Interne Organisation
Dem Verwaltungsrat obliegen die oberste Leitung der Gesellschaft und die Überwachung der Geschäftsführung. Er vertritt die Gesellschaft nach aussen und besorgt alle Angelegenheiten, die nicht nach Gesetz, Statuten oder Reglement einem anderen Organ der Gesellschaft übertragen sind. Der Verwaltungsrat kann unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben zur Unabhängigkeit (Art. 18 Abs. 7 StromVG) die Geschäftsführung oder einzelne Teile derselben sowie die Vertretung der Gesellschaft an eine oder mehrere Personen, Mitglieder des Verwaltungsrats oder Dritte, die nicht Aktionäre sein müssen, übertragen. Er erlässt das Organisationsreglement und ordnet die entsprechenden Vertragsverhältnisse. Die Kompetenzen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind im Organisationsreglement festgelegt. Die Verwaltungsratsmitglieder nehmen innerhalb von Swissgrid keine Exekutivfunktion wahr. Der Verwaltungsrat führte im abgelaufenen Geschäftsjahr neun Sitzungen durch.
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Selbstevaluation überprüfen der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung, ob die Zusammensetzung der einzelnen Gremien, das Rollenverständnis, die Traktandenwahl, die Sitzungsführung, die Gesprächskultur und die Zusammenarbeit mit anderen Gremien den in sie gesetzten Erwartungen entsprechen. Auch das Rollen- und Anforderungsprofil wird dabei regelmässig überprüft. Mit ihm stellt Swissgrid sicher, dass im Verwaltungsrat sowohl die notwendigen Kenntnisse als auch die Erfahrungen vorhanden sind.
Umgang mit Interessenkonflikten
Mit geeigneten Massnahmen wird sichergestellt, dass mögliche Interessenkonflikte generell, aber auch im Einzelfall frühzeitig erkannt, angesprochen, offengelegt und gegebenenfalls so behandelt werden, dass sie keinen entscheidenden Einfluss auf die Beschlussfassung haben können. Zu diesen Massnahmen zählen aktive Abfragen durch den Präsidenten oder den Sekretär des Verwaltungsrates, die Beschlussfassung mittels Doppelbeschluss und weitere im Berichtsjahr präzisierte Massnahmen gemäss Organisationsreglement. Im vorliegenden Bericht und auf der Swissgrid Webseite werden die Interessenbindungen der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats sowie die Beteiligungsquoten der Gesellschaft und der Aktionäre transparent offengelegt. Im Rahmen des Aktionärs-/Stakeholdermanagements und der Finanzplanung/Rechnungslegung werden schliesslich die Beziehungen der Aktionäre (inklusive Mehrheitsanteilseigner) und die finanziellen Gegenparteirisiken überwacht.
Verwaltungsratsausschüsse
Um das Fachwissen und die breit gefächerte Erfahrung der einzelnen Mitglieder gezielt in die Entscheidungsfindung einfliessen zu lassen, hat der Verwaltungsrat drei Ausschüsse gebildet, die ihn bei seinen Führungs- und Kontrolltätigkeiten in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung unterstützen: den Strategieausschuss, den Finanz- und Prüfungsausschuss sowie den Personal- und Entschädigungsausschuss. Die Aufgaben und Kompetenzen der Verwaltungsratsausschüsse sind im Organisationsreglement detailliert geregelt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse rapportieren in jeder Verwaltungsratssitzung über den Verlauf der Vorberatung in den Ausschüssen.