1. Grundsätze der Rechnungslegung
Allgemeines
Die vorliegende Jahresrechnung der Swissgrid AG, Aarau, wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Die angewandten Bewertungsgrundsätze sind nachfolgend beschrieben.
Fremdwährungsumrechnung
Die Buchführung erfolgt in der Landeswährung Schweizer Franken (CHF). Sämtliche in Fremdwährung erfassten kurzfristigen monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Tageskurs des Bilanzstichtags umgerechnet. Transaktionen in fremder Währung werden zum Tageskurs umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus Fremdwährungstransaktionen werden erfolgswirksam erfasst und in der gleichen Position ausgewiesen wie die zugrunde liegende Transaktion.
Geldflussrechnung
Der Fonds Flüssige Mittel bildet die Grundlage für den Ausweis der Geldflussrechnung. Der Geldfluss aus Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode berechnet.
Umsatzlegung
Umsatzerlöse werden bei der Leistungserfüllung erfolgswirksam gebucht. Bei den im Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) festgelegten Aktivitäten basiert die Bemessung der Leistung hauptsächlich auf direkt am Übertragungsnetz gemessenen beziehungsweise von nachgelagerten Netzebenen gemeldeten Energiemengen. Für einzelne Umsatz- und Beschaffungspositionen liegen erste Abrechnungswerte frühestens sechs Wochen nach Leistungserbringung vor, sodass für die Umsatzlegung dieser Positionen Abgrenzungen aufgrund von historischen und statistischen Daten sowie auf Basis von Schätzungen vorgenommen werden müssen.
Aktivitäten nach StromVG
Deckungsdifferenzen (Über- und Unterdeckungen)
Laut Art. 14 StromVG sind die Kosten für die Netznutzung verursachergerecht auf die Nutzer umzulegen. Die Tarife für ein Geschäftsjahr werden auf Basis von Plankosten festgelegt. Der effektive Aufwand und der effektive Ertrag weichen aufgrund von Mengen- und Preisabweichungen sowohl auf der Absatz- als auch auf der Beschaffungsseite von der Tarifkalkulation ab, sodass Über- oder Unterdeckungen entstehen. Das heisst, die Tarifeinnahmen eines Geschäftsjahrs sind höher oder tiefer als der entstandene Aufwand im gleichen Zeitraum. Diese Deckungsdifferenzen werden in die Bilanz übernommen und in künftigen Tarifperioden kosten- bzw. ertragswirksam berücksichtigt. In der Bilanz wird der innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartete Abbau der Deckungsdifferenzen in den kurzfristigen Über- bzw. Unterdeckungen ausgewiesen.
EBIT nach StromVG
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) aus den StromVG-Aktivitäten ist in Artikel 13 Stromversorgungsverordnung (StromVV) festgelegt und entspricht der Verzinsung
des betriebsnotwendigen Vermögens mit dem Kapitalkostensatz WACC des aktuellen Berichtsjahrs (=WACCt+0), der Verzinsung der Deckungsdifferenzen mit dem Kapitalkostensatz WACCt+2 zuzüglich der Steuern.
Das betriebsnotwendige Vermögen besteht aus dem auf Monatsbasis ermittelten Nettoumlaufvermögen sowie dem Sachanlagevermögen und den immateriellen Anlagen per Ende Geschäftsjahr. Der verwendete Kapitalkostensatz (WACC) basiert auf der aktuellen internationalen Praxis des WACC-Kapitalkostenkonzepts unter Einbezug des Capital Asset Pricing Model (CAPM). Neben der Berücksichtigung der finanzmarkttheoretischen Erkenntnisse wird auch den in der Schweiz geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen und der aktuellen Situation am Geld- und Kapitalmarkt Rechnung getragen. Die für die Jahre 2021 (WACCt+0) und 2023 (WACCt+2) auf Basis dieser Berechnungsmethode behördlich festgelegten Kapitalkostensätze betragen unverändert zum Vorjahr 3,83%.
Die ElCom hat das Recht, die tarifliche Anrechenbarkeit der Betriebs- und Kapitalkosten von Swissgrid im Nachhinein (ex post) zu prüfen. Im Falle einer ex post verfügten Kostenanpassung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht mit Weiterzugsmöglichkeit ans Bundesgericht eingereicht werden. Sofern keine Beschwerde eingereicht wird, die Erfolgsaussichten einer eingereichten Beschwerde aufgrund einer Neueinschätzung unter 50% beurteilt werden oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, erfolgt eine Kostenanpassung mit Auswirkung auf das betriebliche Ergebnis von Swissgrid.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Bedeutende Ersatzteile, die voraussichtlich länger genutzt werden und deren Nutzung nur in Zusammenhang mit einem Gegenstand des Anlagevermögens erfolgt, werden im Anlagevermögen bilanziert und über die Restnutzungsdauer der zugehörigen Anlagen abgeschrieben.
Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode aufgrund der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Die Nutzungsdauer bewegt sich innerhalb folgender Bandbreiten:
– Leitungen: 15 bis 60 Jahre
– Unterwerke: 10 bis 35 Jahre
– Gebäude und Gebäudeausbauten: 5 bis 50 Jahre
– Übrige Sachanlagen: 3 bis 8 Jahre
– Anlagen im Bau und Grundstücke: nur bei Wertminderung
Immaterielle Anlagen
Immaterielle Anlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode aufgrund der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Die Nutzungsdauer bewegt sich innerhalb folgender Bandbreiten:
– Nutzungsrechte: Vertragsdauer
– Software und technische Regelwerke: 3 bis 5 Jahre
– Immaterielle Anlagen in Entwicklung: nur bei Wertminderung
Ebenfalls werden die aus den Fusionen per 3. Januar 2013 und per 5. Januar 2015 resultierenden Fusionsverluste (Goodwill) in dieser Position bilanziert. Der Goodwill wird linear über 20 Jahre abgeschrieben und die Werthaltigkeit jährlich überprüft.
Wertminderungen
Die Werthaltigkeit von Sach- und immateriellen Anlagen wird jährlich beurteilt. Liegen Anzeichen einer Wertminderung vor, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert, wobei die Wertminderung dem Periodenergebnis belastet wird.
Anlagen im Bau / Immaterielle Anlagen in Entwicklung
Bei Anlagen im Bau bzw. immateriellen Anlagen in Entwicklung handelt es sich um noch nicht fertiggestellte bzw. noch nicht betriebsbereite Anlagegüter. Als Anlagegüter gelten dabei alle Positionen des Sach- und des immateriellen Anlagevermögens inklusive der von Swissgrid-Mitarbeitenden erbrachten Eigenleistungen. Jeweils am Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anlagen im Bau bzw. immaterielle Anlagen in Entwicklung bestehen, die nicht werthaltig sind. Diese werden im jeweiligen Realisierungsjahr als Wertminderungen erfasst. Die ordentliche Abschreibung dieser Vermögenswerte beginnt mit der Fertigstellung bzw. dem Erreichen des betriebsbereiten Zustands.
Finanzanlagen
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertminderungen bewertet. In den Finanzanlagen werden auch nicht mit Verwendungsverzichten belastete Arbeitgeberbeitragsreserven erfasst.
Beteiligungen
Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten unter Abzug allfälliger Wertminderungen bewertet. Dazu gehören Beteiligungen mit einem Kapitalanteil von über 20%, die jedoch ohne bedeutenden Einfluss auf die Jahresrechnung sind, sowie Beteiligungen mit einem Kapitalanteil von unter 20%, aber mit massgeblichem Einfluss.
Vorräte
Die Position Vorräte enthält Verbrauchs- und Verschleissmaterial für den Unterhalt der Netzanlagen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungswerten oder zu Marktpreisen, wenn Letztere tiefer sind.
Forderungen
Forderungen werden zu Nominalwerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertminderungen ausgewiesen.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel enthalten Kassenbestände, Bankguthaben sowie Geldanlagen bei Banken mit einer Laufzeit bis 90 Tage. Sie sind zu Nominalwerten bilanziert.
Anleihensobligationen
Am Kapitalmarkt beschaffte Anleihen werden zum Nominalwert bilanziert. Differenzen zum Nominalwert bei Unter- bzw. Über-Pari-Emissionen werden als Rechnungsabgrenzungsposition erfasst und über die Laufzeit der Anleihe linear aufgelöst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund von in der Vergangenheit eingetretenen Ereignissen eine begründete Verpflichtung besteht, deren Höhe und Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar ist.
Eventualverpflichtungen
Eventualverpflichtungen werden am Bilanzstichtag bewertet. Falls ein Mittelabfluss ohne nutzbaren Gegenwert wahrscheinlich und abschätzbar ist, wird eine Rückstellung erfasst. Andernfalls erfolgt eine Offenlegung im Anhang.
Fremdkapitalzinsen
Die Fremdkapitalzinsen werden in der Periode als Aufwand erfasst, für die sie geschuldet sind.
Ertragssteuern
Laufende Ertragssteuern werden auf dem steuerbaren Ergebnis berechnet und periodengerecht abgegrenzt.
Derivative Finanzinstrumente
Swissgrid kann zur Absicherung von Währungs- und Marktpreisrisiken derivative Finanzinstrumente einsetzen. Sofern die Bedingungen erfüllt sind, wendet Swissgrid für die Absicherung von erwarteten, zukünftigen Cashflows Hedge Accounting an. Die dabei zum Einsatz kommenden Instrumente werden bis zur Realisierung des Grundgeschäfts im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt.