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Jahresbericht
Editorial
Jahresrückblick
Nachhaltigkeit
Finanzbericht
Lagebericht
Jahres­rechnung Swiss GAAP FER
Erfolgsrechnung
Bilanz
Geldflussrechnung
Entwicklung des Eigenkapitals
Anhang
Bericht des Wirtschaftsprüfers
Statutarische Jahresrechnung
Erfolgsrechnung
Bilanz
Geldflussrechnung
Anhang
Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns
Bericht der Revisionsstelle
Corporate Governance
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1. Grundsätze der Rechnungslegung

Allgemeines

Die vorliegende Jahresrechnung der Swissgrid AG, Aarau, wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Die angewandten Bewertungsgrundsätze sind nachfolgend beschrieben.

Fremdwährungsumrechnung

Die Buchführung erfolgt in der Landeswährung Schweizer Franken (CHF). Sämtliche in Fremdwährung erfassten kurzfristigen monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Tageskurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Transaktionen in fremder Währung werden zum Tageskurs umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus Fremdwährungstransaktionen werden erfolgswirksam erfasst und in der gleichen Position ausgewiesen wie die zugrunde liegende Transaktion.

Geldflussrechnung

Der Fonds Flüssige Mittel bildet die Grundlage für den Ausweis der Geldflussrechnung. Der Geldfluss aus Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode berechnet.

Umsatzlegung

Umsatzerlöse werden bei der Leistungserfüllung erfolgswirksam gebucht. Bei den im Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) festgelegten Aktivitäten basiert die Bemessung der Leistung hauptsächlich auf direkt am Übertragungsnetz gemessenen beziehungsweise von nachgelagerten Netzebenen gemeldeten Energiemengen. Für einzelne Umsatz- und Beschaffungspositionen liegen erste Abrechnungswerte frühestens sechs Wochen nach Leistungserbringung vor, sodass für die Umsatzlegung dieser Positionen Abgrenzungen aufgrund von historischen und statistischen Daten sowie auf Basis von Schätzungen vorgenommen werden müssen.

Aktivitäten nach StromVG

Deckungsdifferenzen (Über- und Unterdeckungen)

Laut Art. 14 StromVG sind die Kosten für die Netznutzung verursachergerecht auf die Nutzer umzulegen. Die Tarife für ein Geschäftsjahr werden auf Basis von Plankosten festgelegt. Der effektive Aufwand und der effektive Ertrag weichen aufgrund von Mengen- und Preisabweichungen sowohl auf der Absatz- als auch auf der Beschaffungsseite von der Tarifkalkulation ab, sodass Über- oder Unterdeckungen entstehen. Das heisst, die Tarifeinnahmen eines Geschäftsjahrs sind höher oder tiefer als der entstandene Aufwand im gleichen Zeitraum. Diese Deckungsdifferenzen werden in die Bilanz übernommen und in künftigen Tarifperioden kosten- bzw. ertragswirksam berücksichtigt. In der Bilanz wird der innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartete Abbau der Deckungsdifferenzen in den kurzfristigen Über- bzw. Unterdeckungen ausgewiesen.

EBIT nach StromVG

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) aus den StromVG-Aktivitäten ist in Artikel 13 Stromversorgungsverordnung (StromVV) festgelegt und entspricht der Verzinsung
des betriebsnotwendigen Vermögens mit dem Kapitalkostensatz WACC des aktuellen Berichtsjahrs (=WACCt+0), der Verzinsung der Deckungsdifferenzen mit dem Kapitalkostensatz WACCt+2 zuzüglich der Steuern.
Das betriebsnotwendige Vermögen besteht aus dem auf Monatsbasis ermittelten Nettoumlaufvermögen sowie dem Sachanlagevermögen und den immateriellen Anlagen per Ende Geschäftsjahr. Der verwendete Kapitalkostensatz (WACC) basiert auf der aktuellen internationalen Praxis des WACC-Kapitalkostenkonzepts unter Einbezug des Capital Asset Pricing Model (CAPM). Neben der Berücksichtigung der finanzmarkttheoretischen Erkenntnisse wird auch den in der Schweiz geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen und der aktuellen Situation am Geld- und Kapitalmarkt Rechnung getragen. Die für die Jahre 2021 (WACCt+0) und 2023 (WACCt+2) auf Basis dieser Berechnungsmethode behördlich festgelegten Kapitalkostensätze betragen unverändert zum Vorjahr 3,83%.
Die ElCom hat das Recht, die tarifliche Anrechenbarkeit der Betriebs- und Kapitalkosten von Swissgrid im Nachhinein (ex post) zu prüfen. Im Falle einer ex post verfügten Kostenanpassung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht mit Weiterzugsmöglichkeit ans Bundesgericht eingereicht werden. Sofern keine Beschwerde eingereicht wird, die Erfolgsaussichten einer eingereichten Beschwerde aufgrund einer Neueinschätzung unter 50% beurteilt werden oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, erfolgt eine Kostenanpassung mit Auswirkung auf das betriebliche Ergebnis von Swissgrid.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Bedeutende Ersatzteile, die voraussichtlich länger genutzt werden und deren Nutzung nur in Zusammenhang mit einem Gegenstand des Anlagevermögens erfolgt, werden im Anlagevermögen bilanziert und über die Restnutzungsdauer der zugehörigen Anlagen abgeschrieben.
Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode aufgrund der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

Die Nutzungsdauer bewegt sich innerhalb folgender Bandbreiten:
– Leitungen: 15 bis 60 Jahre
– Unterwerke: 10 bis 35 Jahre
– Gebäude und Gebäudeausbauten: 5 bis 50 Jahre
– Übrige Sachanlagen: 3 bis 8 Jahre
– Anlagen im Bau und Grundstücke: nur bei Wertminderung

Immaterielle Anlagen

Immaterielle Anlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode aufgrund der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

Die Nutzungsdauer bewegt sich innerhalb folgender Bandbreiten:
– Nutzungsrechte: Vertragsdauer
– Software und technische Regelwerke: 3 bis 5 Jahre
– Immaterielle Anlagen in Entwicklung: nur bei Wertminderung

Ebenfalls werden die aus den Fusionen per 3. Januar 2013 und per 5. Januar 2015 resultierenden Fusionsverluste (Goodwill) in dieser Position bilanziert. Der Goodwill wird linear über 20 Jahre abgeschrieben und die Werthaltigkeit jährlich überprüft.

Wertminderungen

Die Werthaltigkeit von Sach- und immateriellen Anlagen wird jährlich beurteilt. Liegen Anzeichen einer Wertminderung vor, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert, wobei die Wertminderung dem Periodenergebnis belastet wird.

Anlagen im Bau / Immaterielle Anlagen in Entwicklung

Bei Anlagen im Bau bzw. immateriellen Anlagen in Entwicklung handelt es sich um noch nicht fertiggestellte bzw. noch nicht betriebsbereite Anlagegüter. Als Anlagegüter gelten dabei alle Positionen des Sach- und des immateriellen Anlagevermögens inklusive der von Swissgrid-Mitarbeitenden erbrachten Eigenleistungen. Jeweils am Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anlagen im Bau bzw. immaterielle Anlagen in Entwicklung bestehen, die nicht werthaltig sind. Diese werden im jeweiligen Realisierungsjahr als Wertminderungen erfasst. Die ordentliche Abschreibung dieser Vermögenswerte beginnt mit der Fertigstellung bzw. dem Erreichen des betriebsbereiten Zustands.

Finanzanlagen

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertminderungen bewertet. In den Finanzanlagen werden auch nicht mit Verwendungsverzichten belastete Arbeitgeberbeitragsreserven erfasst.

Beteiligungen

Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertminderungen bewertet. Dazu gehören Beteiligungen mit einem Kapitalanteil von über 20%, die jedoch ohne bedeutenden Einfluss auf die Jahresrechnung sind, sowie Beteiligungen mit einem Kapitalanteil von unter 20%, aber mit massgeblichem Einfluss.

Vorräte

Die Position Vorräte enthält Verbrauchs- und Verschleissmaterial für den Unterhalt der Netzanlagen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungswerten oder zu Marktpreisen, wenn Letztere tiefer sind.

Forderungen

Forderungen werden zu Nominalwerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertminderungen ausgewiesen.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel enthalten Kassenbestände, Bankguthaben sowie Geldanlagen bei Banken mit einer Laufzeit bis 90 Tage. Sie sind zu Nominalwerten bilanziert.

Anleihensobligationen

Am Kapitalmarkt beschaffte Anleihen werden zum Nominalwert bilanziert. Differenzen zum Nominalwert bei Unter- bzw. Über-Pari-Emissionen werden als Rechnungsabgrenzungsposition erfasst und über die Laufzeit der Anleihe linear aufgelöst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund von in der Vergangenheit eingetretenen Ereignissen eine begründete Verpflichtung besteht, deren Höhe und Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar ist.

Eventualverpflichtungen

Eventualverpflichtungen werden am Bilanzstichtag bewertet. Falls ein Mittelabfluss ohne nutzbaren Gegenwert wahrscheinlich und abschätzbar ist, wird eine Rückstellung erfasst. Andernfalls erfolgt eine Offenlegung im Anhang.

Fremdkapitalzinsen

Die Fremdkapitalzinsen werden in der Periode als Aufwand erfasst, für die sie geschuldet sind.

Ertragssteuern

Laufende Ertragssteuern werden auf dem steuerbaren Ergebnis berechnet und periodengerecht abgegrenzt.

Derivative Finanzinstrumente

Swissgrid kann zur Absicherung von Währungs- und Marktpreisrisiken derivative Finanzinstrumente einsetzen. Sofern die Bedingungen erfüllt sind, wendet Swissgrid für die Absicherung von erwarteten, zukünftigen Cashflows Hedge Accounting an. Die dabei zum Einsatz kommenden Instrumente werden bis zur Realisierung des Grundgeschäfts im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt.

2. Schätzungsunsicherheiten

Die Rechnungslegung erfordert Einschätzungen und das Treffen von Annahmen, die die Jahresrechnung von Swissgrid massgeblich beeinflussen können. Bezogen auf die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, enthalten insbesondere die Rechnungsabgrenzungen und die Deckungsdifferenzen verschiedene Annahmen und Schätzungen, die bedeutende Anpassungen erforderlich machen können. Die Ursachen liegen in einzelnen Umsatz- und Beschaffungspositionen, bei denen die Mengenbasis zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht vorliegt, sowie in regulatorischen Unsicherheiten. Die Deckungsdifferenzen werden ausserdem beeinflusst von Einschätzungen bei der Aufteilung des Betriebsaufwands auf die Segmente.

Vergleiche dazu auch die Ausführungen in den Abschnitten «Umsatzlegung» und «Aktivitäten nach StromVG» in Erläuterung 1 sowie die Ausführungen in der Erläuterung 24.

3. Nettoumsatz und Beschaffungsaufwand

Nettoumsatz

Im Geschäftsjahr 2021 beträgt der Nettoumsatz über alle Segmente CHF 715,1 Mio. und hat gegenüber dem Vorjahreswert von CHF 588,2 Mio. um CHF 126,9 Mio. zugenommen. Verantwortlich für den Umsatzanstieg sind vorwiegend höhere Tariferträge von CHF 65,3 Mio. sowie höhere Auktionserlöse zur Reduktion der anrechenbaren Netzkosten von CHF 61,1 Mio. im Segment Netznutzung. Weiter wurden im Segment Allgemeine Systemdienstleistungen höhere Erträge aus Bilanzgruppen-Ausgleichsenergie von CHF 28,9 Mio. erzielt. Demgegenüber haben sich im Segment Wirkverluste die Tariferträge um CHF 29,0 Mio. reduziert.

Beschaffungsaufwand

Mit CHF 417,5 Mio. liegt der Beschaffungsaufwand um CHF 189,0 Mio. über dem Vorjahreswert von CHF 228,5 Mio. Verantwortlich für diese Zunahme sind vorwiegend höhere Kosten von CHF 161,4 Mio. für die Regelleistungsvorhaltung und für SDL-Energie im Segment Allgemeine Systemdienstleistungen sowie höhere Beschaffungskosten für Wirkverluste von CHF 23,3 Mio. Die Erhöhung dieser Kosten ist primär auf die steigenden Strompreise im zweiten Halbjahr 2021 zurückzuführen. Im Segment Netznutzung haben sich die Nachvergütungen an ehemalige Übertragungsnetzeigentümer gegenüber dem Vorjahr um CHF 24,6 Mio. erhöht. Demgegenüber haben sich im Vergleich zum Vorjahr der Aufwand für Nationalen Redispatch im Segment Netznutzung sowie die Kosten für Netzverstärkungen im Segment Allgemeine Systemdienstleistungen um CHF 13,4 Mio. beziehungsweise CHF 5,4 Mio. reduziert.

Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Segmenten inklusive der Auswirkungen auf die Deckungsdifferenzen finden sich in der Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER in Erläuterung 4.

4. Übriger Betriebsertrag

Mio. CHF 2021 2020
Abwicklung Engpassmanagement 15,6 12,4
Sonstiges 1,5 2,1
17,1 14,5

5. Materialaufwand und Fremdleistungen

Mio. CHF 2021 2020
Netzunterhalt 19,1 19,1
Netzanlagensteuerung 0,4 0,4
Weitere Dienstleistungen im Netzbereich 23,7 31,5
Projekt-, Beratungs- und Sachleistungen 38,7 32,4
Wartung Hard- und Software 12,6 11,1
94,5 94,5

Die Weiteren Dienstleistungen im Netzbereich enthalten Entschädigungen für Dienstbarkeiten inklusive von Dritten erbrachte Leistungen für das Dienstbarkeitsmanagement und den Betriebsaufwand für gemischt genutzte Anlagen. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Anzahl der von Swissgrid an die Grundeigentümer entschädigten Dienstbarkeiten und demzufolge die Position weitere Dienstleistungen im Netzbereich abgenommen. Aufgrund der Umsetzung der Massnahmen aus der Strategie 2022 hat die Position Projekt-, Beratungs- und Sachleistungen gegenüber dem Vorjahr zugenommen.

6. Personalaufwand

Mio. CHF 2021 2020
Gehälter, Boni, Zulagen 84,9 81,5
Personalversicherungen 17,2 16,3
Sonstiger Personalaufwand 3,8 3,7
105,9 101,5

Der sonstige Personalaufwand enthält insbesondere die Kosten für die Aus- und Weiterbildung, Rekrutierung, Pauschalspesen sowie Vergünstigung der auswärtigen Verpflegung für die Mitarbeitenden.

Die durchschnittliche Anzahl Vollzeitstellen lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr über 250.

7. Übriger Betriebsaufwand

Mio. CHF 2021 2020
Miet- und Raumaufwand 9,4 8,7
Baurechtszinsen 4,8 6,5
Miete von Kommunikationseinrichtungen / Telekommunikationsaufwand 3,2 3,1
VR-Honorare und -Spesen inklusive Sozialleistungen 0,8 0,8
Effektiver Reise- und Verpflegungsaufwand für Mitarbeitende und Dritte 0,8 0,9
Gebühren, Abgaben, Konzessionen 4,1 4,4
Versicherungen 1,8 1,4
Übriger Verwaltungsaufwand 3,1 3,0
28,0 28,8

Verwaltungsratshonorare und -spesen stellen fixe Bruttovergütungen dar. Die Vergütung an den Verwaltungsratspräsidenten betrug CHF 250 000 inklusive Pauschalspesen (Vorjahr CHF 250 000). Die weiteren Verwaltungsratsmitglieder erhielten 2021 pro rata temporis je eine Vergütung zwischen CHF 57 500 und CHF 70 000 inklusive Pauschalspesen (Vorjahr CHF 57 500 bis CHF 70 000).

Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats befinden sich im Bericht zur Corporate Governance.

8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind per 31. Dezember 2021 CHF 55,5 Mio. (Vorjahr CHF 23,1 Mio.) gegenüber direkt oder indirekt an Swissgrid beteiligten Unternehmen enthalten.

9. Übrige Forderungen

In den Übrigen Forderungen sind insbesondere die Forderung der Vollzugskosten 2021 für die Abwicklung des Engpassmanagements in der Höhe von CHF 15,6 Mio. (Vorjahr CHF 12,4 Mio.) und Mehrwertsteuer-Guthaben von CHF 2,0 Mio. (Vorjahr Mehrwertsteuer-Schuld von CHF 0,4 Mio.) enthalten.

10. Aktive Rechnungsabgrenzungen

Mio. CHF 31.12.2021 31.12.2020
Unverrechnete, bereits erbrachte Leistungen 57,7 41,4
Sonstige 23,4 25,5
81,1 66,9

Die sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungen enthalten insbesondere das Disagio aus Anleihensemissionen sowie Finanzierungs- und Emissionskosten, die über die Laufzeit des Finanzierungsinstruments amortisiert werden.

11. Treuhänderisch gehaltene Positionen

Mit Verfügung der ElCom vom 6. April 2020 konnten im Geschäftsjahr vereinnahmte Auktionserlöse des Jahres 2021 in der Höhe von CHF 97,1 Mio. (Vorjahr 71,1 Mio.) an Swissgrid ausbezahlt werden. Mit CHF 137,8 Mio. liegt der Bilanzbestand um CHF 113,9 Mio. über dem Vorjahreswert von CHF 23,9 Mio. Verantwortlich für die Zunahme sind hauptsächlich der um CHF 33,5 Mio. höhere Bestand der noch nicht verwendeten Auktionserlöse sowie der höhere Bestand an offenen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen per 31. Dezember 2021.

Zur teilweisen Absicherung des EUR/CHF-Währungsrisikos aus zukünftig erwarteten Einnahmen in Euro bestehen zum Bilanzstichtag derivative Finanzinstrumente (Termingeschäfte) zum Nominalbetrag in der Höhe von EUR 43,0 Mio. Die positiven Wiederbeschaffungswerte per 31. Dezember 2021 betragen CHF 2,2 Mio. (Vorjahr negative Wiederbeschaffungswerte in der Höhe von CHF 1,0 Mio.).

12. Beteiligungen

Aktienkapital in Mio. Anteil in %
Joint Allocation Office (JAO) B 0,100 5,0
TSCNET Services GmbH C 0,038 6,7
Holding des Gestionnaires de Réseau de Transport d’Électricité SAS (HGRT) D 52,119 5,0
Pronovo AG E 0,100 100,0
ecmt AG F 0,100 20,0
Equigy B.V. G 0,050 20,0
AET NE1 SA A 0,100 100,0
ALENA Aletsch Energie Netz AG A 0,100 100,0
Alpiq Netz AG Gösgen/Aarau A 0,100 100,0
Alpiq Réseau SA Lausanne/Aarau A 0,100 100,0
BKW Übertragungsnetz AG A 0,100 100,0
CKW Grid AG A 0,100 100,0
EGL Grid AG A 0,100 100,0
ewb Übertragungsnetz AG A 0,100 100,0
ewz Übertragungsnetz AG A 0,100 100,0
FMV Réseau SA A 0,100 100,0
Kraftwerke Hinterrhein Netz AG A 0,100 100,0
LENA Lonza Energie Netz AG A 0,100 100,0
Nordostschweizerische Kraftwerke Grid AG A 0,100 100,0
Ofible Rete SA A 0,100 100,0
Ofima Rete SA A 0,100 100,0
Repower Transportnetz AG A 0,100 100,0
SN Übertragungsnetz AG A 0,100 100,0
Übertragungsnetz Basel/Aarau AG A 0,100 100,0

Verwendete Buchstaben für Standort und Währung:
A = Aarau (ehemals Laufenburg, CH) | Währung CHF
B = Luxemburg (Lux) | Währung EUR
C = München (D) | Währung EUR
D = Paris (F) | Währung EUR
E = Frick (CH) | Währung CHF
F = Embrach (CH) | Währung CHF
G = Arnheim (NL) | Währung EUR

