwortlich für die Zunahme ist der höhere Bestand an offenen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Bestand an flüssigen Mitteln per 31. Dezember 2024.

12. Beteiligungen

Aktienkapital in Mio. Anteil in %
Joint Allocation Office (JAO) A 0,125 4,0
TSCNET Services GmbH B 0,040 6,25
Holding des Gestionnaires de Réseau de Transport d’Electricité SAS (HGRT) C 52,119 5,0
Pronovo AG D 0,100 100,0
ecmt AG E 0,100 31,0
Equigy B.V. F 0,050 20,0

Verwendete Buchstaben für Standort und Währung:
A = Luxemburg (Lux) | Währung EUR
B = München (D) | Währung EUR
C = Paris (F) | Währung EUR
D = Frick (CH) | Währung CHF
E = Winterthur (CH) | Währung CHF
F = Arnheim (NL) | Währung EUR

Für Swissgrid besteht keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer konsolidierten Jahresrechnung. Entweder ist das für die Erstellung einer Konzernrechnung massgebende Kontrollprinzip (Art. 963 OR) nicht erfüllt, oder die Tochtergesellschaften haben keinen bedeutenden Einfluss auf die Jahresrechnung von Swissgrid. Insbesondere untersteht die Pronovo AG der Aufsicht des Bundesamts für Energie und ist explizit aufgrund von Art. 64 Abs. 5 EnG von einer Konsolidierung in Swissgrid ausgeschlossen.

Die Angaben sind unverändert zum Vorjahr.

13. Sachanlagen

Die Buchwerte der einzelnen Kategorien sind wie folgt:

Mio. CHF 31.12.2024 31.12.2023
Anlagen im Bau 400,5 276,3
Unterwerke 613,4 647,0
Leitungen 1 067,3 1 048,8
Grundstücke und Bauten 163,3 155,5
Übrige Sachanlagen 20,0 4,3
2 264,5 2 131,9

14. Immaterielle Anlagen

Die Buchwerte der einzelnen Kategorien sind wie folgt:

Mio. CHF 31.12.2024 31.12.2023
Anlagen in Entwicklung 27,2 3,7
Nutzungsrechte 57,9 62,5
Software 28,5 12,7
Fusionsverluste (Goodwill) 143,2 161,1
256,8 240,0

15. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind per 31. Dezember 2024 CHF 70,9 Mio. (Vorjahr CHF 65,6 Mio.) gegenüber direkt oder indirekt an Swissgrid beteiligten Unternehmen enthalten. Gegenüber der externen Revisionsstelle bestehen per 31. Dezember 2024 keine Verbindlichkeiten (Vorjahr CHF 0,1 Mio.).

16. Übrige Verbindlichkeiten

Mio. CHF 31.12.2024 31.12.2023
Mehrwertsteuer 27,0 10,8
Sicherheitsleistungen auf Sperrkonten 0,1 0,7
Sonstige 0,2 2,0
27,3 13,5

17. Passive Rechnungsabgrenzungen

Mio. CHF 31.12.2024 31.12.2023
Unverrechnete bereits erbrachte Leistungen 52,1 61,2
Personal und Personalversicherungen 18,9 15,4
Marchzinsen und Agio aus Anleihensemission 13,7 19,0
Steuern 13,6 15,2
98,3 110,8

18. Finanzverbindlichkeiten

Mio. CHF 31.12.2024 31.12.2023
Anleihen 1 915,0 1 915,0
Wandeldarlehen 11,0 41,1
Darlehen 100,1 580,0
Total Finanzverbindlichkeiten 2 026,1 2 536,1
davon kurzfristig 405,2 510,0

Anleihen

Nominalbetrag in CHF Zinssatz Laufzeit Verfall zum Nennwert
350 Millionen 1,625% 2013–2025 30.01.2025
150 Millionen 0,000% 2021–2026 30.06.2026
200 Millionen 1,900% 2023–2026 30.06.2026
175 Millionen 1,100% 2022–2027 30.06.2027
150 Millionen 0,000% 2020–2028 30.06.2028
150 Millionen 0,625% 2015–2030 25.02.2030
150 Millionen 0,200% 2020–2032 30.06.2032
110 Millionen 0,050% 2021–2033 30.06.2033
125 Millionen 0,150% 2020–2034 30.06.2034
130 Millionen 0,125% 2020–2036 30.06.2036
100 Millionen 0,200% 2021–2040 29.06.2040
125 Millionen 0,050% 2019–2050 30.06.2050

Die Fälligkeiten der Anleihen sind wie folgt:

Mio. CHF Zinssatz p. a. (Bandbreite) Bis 1 Jahr 2–5 Jahre Über 5 Jahre Total
Stand 31.12.2024
Anleihen 0,000–1,900% 350,0 675,0 890,0 1 915,0
Stand 31.12.2023
Anleihen 0,000–1,900% 1 025,0 890,0 1 915,0

Wandeldarlehen und Darlehen

Die Wandeldarlehen haben eine Laufzeit von neun Jahren und werden ab dem fünften Jahr jährlich zu einem Fünftel zur Rückzahlung fällig. Des Weiteren sind die Darlehen bei Eintritt vertraglich definierter Ereignisse mit einem Wandelrecht durch Swissgrid und damit verbunden einer Wandelpflicht der Darlehensgläubigerinnen versehen. Für das Swissgrid eingeräumte Wandelrecht werden die Darlehensgläubigerinnen mit einer Prämie auf dem Zins entschädigt. Die Wandeldarlehen werden vollumfänglich im Fremdkapital erfasst.

Die Zinskonditionen und die Fälligkeiten der Wandeldarlehen und der Darlehen sind wie folgt:

Mio. CHF Zinssatz p. a. (Bandbreite) Bis 1 Jahr 2–5 Jahre Über 5 Jahre Total
Stand 31.12.2024
Wandeldarlehen 3,36–3,41% 5,2 5,8 11,0
Darlehen 0,00–2,40% 50,0 50,0 0,1 100,1
Stand 31.12.2023
Wandeldarlehen 3,36–3,41% 30,0 11,0 41,0
Darlehen 0,00–2,40% 480,0 100,0 0,1 580,1

Die Wandeldarlehen und die Darlehen werden zu Nominalwerten bewertet.

Per 31. Dezember 2024 bestehen gegenüber direkt oder indirekt an Swissgrid beteiligten Unternehmen Wandeldarlehen in der Höhe von CHF 10,8 Mio. (Vorjahr CHF 40,1 Mio.).

19. Rückstellungen

Mio. CHF 31.12.2024 31.12.2023
Rückbauten 1,5 1,5
Verfahrenskosten 0,4 0,4
Total Rückstellungen 1,9 1,9
davon kurzfristig 0,1 0,1

Verfahrenskosten

Im Rückstellungsbetrag enthalten sind die geschätzten Parteientschädigungen und Gerichtskosten, die Swissgrid aufgrund der Prozessführung ihrer Verwaltungsverfahren auferlegt werden.

20. Aktienkapital und Reserven aus Kapitaleinlagen

Das Aktienkapital besteht aus 334 495 151 (Vorjahr 334 495 151) voll einbezahlten Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 1.

21. Vermittlungsgeschäft

In diesem Segment werden die in der Winterreserveverordnung (WResV) geregelten Aufträge für den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie von Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und Wärmekraftkopplungsanlagen (WKK-Anlagen) abgewickelt. Gemäss den Bestimmungen der Rechnungslegung handelt es sich bei diesen Tätigkeiten um Vermittlungsgeschäfte, weshalb im Segment Stromreserve nur der Wert der selbst erbrachten Leistungen (Betriebs- und Kapitalkosten) und der dazugehörige Nettoumsatz ausgewiesen werden.

Die aus dem Vermittlungsgeschäft entstandenen Kosten betragen im Berichtsjahr CHF 186,5 Mio. (Vorjahr CHF 403,2 Mio.). Zudem wurden ab 2024 erstmals Tariferträge in der Höhe von CHF 645,2 Mio. vereinnahmt.

22. Derivative Finanzinstrumente

Swissgrid hat zur teilweisen Absicherung des Marktpreisrisikos aus zukünftigen Beschaffungskosten für Wirkverluste derivative Finanzinstrumente abgeschlossen. Der Nominalbetrag dieser Instrumente beträgt EUR 116,1 Mio. bzw. CHF 109,3 Mio. (Vorjahr EUR 208,5 Mio. bzw. CHF 193,1 Mio.). Per 31. Dezember 2024 betragen die positiven Wiederbeschaffungswerte EUR 3,3 Mio. bzw. CHF 3,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio. bzw. CHF 0,1 Mio.) und die negativen Wiederbeschaffungswerte EUR 15,9 Mio. bzw. CHF 15,0 Mio. (Vorjahr EUR 97,0 Mio. bzw. CHF 89,8 Mio.), weshalb netto negative Wiederbeschaffungswerte von EUR 12,6 Mio. bzw. CHF 11,9 Mio. (Vorjahr EUR 96,9 Mio. bzw. CHF 89,7 Mio.) resultieren.

23. Weitere, nicht zu bilanzierende Verpflichtungen

Verpflichtungen aus nicht bilanzierten Leasingverbindlichkeiten

Es bestehen folgende nicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten für Fahrzeuge und Bürogeräte:

Mio. CHF Bis 1 Jahr 2–5 Jahre Total
31.12.2024 1,0 2,8 3,8
31.12.2023 1,2 0,9 2,1

Langfristige Mietverträge

Es bestehen mit mehreren Parteien langjährige Mietverträge mit fest vereinbarten Laufzeiten. Daraus resultieren folgende Verpflichtungen:

Mio. CHF Bis 1 Jahr 2–10 Jahre Über 10 Jahre Total
31.12.2024 6,9 40,0 55,7 102,6
31.12.2023 6,3 40,8 59,4 106,5

Die langfristigen Mietverpflichtungen beinhalten vorwiegend die Mietverpflichtungen für den Swissgrid Hauptsitz in Aarau.

24. Rechtliche Verfahren

Swissgrid entstehen aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags und ihrer Geschäftstätigkeit Kosten, die in Form von Tarifeinnahmen auf die tieferliegenden Netzebenen und die Endverbraucher überwälzt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn die ElCom die Kosten als tariflich anrechenbar qualifiziert. Die ElCom hat das Recht, die tarifliche Anrechenbarkeit der Kosten von Swissgrid im Nachhinein (ex post) zu prüfen.

Derzeit hat die ElCom keine Verfahren eröffnet, die die Prüfung der anrechenbaren Kosten von Swissgrid zum Gegenstand haben. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung von Swissgrid sind der Meinung, dass alle Ausgaben innerhalb des gesetzlichen Auftrags erfolgten und damit als anrechenbar zu qualifizieren sind. Aufgrund dieser Einschätzung hat Swissgrid alle Betriebs- und Kapitalkosten als anrechenbar angesetzt und damit in den Deckungsdifferenzen berücksichtigt. Sollten entgegen der Einschätzung von Swissgrid die geltend gemachten Kosten nicht als anrechenbar qualifiziert werden, würde sich dies in einer zukünftigen Jahresrechnung niederschlagen.

Verfahren von Dritten

Die finanziellen Auswirkungen der Verfahren von Dritten, bei denen Swissgrid involvierte Partei ist, sind in der Jahresrechnung von Swissgrid enthalten, sofern die Kriterien von Swiss GAAP FER für eine Erfassung erfüllt sind. Auf das Ergebnis von Swissgrid haben sie aber keinen direkten Einfluss, weil sie in die Deckungsdifferenzen eingerechnet werden.

25. Revisionshonorar

Im Geschäftsjahr 2024 betragen die Honorare für Revisionsdienstleistungen CHF 198 900 (Vorjahr CHF 214 000) und für andere Dienstleistungen CHF 34 000 (Vorjahr CHF 146 200).

26. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Im Berichtsjahr hat Swissgrid im Rahmen der Modernisierung und des Unterhalts des Netzes vermögenswertbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand in der Höhe von CHF 6,2 Mio. vereinnahmt und mit dem Vermögenswert verrechnet (im Vorjahr wurden keine Zuwendungen der öffentlichen Hand vereinnahmt).

27. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es gibt keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die in der Jahresrechnung 2024 noch hätten erwähnt oder berücksichtigt werden müssen.

Die Jahresrechnung 2024 wurde am 14. April 2025 vom Verwaltungsrat der Swissgrid AG zur Abnahme an die Generalversammlung verabschiedet und zur Veröffentlichung freigegeben.