Aufgrund von Änderungen in der Anteilseignerschaft hat sich der Anteil von Swissgrid bei der TSCNET Services GmbH und der Equigy B.V. auf 6,7% beziehungsweise 20,0% reduziert.
Für Swissgrid besteht keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer konsolidierten Jahresrechnung. Entweder ist das für die Erstellung einer Konzernrechnung massgebende Kontrollprinzip (Art. 963 OR) nicht erfüllt, oder die Tochtergesellschaften haben keinen bedeutenden Einfluss auf die Jahresrechnung von Swissgrid. Insbesondere untersteht die Pronovo AG der Aufsicht des Bundesamts für Energie und ist explizit aufgrund Art. 64 Abs. 5 EnG von einer Konsolidierung in Swissgrid ausgeschlossen.

Ansonsten sind die Angaben unverändert zum Vorjahr.

13. Sachanlagen

Die Buchwerte der einzelnen Kategorien sind wie folgt:

Mio. CHF 31.12.2021 31.12.2020
Anlagen im Bau 457,0 320,2
Unterwerke 712,2 753,3
Leitungen 978,5 1 005,1
Grundstücke und Bauten 163,9 169,2
Übrige Sachanlagen 8,6 10,2
2 320,2 2 258,0

14. Immaterielle Anlagen

Die Buchwerte der einzelnen Kategorien sind wie folgt:

Mio. CHF 31.12.2021 31.12.2020
Anlagen in Entwicklung 14,9 9,7
Nutzungsrechte 71,9 84,3
Software 29,9 41,1
Fusionsverluste (Goodwill) 196,9 100,5
313,6 235,6

Aufgrund der 2021 stattgefundenen finalen Entschädigung für die seit 2013 erfolgten Netzübernahmen hat sich der Fusionsverlust erhöht. Der Fusionsverlust per 31. Dezember 2021 beträgt CHF 196,9 Mio.

15. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind per 31. Dezember 2021 CHF 98,8 Mio. (Vorjahr CHF 28,3 Mio.) gegenüber direkt oder indirekt an Swissgrid beteiligten Unternehmen enthalten. Gegenüber der externen Revisionsstelle bestehen per 31. Dezember 2021 Verbindlichkeiten in der Höhe von CHF 59 370 (Vorjahr CHF 62 646).

16. Übrige Verbindlichkeiten

Mio. CHF 31.12.2021 31.12.2020
Mehrwertsteuer 0,4
Sicherheitsleistungen auf Sperrkonten 0,7 0,8
Sonstige 1,7 1,7
2,4 2,9

Die Position Sonstige enthält insbesondere die zum Stichtag offenen Verpflichtungen gegenüber der PKE Vorsorgestiftung Energie in der Höhe von CHF 1,4 Mio. (Vorjahr CHF 1,3 Mio.).

17. Passive Rechnungsabgrenzungen

Mio. CHF 31.12.2021 31.12.2020
Unverrechnete, bereits erbrachte Leistungen 101,5 49,8
Personal und Personalversicherungen 10,0 9,0
Marchzinsen und Agio aus Anleihensemission 15,4 9,0
Steuern 16,7 9,2
143,6 77,0

18. Finanzverbindlichkeiten

Mio. CHF 31.12.2021 31.12.2020
Anleihen 1 540,0 1 180,0
Wandeldarlehen 326,7 415,4
Darlehen 0,1 0,1
Total Finanzverbindlichkeiten 1 866,8 1 595,5
davon kurzfristig 254,6 172,4

Anleihen

Nominalbetrag in CHF Zinssatz Laufzeit Verfall zum Nennwert
350 Millionen 1,625% 2013–2025 30.01.2025
150 Millionen 0,000% 2021–2026 30.06.2026
150 Millionen 0,000% 2020–2028 30.06.2028
150 Millionen 0,625% 2015–2030 25.02.2030
150 Millionen 0,200% 2020–2032 30.06.2032
110 Millionen 0,050% 2021–2033 30.06.2033
125 Millionen 0,150% 2020–2034 30.06.2034
130 Millionen 0,125% 2020–2036 30.06.2036
100 Millionen 0,200% 2021–2040 29.06.2040
125 Millionen 0,050% 2019–2050 30.06.2050

Wandeldarlehen und Darlehen

Die Wandeldarlehen haben eine Laufzeit von neun Jahren und werden ab dem fünften Jahr jährlich zu einem Fünftel zur Rückzahlung fällig. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Teilrückzahlungen von Wandeldarlehen in der Höhe von CHF 170,9 Mio. geleistet. Des Weiteren sind die Darlehen bei Eintritt vertraglich definierter Ereignisse mit einem Wandelrecht durch Swissgrid und damit verbunden einer Wandelpflicht der Darlehensgläubigerinnen versehen. Für das Swissgrid eingeräumte Wandelrecht werden die Darlehensgläubigerinnen mit einer Prämie auf dem Zins entschädigt. Die Wandeldarlehen werden vollumfänglich im Fremdkapital erfasst.

Die Zinskonditionen und Fälligkeiten der Wandeldarlehen und der Darlehen sind wie folgt:

Darlehen und Wandeldarlehen

Kategorie Zinssatz p. a. (Bandbreite) bis 1 Jahr 2–5 Jahre Über 5 Jahre
Wandeldarlehen 3,36–3,93% 254,6 68,3 3,8
Darlehen 0,00% 0,1

Die Wandeldarlehen und die Darlehen werden zu Nominalwerten bewertet.

Per 31. Dezember 2021 bestehen gegenüber direkt oder indirekt an Swissgrid beteiligten Unternehmen Wandeldarlehen in der Höhe von CHF 220,9 Mio. (Vorjahr CHF 253,2 Mio.).

19. Rückstellungen

Mio. CHF 31.12.2021 31.12.2020
Rückbauten 6,1 6,1
Verfahrenskosten 0,5 2,9
Total Rückstellungen 6,6 9,0
davon kurzfristig 0,2 2,2

Verfahrenskosten

Mit den Netzübernahmen per 3. Januar 2013 und 5. Januar 2015 sowie den damit zusammenhängenden Abspaltungen der Verfahrensgesellschaften von den Netzgesellschaften ist Swissgrid durch vertragliche Regelungen verpflichtet worden, die prozessualen Verfahrenskosten der Verfahrensgesellschaften zu tragen. In der Rückstellung per 31. Dezember 2021 sind die aufgrund der 2021 stattgefundenen finalen Entschädigung der Netzübernahmen restlichen zu erwartenden Ausgaben für Partei-, Gerichts- und Anwaltskosten enthalten.

Im Rückstellungsbetrag ebenfalls enthalten sind die geschätzten Parteientschädigungen und Gerichtskosten, die Swissgrid aufgrund der Prozessführung ihrer Verwaltungsverfahren auferlegt werden.

20. Aktienkapital und Reserven aus Kapitaleinlagen

Das Aktienkapital besteht aus 334 495 151 (Vorjahr 320 398 149) voll einbezahlten Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 1.

21. Derivative Finanzinstrumente

Swissgrid hat zur teilweisen Absicherung des Marktpreisrisikos aus zukünftigen Beschaffungskosten für Wirkverluste derivative Finanzinstrumente abgeschlossen. Der Nominalbetrag dieser Instrumente beträgt EUR 36,1 Mio. (Vorjahr EUR 18,3 Mio.), die positiven Wiederbeschaffungswerte per 31. Dezember 2021 betragen EUR 13,4 Mio. (Vorjahr negative Wiederbeschaffungswerte in der Höhe von EUR 1,5 Mio.).

22. Eventualforderungen

Abrechnungsmethodik für SDL

Die ElCom hat mit Weisung 4/2018 die Abrechnungsmethodik für den SDL-Zuschlag festgelegt. Die Umsetzung dieser Methodik sieht vor, dass jeweils im Folgejahr zwischen Swissgrid und den Verteilnetzbetreibern final über den erhobenen SDL-Tarif des vergangenen Geschäftsjahrs abzurechnen ist.

Aus dieser Abrechnung werden seitens Swissgrid Forderungen gegenüber den Verteilnetzbetreibern resultieren. Allerdings kann im Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung von Swissgrid die Höhe dieser Forderungen nicht verlässlich bestimmt werden, weshalb eine Eventualforderung vorliegt.

23. Weitere, nicht zu bilanzierende Verpflichtungen

Joint Allocation Office (JAO)

Swissgrid ist als Aktionärin des Joint Allocation Office (JAO) vertraglich verpflichtet, die anteiligen Jahreskosten zu tragen.

TSCNET Services GmbH

Swissgrid ist als Gesellschafterin der TSCNET Services GmbH vertraglich verpflichtet, die anteiligen Jahreskosten zu tragen.

Equigy B.V.

Swissgrid ist als Gesellschafterin der Equigy B.V. vertraglich verpflichtet, die anteiligen Jahreskosten zu tragen.

Verpflichtungen aus nicht bilanzierten Leasingverbindlichkeiten

Es bestehen folgende nicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten für Fahrzeuge und Bürogeräte:

Leasingverbindlichkeiten

Mio. CHF bis 1 Jahr 2–5 Jahre Total
31.12.2021 0,8 1,6 2,4
31.12.2020 0,8 1,2 2,0

Langfristige Mietverträge

Es bestehen mit mehreren Parteien langjährige Mietverträge mit fest vereinbarten Laufzeiten. Daraus resultieren folgende Verpflichtungen:

Mio. CHF bis 1 Jahr 2–10 Jahre Über 10 Jahre Total
31.12.2021 5,8 36,5 64,3 106,6
31.12.2020 6,0 38,3 68,3 112,6

Die langfristigen Mietverpflichtungen beinhalten vorwiegend die Mietverpflichtungen für den Swissgrid-Hauptsitz in Aarau.

24. Rechtliche Verfahren

Swissgrid entstehen aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags und ihrer Geschäftstätigkeit Kosten, die in Form von Tarifeinnahmen auf die tieferliegenden Netzebenen und die Endverbraucher überwälzt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn die ElCom die Kosten als tariflich anrechenbar qualifiziert. Die ElCom hat das Recht, die tarifliche Anrechenbarkeit der Kosten von Swissgrid im Nachhinein (ex post) zu prüfen.

Derzeit hat die ElCom keine Verfahren eröffnet, welche die Prüfung der anrechenbaren Kosten von Swissgrid zum Gegenstand haben. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung von Swissgrid sind der Meinung, dass alle Ausgaben innerhalb des gesetzlichen Auftrags erfolgten und damit als anrechenbar zu qualifizieren sind. Aufgrund dieser Einschätzung hat Swissgrid alle Betriebs- und Kapitalkosten als anrechenbar angesetzt und damit in den Deckungsdifferenzen berücksichtigt. Sollten entgegen der Einschätzung von Swissgrid die geltend gemachten Kosten nicht als anrechenbar qualifiziert werden, würde sich dies in einer zukünftigen Jahresrechnung niederschlagen.

Verfahren von Dritten 

Die finanziellen Auswirkungen der Verfahren von Dritten, bei denen Swissgrid involvierte Partei ist, sind in der Jahresrechnung von Swissgrid enthalten, sofern die Kriterien von Swiss GAAP FER für eine Erfassung erfüllt sind. Auf das Ergebnis von Swissgrid haben sie aber keinen direkten Einfluss, weil sie in die Deckungsdifferenzen eingerechnet werden.

25. Revisionshonorar

2021 betragen die Honorare für Revisionsdienstleistungen CHF 213 000 (Vorjahr CHF 214 000) und für andere Dienstleistungen CHF 10 000 (Vorjahr CHF 3 000).

26. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es gibt keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die in der Jahresrechnung 2021 noch hätten erwähnt oder berücksichtigt werden müssen.

Die Jahresrechnung 2021 wurde am 26. April 2022 vom Verwaltungsrat der Swissgrid AG zur Abnahme an die Generalversammlung verabschiedet und zur Veröffentlichung freigegeben.